Gemeinschaftslizenz oder Erlaubnisurkunde für den gewerblichen Güterkraftverkehr Änderung

    Änderung der Gemeinschaftslizenz oder Erlaubnisurkunde für den gewerblichen Güterkraftverkehr beantragen

    Wenn sich nach Erteilung der Erlaubnis für den gewerblichen Güterkraftverkehr oder der Gemeinschaftslizenz bestimmte Angaben ändern, müssen Sie dies der örtlich zuständigen Verkehrsbehörde mitteilen und eine Änderung der Erlaubnisurkunde bzw. der Gemeinschaftslizenz beantragen. 

    Beschreibung

    Ändern sich nach Erteilung der Erlaubnis bzw. der Gemeinschaftslizenz wesentliche Dinge im Unternehmen, so müssen Sie die zuständige Behörde darüber informieren und in bestimmten Fällen eine Änderung der Erlaubnisurkunde bzw. der Gemeinschaftslizenz beantragen.  

    Folgende Änderungen müssen Sie der zuständigen Stelle mitteilen:  

    • Wechsel des Inhabers oder des Geschäftsführers
    • Wechsel des Verkehrsleiters
    • Änderung des Betriebssitzes 
    • Änderungen der Rechtsform 

    Hinweise für Essen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Für den Werkverkehr ist keine Erlaubnis erforderlich. (Werkverkehr ist jede Beförderung von Gütern für eigene Zwecke. Wenn die beförderten Güter selbst verbraucht, selbst hergestellt oder weiterverarbeitet werden, oder wenn selbst hergestellte oder weiterverarbeitete Güter ausgeliefert werden.) Zum Antrag auf Erteilung einer Gemeinschaftslizenz (nach Artikel 4 Verordnung (EG) Nr. 1072/2009) sind Nachweise über Ihre Zuverlässigkeit und der finanziellen Leistungsfähigkeit vorzulegen. Weitere Voraussetzungen sind eine dauerhafte und tatsächliche Niederlassung in Essen und zugelassene Fahrzeuge. Eine Übersicht Ihrer Kontaktpersonen finden Sie im Telefonbuch der Stadt Essen.

    Online-Dienst

    Güterkraftverkehr

    ID: L100002_122923893

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Stadt Essen

    Beschreibung

    Amt für Straßen und Verkehr

    Adresse

    Hausanschrift

    Alfredstraße 163

    45131 Essen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0201 886657 1

    E-Mail: info@amt66.essen.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Gewerblicher Personen- und Güterkraftverkehr

    Beschreibung

    Eine Übersicht Ihrer Kontaktpersonen finden Sie im Telefonbuch der Stadt Essen.

    Adresse

    Hausanschrift

    Alfredstraße 163

    45131 Essen

    Kontakt

    Fax: 88 66578

    Telefon Festnetz: +49 201 88-0

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Nachweise, welche die Änderungen belegen z.B. bei

    • Wechsel des Verkehrsleiters: 
      • Kopie des Personalausweises oder Reisepasses 
      • Kopie des Nachweises über die fachliche Eignung (Bescheinigung der IHK über bestandene IHK-Fachkundeprüfung oder einer gleichwertigen anerkannten Abschlussprüfung oder Nachweis einer min. 10-jährigen leitenden Tätigkeit in einem Güterkraftverkehrsunternehmen) 
      • Nachweis über das Vorliegen eines Beschäftigungsverhältnisses mit dem Verkehrsleiter, wenn dieser nicht der Unternehmer selbst ist (Arbeitsvertrag) 
      • polizeiliches Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart O)  
      • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister 
      • Auskunft aus dem Fahreignungsregister 
    • Berichtigung wegen Adressänderung, Rechtsform:
      • Angaben zu den Änderungen 

    Hinweise für Essen: Inhalte der zuständigen Stelle

    FachkundenachweisDer*die Unternehmer*in bzw. die Verkehrsleitung muss fachlich geeignet sein. Dies ist in der Regel nachzuweisen durch eine Fachkundeprüfung vor der für den Wohnsitz der prüfungsteilnehmenden Person örtlich zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK). Vorzulegen ist das Prüfungszeugnis. Die IHK zu Essen ist zuständig für Prüfungsteilnehmer*innen mit Wohnsitz in Essen, Mülheim an der Ruhr oder Oberhausen (Weitere Informationen finden Sie hier.)Falls nicht die sachkundige Person selbst der*die Inhaber*in des Unternehmens ist, ist der Anstellungsvertrag der verkehrsleitenden Person entsprechend der Berufszugangsverordnung für den Güterkraftverkehr (GBZugV) vorzulegen. Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit Mit dem amtlichen Vordruck, der Ihnen von der Verkehrsbehörde ausgehändigt wird, ist das Geschäftsvermögen nachzuweisen. Sie müssen den Nachweis der Leistungsfähigkeit für jedes Fahrzeug erbringen.Für das erste Fahrzeug ist Eigenkapital in Höhe von 9.000 Euro, für jedes weitere Fahrzeug 5.000 Euro nachzuweisen.Der Nachweis erfolgt ausschließlich durch Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Kreditinstitut. Schufa-Auskunft Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes Unbedenklichkeitsbescheinigung der Gemeinde (18. Etage, Rathaus, Raum 18.11) Bescheinigung der KrankenkasseBei bereits bestehenden Unternehmen für den*die Unternehmer*in und die Arbeitnehmer, die beschäftigt werden.Bei Aushilfen (Mini-Job) Bescheinigung der Bundesknappschaft Bei bereits bestehenden Unternehmen Bescheinigung der Berufsgenossenschaft für Fahrzeughaltungen Führungszeugnis, zu beantragen bei den Bürgerämtern (nach Belegart O) Auszug aus dem Gewerbezentralregister, zu beantragen bei den Bürgerämtern (nach Belegart O) Auszug aus dem Fahreignungsregister beim Kraftfahrtbundesamt Flensburg Die vorgenannten letzten drei Zuverlässigkeitsnachweise sind bei einer Personenhandelsgesellschaft (oHG oder KG) für alle vollhaftenden Gesellschafter vorzulegen. Bei einer juristischen Person (GmbH, AG, e. G., e. V.) müssen die Nachweise für die vertretungsberechtigten Personen (Geschäftsführer*in, Vorstände, Vorsitzende und so weiter) eingereicht werden und der Gewerbezentralregisterauszug für die juristische Person. Zusätzlich bei juristischen Personen Auszug aus dem Handelsregister und Ausfertigung des Gesellschaftsvertrages

    Voraussetzungen

    Hinweise für Essen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Vier Berufszugangsvoraussetzungen sind für die Berechtigung zur Durchführung von Güterkraftverkehr nachzuweisen: Tatsächliche und dauerhafte Niederlassung Zuverlässigkeit des Unternehmers und ggfs. Verkehrsleiters Finanzielle Leistungsfähigkeit Fachliche Eignung

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Essen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) regelt den gewerblichen Güterkraftverkehr und den Werkverkehr Verordnung (EG) 1071/2009 regelt die Zulassung zum Beruf des Kraftverkehrsunternehmers Verordnung (EG) 1072/2009 regelt den Zugang zum Markt des grenzüberschreitenden Güterkraftverkehrs

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch (je nach Landesrecht kann der Widerspruch ausgeschlossen sein)
    • verwaltungsgerichtliche Klage

    Verfahrensablauf

    • Sie müssen die Änderung der für Ihren Betriebssitz zuständigen Verkehrsbehörde mitteilen. 
    • Ist eine Änderung der Erlaubnisurkunde erforderlich, so müssen Sie die Erlaubnisurkunde und deren Ausfertigungen vorlegen 
    • Die Erlaubnisurkunde wird bei Nachweis der entsprechenden Änderungen berichtigt bzw. geändert. 

    Hinweise für Essen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Lizenz ist bei der Verkehrsbehörde mit dem Antragsformular schriftlich zu beantragen, die erforderlichen Unterlagen sind im Original vorzulegen.

    Fristen

    Änderungen sind innerhalb von 28 Tagen der zuständigen Behörde mitzuteilen. 

    Bearbeitungsdauer

    Sind die Unterlagen vollständig, wird Ihr Antrag zeitnah bearbeitet.

    Hinweise für Essen: Inhalte der zuständigen Stelle

    2 - 3 Wochen nach Abgabe des kompletten Antrags

    Kosten

    Kostenverordnung für den Güterkraftverkehr: 

    1.3 Berichtigung/Änderung der Erlaubnis/Gemeinschaftslizenz oder einer Ausfertigung/beglaubigten Kopie        

    Gebühr: EUR 40 - 100 

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Gewerblicher Güterkraftverkehr, Güterkraftverkehr, Gemeinschaftslizenz Änderung, Gemeinschaftslizenz, Änderung der Erlaubnis, Erlaubnisurkunde

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de