Fahrerbescheinigung im grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr Erteilung

    Grenzüberschreitender Güterkraftverkehr - Fahrerbescheinigung beantragen

    Wenn Sie Fahrpersonal aus Nicht-EU-Staaten beschäftigen, müssen Sie für diese eine Fahrerbescheinigung beantragen.

    Beschreibung

    Wer als Unternehmen des gewerblichen Güterkraftverkehrs mit Gemeinschaftslizenzen Fahrpersonal einsetzt, das nicht einem Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) oder einem Vertragsstaats des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz angehört, benötigt jeweils eine Fahrerbescheinigung für die betroffenen Personen. Diese wird durch das Unternehmen für das Fahrpersonal beantragt.

    Die Regelung dient als Nachweis, dass keine illegale oder missbräuchliche Beschäftigung von Arbeitnehmern aus Nicht-EU-Staaten erfolgt.

    Die Fahrerbescheinigung berechtigt das Fahrpersonal, das Fahrzeug im Auftrag des Güterkraftverkehrsunternehmens innerhalb der EU zu führen. Sie wird für einen Zeitraum von bis zu 5 Jahren erteilt. Sie kann aber auch auf einen kürzeren Zeitraum befristet werden, wenn der Aufenthaltstitel oder der Reisepass früher ablaufen. Wenn das Arbeitsverhältnis beendet wird, muss die Fahrerbescheinigung an die Genehmigungsbehörde zurückgegeben werden. 

    Das Fahrpersonal muss die Original-Fahrerbescheinigung bei jeder Fahrt mit sich führen. Eine beglaubigte Abschrift der Fahrerbescheinigung ist in den Geschäftsräumen des Unternehmens aufzubewahren.

    Hinweise für Köln: Inhalte der zuständigen Stelle

    Sie wollen gewerbsmäßig grenzüberschreitende Beförderungen von Gütern mit Fahrzeugen durchführen, deren Gesamtgewicht mehr als 2,5 Tonnen bis 3,5 Tonnen beträgt. Hierfür benötigen Sie eine EU-Lizenz beziehungsweise eine Gemeinschaftslizenz. Für den sogenannten Werkverkehr ist keine Erlaubnis erforderlich.

    Online-Dienst

    Grenzüberschreitender Güterkraftverkehr - Fahrerbescheinigung beantragen

    ID: L100002_121796620

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Verkehrsgewerbliche Genehmigungsverfahren und Ausnahmegenehmigung nach StVO

    Adresse

    Hausanschrift

    Willy-Brandt-Platz 3

    50679 Köln

    Öffnungszeiten

    Telefonische Erreichbarkeit: Montag bis Freitag, 8 bis 12 Uhr Persönliche Vorsprachen: Montag und Donnerstag, 8 bis 12 Uhr und nach vorheriger telefonischer Vereinbarung

    Kontakt

    Fax: 0221 / 221-26130

    Telefon Festnetz: siehe Servicenummern

    E-Mail:

    Version

    Technisch geändert am 24.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Gemeinschaftslizenz des antragstellenden Unternehmens
    • folgende Unterlagen des Fahrpersonals als Kopie:
      • Führerschein
      • Reisepass
      • Aufenthaltsgenehmigung
      • Arbeitserlaubnis
      • Sozialversicherungsausweis

    Hinweise für Köln: Inhalte der zuständigen Stelle

    Fach- und SachkundenachweisDer*die Unternehmer*in oder der*die Verkehrsleiter*in muss sachlich und fachlich geeignet sein. Siehe auch unten: "Informationen zur fachlichen Eignung".Nachweis der finanziellen LeistungsfähigkeitBei Aushändigung der Antragsunterlagen erhalten Sie den amtlichen Vordruck der Eigenkapitalbescheinigung über das Geschäftsvermögen und eventuell die Zusatzbescheinigung über das Privatvermögen. Über diesen Vordruck muss ein ausreichendes Vermögen nachgewAusfertigung des Gesellschaftsvertrages, der Gesellschafterliste beziehungsweise der Vereinssatzungsofern es sich dem*der Antragsteller*in um eine Personenhandelsgesellschaft oder um eine juristische Person handeltNiederlassungsnachweisFügen Sie dem Antrag die Gewerbeanmeldung oder andere Nachweise (zum Beispiel Mietvertrag) bei, aus denen hervorgeht, dass es sich um eine tatsächliche und dauerhafte Niederlassung handelt.Liste der FahrzeugflotteFügen Sie dem Antrag eine Fahrzeugliste unter Angabe des amtlichen Kennzeichens, der Fahrzeug-Identitätsnummer, des Fahrzeugtyps sowie des zulässigen Gesamtgewichtes bei.Personal-ListeFügen Sie dem Antrag eine Liste mit allen Personalien aller im Unternehmen beschäftigten Personen unter Angabe von Familiennamen, Vornamen, Geburtsdatum, Funktion im Unternehmen, Beginn Beschäftigungsverhältnis, Anzahl der Wochenstunden sowie der jeweiligFührungszeugnis nach Belegart OFür den*die Unternehmer*in, den*die Verkehrsleiter*in sowie für eventuelle*n Geschäftsführer*in: zu beantragen bei der zuständigen Meldebehörde, unter Angabe des Aktenzeichens 32-322/1 GüKG. Bei einem Wohnort in Köln können Sie das Führungszeugnis bAuszug aus dem GewerbezentralregisterFür den*die Unternehmer*in, den*die Verkehrsleiter*in sowie für eventuelle*n Geschäftsführer*in: zu beantragen bei der zuständigen Meldebehörde, unter Angabe des Aktenzeichens 32-322/1 GüKG. Bei einem Wohnort in Köln können Sie den Auszug aus dem GeAuszug aus dem VerkehrszentralregisterFür den*die Unternehmer*in, den*die Verkehrsleiter*in sowie für eventuelle*n Geschäftsführer*in: Nach Vorliegen Ihrer persönlichen Daten wird dieser Auszug gegen eine Gebühr von Ihrem*Ihrer Sachbearbeiter*in beim Verkehrszentralregister direkt beantBescheinigung des zuständigen Wohnsitz- und BetriebssitzfinanzamtesDiese Bescheinigung ist von allen Finanzämtern in den Gemeinden oder Kreisen vorzulegen, in denen der*die Antragsteller*in sowie der*die eventuelle Geschäftsführer*in in den letzten fünf Jahren gewohnt oder ein Gewerbe betrieben hat. Die Bescheinigung desBescheinigung des zuständigen Gemeindesteueramtes für den Wohn- und BetriebssitzDiese Bescheinigung ist von allen Gemeinden oder Kreisen vorzulegen, in denen der*die Antragsteller*in sowie der*die eventuelle Geschäftsführer*in in den letzten fünf Jahren gewohnt oder ein Gewerbe betrieben hat. Die Bescheinigung des GemeindesteueramtesBescheinigung der KrankenkasseDie Bescheinigung benötigen Sie von den Krankenkassen, bei denen Sie Arbeitskräfte beschäftigen oder beschäftigt haben sowie für Sie selbst als Antragsteller*in sowie der*die eventuelle Geschäftsführer*in, sofern Sie freiwillig, also privat versichert sinBescheinigung der Berufsgenossenschaft für FahrzeughaltungenSie erhalten als Antragsteller*in sowie als der*die eventuelle Geschäftsführer*in die Bescheinigung bei der Berufsgenossenschaft für Fahrzeughaltungen, Ottenser Hauptstraße 54, 22765 Hamburg. Die Bescheinigung darf an dem Tag, an dem alle für die EntscheiAuszug aus dem Handelsregistersofern es sich bei dem*der Antragsteller*in um eine Personenhandelsgesellschaft oder um eine juristische Person handelt

    Rechtsgrundlage(n)

    Verordnung über den grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr und den Kabotageverkehr

    Hinweise für Köln: Inhalte der zuständigen Stelle

    § 3 Absatz 1 Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG)EU VO 1071/2009 und EU VO 1072/2009

    Kosten

    Hinweise für Köln: Inhalte der zuständigen Stelle

    Mit der Abgabe des Antrags sind folgende Verwaltungsgebühren zu entrichten:EU-Lizenz: 500 EuroErlaubnis für den allgemeinen Güterkraftverkehr: 500 EuroJe Auszug aus dem Verkehrszentralregister: 3,30 EuroBei Bewilligung des Antrages entstehen für die in den Fahrzeugen mitzuführenden beglaubigten Abschriften der Lizenz beziehungsweise der Erlaubnis weitere Kosten von 120 Euro je Exemplar.Fahrerbescheinigung: 120 EuroDie Gebühren können Sie bar oder mit Karte bezahlen. Aktuell können die Gebühren auch per Gebührenbescheid erhoben werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr am 24.08.2020

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English