Gemeinschaftslizenz oder Erlaubnisurkunde für den gewerblichen Güterkraftverkehr Änderung

    Änderung der Gemeinschaftslizenz oder Erlaubnisurkunde für den gewerblichen Güterkraftverkehr beantragen

    Wenn sich nach Erteilung der Erlaubnis für den gewerblichen Güterkraftverkehr oder der Gemeinschaftslizenz bestimmte Angaben ändern, müssen Sie dies der örtlich zuständigen Verkehrsbehörde mitteilen und eine Änderung der Erlaubnisurkunde bzw. der Gemeinschaftslizenz beantragen. 

    Beschreibung

    Ändern sich nach Erteilung der Erlaubnis bzw. der Gemeinschaftslizenz wesentliche Dinge im Unternehmen, so müssen Sie die zuständige Behörde darüber informieren und in bestimmten Fällen eine Änderung der Erlaubnisurkunde bzw. der Gemeinschaftslizenz beantragen.  

    Folgende Änderungen müssen Sie der zuständigen Stelle mitteilen:  

    • Wechsel des Inhabers oder des Geschäftsführers
    • Wechsel des Verkehrsleiters
    • Änderung des Betriebssitzes 
    • Änderungen der Rechtsform 

    Hinweise für Heinsberg: Inhalte der zuständigen Stelle

    Güterkraftverkehr ist die geschäftsmäßige oder entgeltliche Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen. Dieser ist erlaubnispflichtig, wenn bei grenzüberschreitenden Transporten innerhalb der EU-Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht (einschließlich evtl. Anhänger) von mehr als 2,5 t eingesetzt werden, bei innerstaatlichen Transporten Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht (einschließlich evtl. Anhänger) von mehr als 3,5 t eingesetzt werden. Hierbei wird unterschieden zwischen der Erlaubnis, die nur für den innerstaatlichen Güterkraftverkehr (§ 3 Abs.1 GüKG) berechtigt und der Gemeinschaftslizenz (auch EU-Lizenz genannt, Art. 4 VO (EG) Nr. 1072/2009), die sowohl für den innerstaatlichen als auch für den grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr innerhalb der EU gilt. Die Erteilungsvoraussetzungen und die Höhe der Gebühren sind für beide Genehmigungen identisch. Werden Fahrer aus Nichtmitgliedstaaten der EU beschäftigt, so hat das Unternehmen zusätzlich eine Fahrerbescheinigung zu beantragen, wenn durch diese Fahrer grenzüberschreitende Transporte durchgeführt werden. Für die Erteilung der Erlaubnis, der Gemeinschaftslizenz und der Fahrerbescheinigung ist das Straßenverkehrsamt zuständig.

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    Änderung der Gemeinschaftslizenz oder Erlaubnisurkunde für den gewerblichen Güterkraftverkehr beantragen

    ID: L100002_138723171

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    Gewerblicher Güterkraftverkehr

    ID: L100002_128560506

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    Ansprechpartner

    Verkehrsangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Valkenburger Straße 45

    52525 Heinsberg

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 19.12.2024

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    Kreis Heinsberg

    Beschreibung

    Straßenverkehrsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Valkenburger Str. 45

    52525 Heinsberg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0 2452 13-3647

    E-Mail: info@kreis-heinsberg.de

    Version

    Technisch geändert am 25.01.2025

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    erforderliche Unterlagen

    Nachweise, welche die Änderungen belegen z.B. bei

    • Wechsel des Verkehrsleiters: 
      • Kopie des Personalausweises oder Reisepasses 
      • Kopie des Nachweises über die fachliche Eignung (Bescheinigung der IHK über bestandene IHK-Fachkundeprüfung oder einer gleichwertigen anerkannten Abschlussprüfung oder Nachweis einer min. 10-jährigen leitenden Tätigkeit in einem Güterkraftverkehrsunternehmen) 
      • Nachweis über das Vorliegen eines Beschäftigungsverhältnisses mit dem Verkehrsleiter, wenn dieser nicht der Unternehmer selbst ist (Arbeitsvertrag) 
      • polizeiliches Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart O)  
      • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister 
      • Auskunft aus dem Fahreignungsregister 
    • Berichtigung wegen Adressänderung, Rechtsform:
      • Angaben zu den Änderungen 

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch (je nach Landesrecht kann der Widerspruch ausgeschlossen sein)
    • verwaltungsgerichtliche Klage

    Verfahrensablauf

    • Sie müssen die Änderung der für Ihren Betriebssitz zuständigen Verkehrsbehörde mitteilen. 
    • Ist eine Änderung der Erlaubnisurkunde erforderlich, so müssen Sie die Erlaubnisurkunde und deren Ausfertigungen vorlegen 
    • Die Erlaubnisurkunde wird bei Nachweis der entsprechenden Änderungen berichtigt bzw. geändert. 

    Fristen

    Änderungen sind innerhalb von 28 Tagen der zuständigen Behörde mitzuteilen. 

    Bearbeitungsdauer

    Sind die Unterlagen vollständig, wird Ihr Antrag zeitnah bearbeitet.

    Kosten

    Kostenverordnung für den Güterkraftverkehr: 

    1.3 Berichtigung/Änderung der Erlaubnis/Gemeinschaftslizenz oder einer Ausfertigung/beglaubigten Kopie        

    Gebühr: EUR 40 - 100 

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Gewerblicher Güterkraftverkehr, Güterkraftverkehr, Gemeinschaftslizenz Änderung, Gemeinschaftslizenz, Änderung der Erlaubnis, Erlaubnisurkunde

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de