Gemeinschaftslizenz oder Erlaubnisurkunde für den gewerblichen Güterkraftverkehr Ausfertigung

    Zusätzliche Ausfertigung der Erlaubnis oder beglaubigte Kopie der Gemeinschaftslizenz beantragen

    Wenn sich nach Erteilung der Erlaubnis für den gewerblichen Güterkraftverkehr oder der Gemeinschaftslizenz weitere Ausfertigungen bzw. beglaubigte Kopien benötigen, können Sie diese bei der zuständigen Stelle beantragen. 

    Beschreibung

    Bei der Erteilung der Erlaubnis für den gewerblichen Güterkraftverkehr oder der Gemeinschaftslizenz erhalten Sie grundsätzlich so viele Ausfertigungen bzw. beglaubigte Kopien, wie Fahrzeuge zur Verfügung stehen.  

    Wenn sich nach Erteilung der Erlaubnis bzw. der Gemeinschaftslizenz die Anzahl der Fahrzeuge erhöht und damit weitere Ausfertigungen bzw. beglaubigte Kopien benötigt werden, können Sie die Ausstellung bei der zuständigen Verkehrsbehörde beantragen.  

    In einem solchen Fall ist ein vollständiges Antragsverfahren zur Erstellung der Erlaubnis nicht erforderlich. 

    Gegebenenfalls ist jedoch eine neue Eigenkapital- und/oder Zusatzbescheinigung vorzulegen, um die finanzielle Leistungsfähigkeit nachzuweisen. Für jedes weitere Fahrzeug benötigt der Unternehmer Eigenkapital in Höhe von EUR 5.000. Dies gilt auch beim Einsatz von Mietfahrzeugen.  

    Verringert sich der Fuhrpark dauerhaft, sind Sie verpflichtet, die überzähligen Genehmigungen der ausstellenden Erlaubnisbehörde zurückzugeben.  

    Stellen Sie Ihren Transportbetrieb endgültig ein, so sind die Erlaubnis und alle Ausfertigungen bzw. die Gemeinschaftslizenz und alle beglaubigten Kopien umgehend der Erlaubnisbehörde zurückzugeben.

    Hinweise für Essen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Für den Werkverkehr ist keine Erlaubnis erforderlich. (Werkverkehr ist jede Beförderung von Gütern für eigene Zwecke. Wenn die beförderten Güter selbst verbraucht, selbst hergestellt oder weiterverarbeitet werden, oder wenn selbst hergestellte oder weiterverarbeitete Güter ausgeliefert werden.) Zum Antrag auf Erteilung einer Gemeinschaftslizenz (nach Artikel 4 Verordnung (EG) Nr. 1072/2009) sind Nachweise über Ihre Zuverlässigkeit und der finanziellen Leistungsfähigkeit vorzulegen. Weitere Voraussetzungen sind eine dauerhafte und tatsächliche Niederlassung in Essen und zugelassene Fahrzeuge. Eine Übersicht Ihrer Kontaktpersonen finden Sie im Telefonbuch der Stadt Essen.

    Online-Dienst

    Güterkraftverkehr

    ID: L100002_122923896

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Stadt Essen

    Beschreibung

    Amt für Straßen und Verkehr

    Adresse

    Hausanschrift

    Alfredstraße 163

    45131 Essen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0201 886657 1

    E-Mail: info@amt66.essen.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Gewerblicher Personen- und Güterkraftverkehr

    Beschreibung

    Eine Übersicht Ihrer Kontaktpersonen finden Sie im Telefonbuch der Stadt Essen.

    Adresse

    Hausanschrift

    Alfredstraße 163

    45131 Essen

    Kontakt

    Fax: 88 66578

    Telefon Festnetz: +49 201 88-0

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Gegebenenfalls sind Nachweis über die finanzielle Leistungsfähigkeit zu erbringen: 

    • Eigenkapitalbescheinigung über das Geschäftsvermögen 
    • ggf. Zusatzbescheinigung über das Privatvermögen 

    Hinweise für Essen: Inhalte der zuständigen Stelle

    FachkundenachweisDer*die Unternehmer*in bzw. die Verkehrsleitung muss fachlich geeignet sein. Dies ist in der Regel nachzuweisen durch eine Fachkundeprüfung vor der für den Wohnsitz der prüfungsteilnehmenden Person örtlich zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK). Vorzulegen ist das Prüfungszeugnis. Die IHK zu Essen ist zuständig für Prüfungsteilnehmer*innen mit Wohnsitz in Essen, Mülheim an der Ruhr oder Oberhausen (Weitere Informationen finden Sie hier.)Falls nicht die sachkundige Person selbst der*die Inhaber*in des Unternehmens ist, ist der Anstellungsvertrag der verkehrsleitenden Person entsprechend der Berufszugangsverordnung für den Güterkraftverkehr (GBZugV) vorzulegen. Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit Mit dem amtlichen Vordruck, der Ihnen von der Verkehrsbehörde ausgehändigt wird, ist das Geschäftsvermögen nachzuweisen. Sie müssen den Nachweis der Leistungsfähigkeit für jedes Fahrzeug erbringen.Für das erste Fahrzeug ist Eigenkapital in Höhe von 9.000 Euro, für jedes weitere Fahrzeug 5.000 Euro nachzuweisen.Der Nachweis erfolgt ausschließlich durch Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Kreditinstitut. Schufa-Auskunft Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes Unbedenklichkeitsbescheinigung der Gemeinde (18. Etage, Rathaus, Raum 18.11) Bescheinigung der KrankenkasseBei bereits bestehenden Unternehmen für den*die Unternehmer*in und die Arbeitnehmer, die beschäftigt werden.Bei Aushilfen (Mini-Job) Bescheinigung der Bundesknappschaft Bei bereits bestehenden Unternehmen Bescheinigung der Berufsgenossenschaft für Fahrzeughaltungen Führungszeugnis, zu beantragen bei den Bürgerämtern (nach Belegart O) Auszug aus dem Gewerbezentralregister, zu beantragen bei den Bürgerämtern (nach Belegart O) Auszug aus dem Fahreignungsregister beim Kraftfahrtbundesamt Flensburg Die vorgenannten letzten drei Zuverlässigkeitsnachweise sind bei einer Personenhandelsgesellschaft (oHG oder KG) für alle vollhaftenden Gesellschafter vorzulegen. Bei einer juristischen Person (GmbH, AG, e. G., e. V.) müssen die Nachweise für die vertretungsberechtigten Personen (Geschäftsführer*in, Vorstände, Vorsitzende und so weiter) eingereicht werden und der Gewerbezentralregisterauszug für die juristische Person. Zusätzlich bei juristischen Personen Auszug aus dem Handelsregister und Ausfertigung des Gesellschaftsvertrages

    Voraussetzungen

    Die finanzielle Leistungsfähigkeit des Unternehmens ist entsprechend der veränderten Anzahl der Fahrzeuge gewährleistet. 

    Hinweise für Essen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Vier Berufszugangsvoraussetzungen sind für die Berechtigung zur Durchführung von Güterkraftverkehr nachzuweisen: Tatsächliche und dauerhafte Niederlassung Zuverlässigkeit des Unternehmers und ggfs. Verkehrsleiters Finanzielle Leistungsfähigkeit Fachliche Eignung

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Essen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) regelt den gewerblichen Güterkraftverkehr und den Werkverkehr Verordnung (EG) 1071/2009 regelt die Zulassung zum Beruf des Kraftverkehrsunternehmers Verordnung (EG) 1072/2009 regelt den Zugang zum Markt des grenzüberschreitenden Güterkraftverkehrs

    Rechtsbehelf

    keiner

    Verfahrensablauf

    • Sie stellen einen Antrag für die Ausstellung zusätzlicher Ausfertigungen bzw. beglaubigter Kopien
    • Die zuständige Verkehrsbehörde prüft die Unterlagen und die Nachweise der finanziellen Leistungsfähigkeit
    • Fällt die Prüfung positiv aus, so stellt die zuständige Behörde die zusätzlichen Ausfertigungen bzw. beglaubigten Kopien aus.

    Hinweise für Essen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Lizenz ist bei der Verkehrsbehörde mit dem Antragsformular schriftlich zu beantragen, die erforderlichen Unterlagen sind im Original vorzulegen.

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    Sind die Unterlagen vollständig, wird Ihr Antrag zeitnah bearbeitet.

    Hinweise für Essen: Inhalte der zuständigen Stelle

    2 - 3 Wochen nach Abgabe des kompletten Antrags

    Kosten

    Kostenverordnung für den Güterkraftverkehr: 

    1.2Ausstellung einer Ausfertigung/beglaubigten Kopie 

    Gebühr: EUR 40 - 160 

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.    

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Gemeinschaftslizenz beglaubigte Kopie, Gemeinschaftslizenz, Erlaubnisurkunde, Erlaubnis zusätzliche Ausfertigung, Gewerblicher Güterkraftverkehr, Güterkraftverkehr

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de