Gemeinschaftslizenz oder Erlaubnisurkunde für den gewerblichen Güterkraftverkehr Ausstellung Ersatz

    Ersatzausstellung der Gemeinschaftslizenz oder Erlaubnisurkunde für den gewerblichen Güterkraftverkehr beantragen

    Falls die Erlaubnisurkunde oder die Gemeinschaftslizenz unbrauchbar wurden, in Verlust geraten oder entwendet wurden, müssen Sie die Ersatzausstellung bei der zuständigen Behörde beantragen.

    Beschreibung

    Falls die Erlaubnisurkunde oder die Gemeinschaftslizenz unbrauchbar wurden (z.B. Verschmutzung, Wasserschäden), in Verlust geraten oder entwendet wurden, ist kostenpflichtiger Ersatz erforderlich. 

    Bei Verlust ist eine schriftliche Erklärung von Ihnen als Unternehmer über die Umstände des Verlustes erforderlich.  

    Bei Diebstahl ist eine Kopie der Diebstahlanzeige vorzulegen.  

    Eine Ersatzausstellung der Urkunde bzw. der Gemeinschaftslizenz ist in den meisten Fällen zeitnah möglich. 

    Hinweise für Köln: Inhalte der zuständigen Stelle

    Sie wollen gewerbsmäßig Transporte mit Fahrzeugen durchführen, deren Gesamtgewicht mehr als 3,5 Tonnen beträgt. Hierfür benötigen Sie eine EU-Lizenz beziehungsweise eine Gemeinschaftslizenz oder eine nationale Güterkraftverkehrserlaubnis. Für den sogenannten Werkverkehr ist keine Erlaubnis erforderlich.

    Online-Dienst

    Ersatzausstellung der Gemeinschaftslizenz oder Erlaubnisurkunde für den gewerblichen Güterkraftverkehr beantragen

    ID: L100002_128233375

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Verkehrsgewerbliche Genehmigungsverfahren und Ausnahmegenehmigung nach StVO

    Adresse

    Hausanschrift

    Willy-Brandt-Platz 3

    50679 Köln

    Öffnungszeiten

    Telefonische Erreichbarkeit: Montag bis Freitag, 8 bis 12 Uhr Persönliche Vorsprachen: Montag und Donnerstag, 8 bis 12 Uhr und nach vorheriger telefonischer Vereinbarung

    Kontakt

    Fax: 0221 / 221-26130

    Telefon Festnetz: siehe Servicenummern

    E-Mail:

    Version

    Technisch geändert am 24.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Entsprechende Nachweise über den Verlust bzw. Diebstahl sind vorzulegen: 

    • bei Verlust: Verlusterklärung des Unternehmers
    • bei Diebstahl: Bestätigung der Polizei über die Diebstahlanzeige 

    Hinweise für Köln: Inhalte der zuständigen Stelle

    Fach- und SachkundenachweisDer*die Unternehmer*in oder der*die Verkehrsleiter*in muss sachlich und fachlich geeignet sein. Siehe auch unten: "Informationen zur fachlichen Eignung".Nachweis der finanziellen LeistungsfähigkeitBei Aushändigung der Antragsunterlagen erhalten Sie den amtlichen Vordruck der Eigenkapitalbescheinigung über das Geschäftsvermögen und eventuell die Zusatzbescheinigung über das Privatvermögen. Über diesen Vordruck muss ein ausreichendes Vermögen nachgewAusfertigung des Gesellschaftsvertrages, der Gesellschafterliste beziehungsweise der Vereinssatzungsofern es sich dem*der Antragsteller*in um eine Personenhandelsgesellschaft oder um eine juristische Person handeltNiederlassungsnachweisFügen Sie dem Antrag die Gewerbeanmeldung oder andere Nachweise (zum Beispiel Mietvertrag) bei, aus denen hervorgeht, dass es sich um eine tatsächliche und dauerhafte Niederlassung handelt.Liste der FahrzeugflotteFügen Sie dem Antrag eine Fahrzeugliste unter Angabe des amtlichen Kennzeichens, der Fahrzeug-Identitätsnummer, des Fahrzeugtyps sowie des zulässigen Gesamtgewichtes bei.Personal-ListeFügen Sie dem Antrag eine Liste mit allen Personalien aller im Unternehmen beschäftigten Personen unter Angabe von Familiennamen, Vornamen, Geburtsdatum, Funktion im Unternehmen, Beginn Beschäftigungsverhältnis, Anzahl der Wochenstunden sowie der jeweiligFührungszeugnis nach Belegart OFür den*die Unternehmer*in, den*die Verkehrsleiter*in sowie für eventuelle*n Geschäftsführer*in: zu beantragen bei der zuständigen Meldebehörde, unter Angabe des Aktenzeichens 32-322/1 GüKG. Bei einem Wohnort in Köln können Sie das Führungszeugnis bAuszug aus dem GewerbezentralregisterFür den*die Unternehmer*in, den*die Verkehrsleiter*in sowie für eventuelle*n Geschäftsführer*in: zu beantragen bei der zuständigen Meldebehörde, unter Angabe des Aktenzeichens 32-322/1 GüKG. Bei einem Wohnort in Köln können Sie den Auszug aus dem GeAuszug aus dem VerkehrszentralregisterFür den*die Unternehmer*in, den*die Verkehrsleiter*in sowie für eventuelle*n Geschäftsführer*in: Nach Vorliegen Ihrer persönlichen Daten wird dieser Auszug gegen eine Gebühr von Ihrem*Ihrer Sachbearbeiter*in beim Verkehrszentralregister direkt beantBescheinigung des zuständigen Wohnsitz- und BetriebssitzfinanzamtesDiese Bescheinigung ist von allen Finanzämtern in den Gemeinden oder Kreisen vorzulegen, in denen der*die Antragsteller*in sowie der*die eventuelle Geschäftsführer*in in den letzten fünf Jahren gewohnt oder ein Gewerbe betrieben hat. Die Bescheinigung desBescheinigung des zuständigen Gemeindesteueramtes für den Wohn- und BetriebssitzDiese Bescheinigung ist von allen Gemeinden oder Kreisen vorzulegen, in denen der*die Antragsteller*in sowie der*die eventuelle Geschäftsführer*in in den letzten fünf Jahren gewohnt oder ein Gewerbe betrieben hat. Die Bescheinigung des GemeindesteueramtesBescheinigung der KrankenkasseDie Bescheinigung benötigen Sie von den Krankenkassen, bei denen Sie Arbeitskräfte beschäftigen oder beschäftigt haben sowie für Sie selbst als Antragsteller*in sowie der*die eventuelle Geschäftsführer*in, sofern Sie freiwillig, also privat versichert sinBescheinigung der Berufsgenossenschaft für FahrzeughaltungenSie erhalten als Antragsteller*in sowie als der*die eventuelle Geschäftsführer*in die Bescheinigung bei der Berufsgenossenschaft für Fahrzeughaltungen, Ottenser Hauptstraße 54, 22765 Hamburg. Die Bescheinigung darf an dem Tag, an dem alle für die EntscheiAuszug aus dem Handelsregistersofern es sich bei dem*der Antragsteller*in um eine Personenhandelsgesellschaft oder um eine juristische Person handelt

    Voraussetzungen

    Im Falle eines Diebstahls muss dieser bei der Polizei zur Anzeige gebracht worden sein. 

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Köln: Inhalte der zuständigen Stelle

    § 3 Absatz 1 Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG)

    Verfahrensablauf

    • Sie stellen einen Antrag für die Ersatzausstellung  
    • Die zuständige Verkehrsbehörde prüft die Unterlagen und stellt eine Ersatzerlaubnis bzw. Ersatzgemeinschaftslizenz aus 

    Fristen

    Keine

    Bearbeitungsdauer

    Sind die Unterlagen vollständig, wird Ihr Antrag zeitnah bearbeitet.

    Kosten

    Kostenverordnung für den Güterkraftverkehr: 

    1.3 Ersatzausstellung der Erlaubnis/Gemeinschaftslizenz oder einer Ausfertigung/beglaubigten Kopie        

    Gebühr: EUR 40 - 100

    Hinweise für Köln: Inhalte der zuständigen Stelle

    Mit der Abgabe des Antrags sind folgende Verwaltungsgebühren zu entrichten:EU-Lizenz: 500 EuroErlaubnis für den allgemeinen Güterkraftverkehr: 500 EuroJe Auszug aus dem Verkehrszentralregister: 3,30 EuroBei Bewilligung des Antrages entstehen für die in den Fahrzeugen mitzuführenden beglaubigten Abschriften der Lizenz beziehungsweise der Erlaubnis weitere Kosten von 120 Euro je Exemplar.Fahrerbescheinigung: 120 EuroDie Gebühren können Sie bar oder bargeldlos mit Karte bezahlen. Aktuell können die Gebühren auch per Gebührenbescheid erhoben werden.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Gemeinschaftslizenz, Güterkraftverkehr, Verlust, Gemeinschaftslizenz Ersatzausstellung, Erlaubnisurkunde, Gewerblicher Güterkraftverkehr, Diebstahl, Ersatz

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de