Gemeinschaftslizenz oder Erlaubnisurkunde für den gewerblichen Güterkraftverkehr Ausstellung Ersatz

    Ersatzausstellung der Gemeinschaftslizenz oder Erlaubnisurkunde für den gewerblichen Güterkraftverkehr beantragen

    Falls die Erlaubnisurkunde oder die Gemeinschaftslizenz unbrauchbar wurden, in Verlust geraten oder entwendet wurden, müssen Sie die Ersatzausstellung bei der zuständigen Behörde beantragen.

    Beschreibung

    Falls die Erlaubnisurkunde oder die Gemeinschaftslizenz unbrauchbar wurden (z.B. Verschmutzung, Wasserschäden), in Verlust geraten oder entwendet wurden, ist kostenpflichtiger Ersatz erforderlich. 

    Bei Verlust ist eine schriftliche Erklärung von Ihnen als Unternehmer über die Umstände des Verlustes erforderlich.  

    Bei Diebstahl ist eine Kopie der Diebstahlanzeige vorzulegen.  

    Eine Ersatzausstellung der Urkunde bzw. der Gemeinschaftslizenz ist in den meisten Fällen zeitnah möglich. 

    Hinweise für Steinfurt: Inhalte der zuständigen Stelle

    Online-Dienst

    Ersatzausstellung der Gemeinschaftslizenz oder Erlaubnisurkunde für den gewerblichen Güterkraftverkehr beantragen

    ID: L100002_123901166

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Straßenverkehrsamt - Verkehrssicherung, Verkehrslenkung

    Adresse

    Hausanschrift

    Tecklenburger Straße 10

    48565 Steinfurt

    Kontakt

    Fax: post@kreis-steinfurt.de

    E-Mail: 02551 691376

    Version

    Technisch geändert am 23.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Entsprechende Nachweise über den Verlust bzw. Diebstahl sind vorzulegen: 

    • bei Verlust: Verlusterklärung des Unternehmers
    • bei Diebstahl: Bestätigung der Polizei über die Diebstahlanzeige 

    Voraussetzungen

    Im Falle eines Diebstahls muss dieser bei der Polizei zur Anzeige gebracht worden sein. 

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Sie stellen einen Antrag für die Ersatzausstellung  
    • Die zuständige Verkehrsbehörde prüft die Unterlagen und stellt eine Ersatzerlaubnis bzw. Ersatzgemeinschaftslizenz aus 

    Fristen

    Keine

    Bearbeitungsdauer

    Sind die Unterlagen vollständig, wird Ihr Antrag zeitnah bearbeitet.

    Kosten

    Kostenverordnung für den Güterkraftverkehr: 

    1.3 Ersatzausstellung der Erlaubnis/Gemeinschaftslizenz oder einer Ausfertigung/beglaubigten Kopie        

    Gebühr: EUR 40 - 100

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Gemeinschaftslizenz, Güterkraftverkehr, Verlust, Gemeinschaftslizenz Ersatzausstellung, Erlaubnisurkunde, Gewerblicher Güterkraftverkehr, Diebstahl, Ersatz

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de