Prüfung Grundqualifikation von Berufskraftfahrern Durchführung

    Prüfung Grundqualifikation für Berufskraftfahrer ablegen

    Fahrerinnen und Fahrer im gewerblichen Güterkraft- oder Personenverkehr müssen zusätzlich zur Fahrerlaubnis eine besondere Qualifizierung nachweisen.

    Beschreibung

    Wenn Sie beruflich Güter oder Personen auf der Straße transportieren möchten, müssen Sie zusätzlich zur Fahrerlaubnis die sogenannte Grundqualifikation für Berufskraftfahrer nachweisen.

    Dies gilt für Fahrerinnen und Fahrer von Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen im Güterkraft- und Werkverkehr oder von Fahrzeugen mit mehr als acht Fahrgastplätzen im Personenverkehr, soweit für das Führen des Fahrzeugs/der Fahrzeugkombination eine C- oder D-Klassen-Fahrerlaubnis erforderlich ist.

    Haben Sie Ihre Fahrerlaubnis bereits vor dem 10.9.2008 (Bus) oder dem 10.9.2009 (LKW) erworben, müssen Sie keine Grundqualifikation nachweisen ("Besitzstand").

    Die Ausbildung zum Berufskraftfahrer wird gleichzeitig als Grundqualifikation für den Personen- und den Güterverkehr anerkannt. Die Ausbildung zur Fachkraft im Fahrbetrieb wird nur als Grundqualifikation für den Personenverkehr, die Ausbildung zum/zur Straßenwärter/-in und zum/zur Werkfeuerwehrmann/-nur für den Güterverkehr anerkannt

    Die Prüfung Grundqualifikation umfasst eine theoretische Prüfung und eine praktische Prüfung.

    Zur Ablegung der Prüfung müssen Sie nicht an einem Vorbereitungsunterricht teilnehmen.

    Auch eine Fahrerlaubnis ist zum Zeitpunkt des Ablegens der Prüfung ebenfalls nicht erforderlich.

    Sollten Sie Fachkundenachweise entsprechend den Berufszugangsverordnungen für Güterkraftverkehr und Personenverkehr (GBZugV und PBZugV) besitzen, sind Erleichterungen in den theoretischen Prüfungsteilen vorgesehen. Die praktische Prüfung muss Sie jedoch vollständig ablegen.

    Die Art der Prüfung unterscheidet sich je nach Vorliegen von Voraussetzungen:

    1. Regelprüfung "Grundqualifikation

    Die Regelprüfung müssen Sie ablegen, wenn Sie weder für die betreffende Verkehrsart einen Nachweis über eine Fachkundeprüfung Güterkraftverkehr bzw. Personenverkehr ("Verkehrsleiter-Prüfung) vorlegen können, noch eine Prüfung (beschleunigte) Grundqualifikation für die andere Verkehrsart erfolgreich abgelegt haben.

    1. Umsteigerprüfung "Grundqualifikation

    Die Prüfung Umsteiger können Sie dann ablegen, wenn Sie bereits die Regelprüfung für die Verkehrsart erfolgreich abgelegt haben, die nicht Gegenstand der Umsteigerprüfung ist. So wird bei der Schulung beschleunigte Grundqualifikation "Umsteiger" nur noch auf die Besonderheiten der Verkehrsart eingegangen.  Beispielsweise wird dem zukünftigen Busfahrer das Wissen vermittelt, wie er sich in Bezug auf die Fahrgäste zu verhalten hat, da dies nicht Bestandteil seiner ersten Grundqualifikation Güterverkehr war. Dies gilt auch für Fahrer, die die Fahrerlaubnis für die andere Verkehrsart vor dem jeweiligen Stichtag (Besitzstand) erworben haben.

    3. Quereinsteigerprüfung "Grundqualifikation

    Die Prüfung Quereinsteiger können Sie dann ablegen, wenn Sie einen gültigen Nachweis über eine Fachkundeprüfung für die Verkehrsart besitzen, für die die Prüfung abgelegt werden soll. Da in der Fachkundeprüfung nicht sämtliche Kenntnisse geprüft werden, über die ein Fahrer verfügen muss, müssen Sie auch als Inhaber einer Fachkundebescheinigung die Grundqualifikation erwerben.

    Hinweise für Bielefeld: Inhalte der zuständigen Stelle

    Bestimmte Qualifikationen, die durch Schlüsselzahlen beschrieben werden, können in den Führerschein eingetragen werden. Schlüsselzahl 95 jetzt Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) Seit dem 23.05.2021 gibt es für Berufskraftfahrerinnen und Berufskraftfahrer keine Schlüsselzahl 95 mehr im Führerschein, um die Berufskraftfahrerqualifikation nachzuweisen. Die Berufskraftfahrerinnen und Berufskraftfahrer erhalten stattdessen einen Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN). Das ist eine Karte, die dem Führerschein in Form und Größe ähnelt. Wenn die Voraussetzungen erfüllt werden, kann der Fahrerqualifizierungsnachweis ausgestellt werden, wenn bislang der Eintrag der Schlüsselzahl 95 in den Führerscheinen nicht möglich war, z. B. bei ausländischen Führerscheinen. Benötige ich die Schlüsselzahl 95 für Berufskraftfahrer? Bei der Eintragung der Schlüsselzahl handelt es sich um Sozialvorschriften im Güterkraftverkehr gemäß des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetztes (BKrFQG). Weitere Informationen erhalten Sie über die IHK OWL zu Bielefeld.

    Online-Dienst

    Führerschein - Schlüsselzahl 95 eintragen

    ID: L100002_122697119

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    Die für Sie zuständige Industrie- und Handelskammer können Sie hier finden: IHK-Zuständigkeitsfinder

    Zuständigkeit

    Die für Sie zuständige Industrie- und Handelskammer können Sie hier finden: IHK-Zuständigkeitsfinder

    Ansprechpartner

    Ordnungsamt Geschäftsbereich Fahrerlaubnisbehörde, Kfz-Zulassungen, Verwaltung Abteilung Fahrerlaubnisse

    Beschreibung

    OrdnungsamtGeschäftsbereich Fahrerlaubnisbehörde, Kfz-Zulassungen, VerwaltungAbteilung Fahrerlaubnisse

    Adresse

    Hausanschrift

    Ravensberger Park 5

    33607 Bielefeld

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 521 51-0

    Fax: +49 521 51-3525

    E-Mail: fahrerlaubnisbehoerde@bielefeld.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Um zur Prüfung zugelassen zu werden, legen Sie der zuständigen IHK mit ihrer Anmeldung folgende Nachweise vor:

    1. Regelprüfung:
    • Keine Nachweise erforderlich
    1. Umsteiger:
    • Nachweis für die Verkehrsart, die nicht Gegenstand der Umsteigerprüfung ist- Nachweis einer bestandenen Prüfung "Grundqualifikation/ "beschleunigte Grundqualifikation" gemäß BKrFQG oder
    • Führerschein mit einem gültigen Eintrag der Schlüsselzahl 95 oder
    • Führerschein mit einer Fahrerlaubnisklasse, die vor dem jeweiligen Stichtag erworben wurde oder
    • ein Fahrerqualifizierungsnachweis gemäß Anhang II der Richtlinie 2003/59/EG vom 15. Juli 2003 (ABl Nr. L226/4 vom 10.9.2003) oder
    • eine Fahrerbescheinigung nach Anlage 3 BKrFQV oder
    • eine Fahrerbescheinigung nach Paragraf 5 Absatz 3 BKrFQV
    1. Quereinsteiger
    • Fachkundenachweises nach dem Muster des Anhangs III der Verordnung (EG) Nr. 1071/2009 für die Verkehrsart, die Gegenstand der Quereinsteigerprüfung ist.

    Hinweise für Bielefeld: Inhalte der zuständigen Stelle

    Gültiger Pass oder Personalausweis Deutscher Führerschein Ggf. gültigen Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) aktuelles biometrisches Lichtbild (in Papierform und nicht älter als 6 Monate) Nachweis der Qualifikation nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz im Original Bei erstmaliger Eintragung: Grundqualifikation, wenn die Fahrerlaubnis nach dem 10.09.2009 erteilt worden ist Weiterbildungsnachweise (5 Module á 35 Stunden), wenn die Fahrerlaubnis vor dem 10.09.2009 erteilt worden ist Bei Verlängerung oder erneuter Eintragung: Weiterbildungsnachweise (5 Module á 35 Stunden)

    Formulare

    • Formulare: Anmeldung zur Prüfung
    • Onlineverfahren möglich: teilweise
    • Schriftform erforderlich: ja
    • Persönliches Erscheinen nötig: ja, zur Prüfung

    Voraussetzungen

    • Zur Prüfung Grundqualifikation benötigen Sie ein geeignetes Prüfungsfahrzeug für die Abnahme der praktischen Prüfung. Sollten Sie keine Möglichkeit haben, ein geeignetes Prüfungsfahrzeug zu stellen, kann die IHK Ihnen auf Antrag ein ein geeignetes Prüfungsfahrzeug vermitteln.
    • Weiterhin müssen Sie zur praktischen Prüfung einen Fahrlehrer stellen, der im Besitz einer gültigen Fahrlehrerlaubnis für die Fahrerlaubnisklassen CE für den Güterverkehr beziehungsweise DE für den Personenverkehr ist. Sollten Sie keine Möglichkeit haben, einen Fahrlehrer, der die o. g. Voraussetzungen erfüllt, zu stellen, kann die IHK auf Antrag einen entsprechenden Fahrlehrer vermitteln.

    Hinweise für Bielefeld: Inhalte der zuständigen Stelle

    Anträge können frühestens sechs Monate vor Ablauf der 95-Eintragung/FQN Karte gestellt werden. Anträge können nur vollständig angenommen werden Bei erstmaliger Eintragung Grundqualifikation, wenn die Fahrerlaubnis nach dem 10.09.2009 erteilt worden ist Weiterbildungsnachweise (5 Module á 35 Stunden), wenn die Fahrerlaubnis vor dem 10.09.2009 erteilt worden ist Bei Verlängerung oder erneuter Eintragung Weiterbildungsnachweise (5 Module á 35 Stunden)

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • In einigen Bundesländern: Widerspruch
    • Verwaltungsgerichtsverfahren
    • Genaueres entnehmen Sie bitte dem Bescheid über Bestehen / Nichtbestehen der Prüfung

    Verfahrensablauf

    Sie melden Sie bei der örtlich zuständigen IHK zur Prüfung an und die Prüfungstermine (theoretische und praktische Prüfung) werden abgestimmt.

    • Die IHK bestätigt Ihnen die Anmeldung zur Prüfung
    • Sie legen die theoretische Prüfung ab.
    • Nach Bestehen der theoretischen Prüfung erfolgt die praktische Prüfung.

    Nach Bestehen beider Prüfungsteile erhalten Sie eine Bescheinigung der IHK, die Sie der Führerscheinstelle vorlegen.

    Hinweise für Bielefeld: Inhalte der zuständigen Stelle

    persönlich mit Termin Eine Benachrichtigung über die Fertigstellung des Führerscheins kann aufgrund der Vielzahl der produzierten Führerscheine nicht erfolgen. Sie können per E-Mail oder telefonisch bei der Fahrerlaubnisbehörde nachfragen, ob der Führerschein fertiggestellt wurde. Bitte beachten Sie dabei die übliche Bearbeitungsdauer. Der Führerschein kann in der Fahrerlaubnisbehörde nur nach vorheriger Terminvereinbarung abgeholt werden. Der Führerschein kann mit schriftlicher Vollmacht des Antragstellers auch von einer anderen Person abgeholt werden. Die bevollmächtigte Person muss sich mit Personalausweis oder Pass ausweisen können.

    Fristen

    - keine

    Hinweise für Bielefeld: Inhalte der zuständigen Stelle

    5 Jahre Gültigkeit vom Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN)

    Bearbeitungsdauer

    In der Regel erhalten Sie etwa 2 Wochen nach Ablegen der Prüfung Ihren Bescheid über Bestehen oder Nichtbestehen der Prüfung.

    Hinweise für Bielefeld: Inhalte der zuständigen Stelle

    10 bis 14 Tage Eine Lieferung innerhalb von 48 Stunden ist bei einer Expressbestellung bis 12:00 Uhr in der Fahrerlaubnisbehörde möglich. Bei einer Expressbestellung an einem Freitag erfolgt die Lieferung auf Grund des Wochenendes am folgenden Dienstag.

    Kosten

    Die Prüfungsgebühr richtet sich nach dem jeweils gültigen Gebührentarif der örtlich zuständigen IHK.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Fahrten zu bestimmten Zwecken, wie beispielsweise:

    • Polizeifahrzeuge, Feuerwehr, Notfallrettung durch anerkannte Rettungsdienste, die Beförderungen im Rahmen ihrer Aufgaben ausführen
    • land- und forstwirtschaftlicher Verkehr

    sind von der Verpflichtung ausgenommen.

    Weitere Informationen

    Der gesamte Fragenfundus für die Prüfung zum Erwerb der beschleunigten Berufskraftfahrerqualifikation ist auf der DIHK-Website veröffentlicht:

    Fragenfundus Berufskraftfahrer Güterverkehr

    Fragenfundus Berufskraftfahrer Personenverkehr

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Deutscher Industrie- und Handelskammertag am 18.11.2020

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    LKW-Fahrer, Busfahrer, Werkverkehr, Grundqualifikation, Berufskraftfahrerqualifikation, Güterkraftverkehr, Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz, BKrFQV, BKF-Prüfung, Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung, Personenverkehr, BKrFQG

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de