Zusätzliche Ausfertigung der Erlaubnis oder beglaubigte Kopie der Gemeinschaftslizenz beantragen
Wenn sich nach Erteilung der Erlaubnis für den gewerblichen Güterkraftverkehr oder der Gemeinschaftslizenz weitere Ausfertigungen bzw. beglaubigte Kopien benötigen, können Sie diese bei der zuständigen Stelle beantragen.
Beschreibung
Bei der Erteilung der Erlaubnis für den gewerblichen Güterkraftverkehr oder der Gemeinschaftslizenz erhalten Sie grundsätzlich so viele Ausfertigungen bzw. beglaubigte Kopien, wie Fahrzeuge zur Verfügung stehen.
Wenn sich nach Erteilung der Erlaubnis bzw. der Gemeinschaftslizenz die Anzahl der Fahrzeuge erhöht und damit weitere Ausfertigungen bzw. beglaubigte Kopien benötigt werden, können Sie die Ausstellung bei der zuständigen Verkehrsbehörde beantragen.
In einem solchen Fall ist ein vollständiges Antragsverfahren zur Erstellung der Erlaubnis nicht erforderlich.
Gegebenenfalls ist jedoch eine neue Eigenkapital- und/oder Zusatzbescheinigung vorzulegen, um die finanzielle Leistungsfähigkeit nachzuweisen. Für jedes weitere Fahrzeug benötigt der Unternehmer Eigenkapital in Höhe von EUR 5.000. Dies gilt auch beim Einsatz von Mietfahrzeugen.
Verringert sich der Fuhrpark dauerhaft, sind Sie verpflichtet, die überzähligen Genehmigungen der ausstellenden Erlaubnisbehörde zurückzugeben.
Stellen Sie Ihren Transportbetrieb endgültig ein, so sind die Erlaubnis und alle Ausfertigungen bzw. die Gemeinschaftslizenz und alle beglaubigten Kopien umgehend der Erlaubnisbehörde zurückzugeben.
Hinweise für Essen: Inhalte der zuständigen Stelle
Online-Dienst
Güterkraftverkehr
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Stadt Essen
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 0201 886657 1
E-Mail: info@amt66.essen.de
Gewerblicher Personen- und Güterkraftverkehr
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Fax: 88 66578
Telefon Festnetz: +49 201 88-0
erforderliche Unterlagen
Gegebenenfalls sind Nachweis über die finanzielle Leistungsfähigkeit zu erbringen:
- Eigenkapitalbescheinigung über das Geschäftsvermögen
- ggf. Zusatzbescheinigung über das Privatvermögen
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Voraussetzungen
Die finanzielle Leistungsfähigkeit des Unternehmens ist entsprechend der veränderten Anzahl der Fahrzeuge gewährleistet.
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Rechtsgrundlage(n)
- § 3 Absatz 3 Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG)
- § 1 Verordnung über den grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr und den Kabotageverkehr (GüKGrKabotageV)
- Art. 4 Nr. 3 Verordnung (EG) 1072/2009 (Lizenz) über gemeinsame Regeln für den Zugang zum Markt des grenzüberschreitenden Güterkraftverkehrs
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Rechtsbehelf
keiner
Verfahrensablauf
- Sie stellen einen Antrag für die Ausstellung zusätzlicher Ausfertigungen bzw. beglaubigter Kopien
- Die zuständige Verkehrsbehörde prüft die Unterlagen und die Nachweise der finanziellen Leistungsfähigkeit
- Fällt die Prüfung positiv aus, so stellt die zuständige Behörde die zusätzlichen Ausfertigungen bzw. beglaubigten Kopien aus.
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Fristen
keine
Bearbeitungsdauer
Sind die Unterlagen vollständig, wird Ihr Antrag zeitnah bearbeitet.
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Kosten
Kostenverordnung für den Güterkraftverkehr:
1.2Ausstellung einer Ausfertigung/beglaubigten Kopie
Gebühr: EUR 40 - 160
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
Gemeinschaftslizenz beglaubigte Kopie, Gemeinschaftslizenz, Erlaubnisurkunde, Erlaubnis zusätzliche Ausfertigung, Gewerblicher Güterkraftverkehr, Güterkraftverkehr