finanzielle Leistungsfähigkeit von Unternehmen des Güterkraftverkehrs und persönliche Zuverlässigkeit von Unternehmen und den zur Führung der Güterkraftverkehrsgeschäfte bestellten Personen Prüfung

    Erlaubnis für den (grenzüberschreitenden) gewerblichen Güterkraftverkehr / Gemeinschaftslizenz Erteilung

    Sie beabsichtigen, gewerbsmäßig oder gegen Entgelt Güter mit Kraftfahrzeugen über 3,5 Tonnen zu transportieren?  Dazu benötigen Sie die Erlaubnis der örtlich zuständigen Genehmigungsbehörde (Betriebssitz).

    Beschreibung

    Die gewerbliche Durchführung von Transportleistungen mit Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen ist erlaubnispflichtig. Dabei ist zwischen einer Erlaubnis für den gewerblichen Güterkraftverkehr (gilt nur im Inland) und einer Gemeinschaftslizenz (gilt innerhalb der Europäischen Union) zu unterscheiden. Die wesentlichen Erteilungsfaktoren sind:

    • fachliche Eignung

    Fachkundeprüfung vor der Industrie- und Handelskammer (IHK) beziehungsweise Ausbildung als Verkehrsfachwirt oder Speditionskaufmann/-frau (Ausbildung vor dem 04.12.2011 begonnen)

    • finanzielle Leistungsfähigkeit

    Eigenkapital von EUR 9.000 für das erste, EUR 5.000 für jedes weitere Kraftfahrzeug)

    • persönliche Zuverlässigkeit

    Führungszeugnis und Auskunft aus dem Gewerbezentralregister sind bei den Bürgerämtern zu beantragen und von diesem direkt an die Erlaubnisbehörde zu übersenden. Sofern Unternehmer bereits selbstständig sind, müssen auch Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes, der Krankenkassen der Arbeitnehmer und der Berufsgenossenschaft vorgelegt werden. Die Unterlagen für die persönliche Zuverlässigkeit dürfen bei Antragstellung nicht älter als 3 Monate sein).

    Die Antragsstellung erfolgt bei der örtlich zuständigen Genehmigungsbehörde (Betriebssitz des Unternehmens).

    Hinweise für Leverkusen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Wer als Unternehmer*in gewerblich Güterkraftverkehr ausüben möchte, benötigt hierfür eine Lizenz beziehungsweise eine Erlaubnis. Güterkraftverkehr ist die geschäftsmäßige oder entgeltliche Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen, die einschließlich Anhänger ein höheres zulässiges Gesamtgewicht als 3,5 Tonnen haben. Der gewerbliche Güterkraftverkehr ist grundsätzlich nach § 2 und 9 GüKG erlaubnispflichtig. Nicht erlaubnispflichtig ist der sogenannte Werkverkehr, das heißt der Güterkraftverkehr für eigene Zwecke eines Unternehmens unter bestimmten Voraussetzungen. Die Aufnahme eines Werkverkehres muss aber vor Beginn dem Bundesamt für Güterverkehr gemeldet werden. Sind die Fahrzeuge nur innerhalb Deutschlands im Einsatz, benötigen Sie eine Erlaubnis für den gewerblichen Güterkraftverkehr (nach § 3 Güterkraftverkehrsgesetz). Für grenzüberschreitende Fahrten innerhalb der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) und der Schweiz benötigen Sie eine Gemeinschaftslizenz (EU-Lizenz) nach Verordnung (EG) Nr. 1072/2009 und gegebenenfalls eine Fahrerbescheinigung für Staatsangehörige eines Drittstaates. Die Gemeinschaftslizenz können Sie aber auch für Transporte innerhalb Deutschlands und der EWR-Staaten ("Kabotageverkehre") einsetzen. Für den gewerblichen Güterkraftverkehr mit Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes benötigen Sie neben der nationalen Erlaubnis für den deutschen Streckenanteil (Erlaubnis für den gewerblichen Güterkraftverkehr oder Gemeinschaftslizenz) für Streckenanteile in den Drittstaaten bilaterale Genehmigungen oder sogenannte CEMT-Genehmigungen. Die Erlaubnis für den gewerblichen Güterkraftverkehr und die Gemeinschaftslizenz können befristet, unter Bedingungen oder mit Auflagen erteilt werden. Die nationale Erlaubnis kann für eine Gültigkeitsdauer von bis zu zehn Jahren erteilt werden. Die Gemeinschaftslizenz wird ebenfalls für bis zu zehn Jahre ausgestellt.

    Online-Dienst

    Güterkraftverkehr

    ID: L100002_123328671

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    Genehmigungserteilung durch die nach Landesrecht zuständige Behörde.

    Zuständigkeit

    Genehmigungserteilung durch die nach Landesrecht zuständige Behörde.

    Ansprechpartner

    Für Leverkusen wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    • Polizeiliches Führungszeugnis (wird der zuständigen Behörde nach Antragsstellung beim Bürgeramt übersandt)
    • Auszüge aus dem Gewerbe- und Verkehrszentralregister
    • Nachweis über Sach- und Fachkundeprüfung der IHK
    • Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes und der Sozialversicherungsträger
    • Eigenkapitalbescheinigung / Vermögensübersicht

    Bitte erfragen Sie bei der für Sie zuständigen Behörde, ob Sie weitere Unterlagen einreichen müssen.

    Hinweise für Leverkusen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Vorgeschriebene Unterlagen für das antragstellende Unternehmen: Kopie des Personalausweises oder Reisepasses der ermächtigten Person, Auszug aus dem Handels-, Partnerschafts-, Genossenschafts- oder Vereinsregister, sofern eine entsprechende Eignung besteht, Nachweis der Vertretungsberechtigung, Nachweis der Zuverlässigkeit durch ein Führungszeugnis für die zur Vertretung ermächtigte Person (nicht älter als drei Monate), eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister für die zur Vertretung ermächtigte Person (nicht älter als drei Monate), Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit durch z. B. eine Eigenkapitalbescheinigung über das Geschäftsvermögen (9.000,00 EUR für das erste Fahrzeug und 5.000,00 EUR für jedes weitere im selben Verfahren). Diese ist von einer "zur unbeschränkten geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen genannten Person oder Gesellschaft (gemäß § 3 StBerG) auszufüllen. (Bitte nutzen Sie für die Eigenkapitalbescheinigung Anlage 2 zu Randnummer 17 gemäß GüKVwV), Nachweis der fachlichen Eignung durch eine Bescheinigung über die bestandene IHK-Fachkundeprüfung oder einer gleichwertigen anerkannten Abschlussprüfung, sofern die zur Vertretung ermächtigte Person auch die Verkehrsleitung ist. Unterlagen für Personen, die zur Führung der Güterkraftverkehrsgeschäfte bestellt sind (Verkehrsleitungen): Nachweis der Zuverlässigkeit durch ein Führungszeugnis (nicht älter als drei Monate), eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (nicht älter als drei Monate), Nachweis der fachlichen Eignung durch eine Bescheinigung über die bestandene IHK-Fachkundeprüfung oder einer gleichwertigen anerkannten Abschlussprüfung oder einen Nachweis einer mindestens 10-jährigen leitenden Tätigkeit in einem Güterkraftverkehrsunternehmen (die für Sie zuständige Industrie- und Handelskammer prüft, ob die Voraussetzungen vorliegen), Arbeitsvertrag als Nachweis, dass die Verkehrstätigkeiten des Unternehmens tatsächlich und dauerhaft geleitet werden, die Verkehrsleitung in einer echten Beziehung zu dem Unternehmen steht (z.B. als Angestellte*r, Direktor*in, Eigentümer*in oder Anteilseigner*in, oder die Verwaltungsgeschäfte des Unternehmens führt), Nachweis über ständigen Aufenthalt in der Gemeinschaft, bei sogenannten externen Verkehrsleitern/Verkehrsleiterinnen (Verkehrsleiter*in ohne echten Beziehung zum Unternehmen) ein Vertrag zwischen dem Unternehmen und dem oder der Verkehrsleiter*in, die oder der die tatsächlich und dauerhaft durchzuführenden Aufgaben sowie die Verantwortlichkeiten genau regelt. Die zuständige Stelle kann weitere Unterlagen zur Zuverlässigkeit (Auskunft aus dem Fahreignungsregister) oder der finanziellen Leistungsfähigkeit (z.B. Bescheinigungen des Finanzamtes, der Krankenkasse und der Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft, Post-Logistik, Telekommunikation - BG Verkehr -) verlangen. Tipp: Beantragen Sie zuerst und frühzeitig die Führungszeugnisse und die Auszüge aus dem Gewerbezentralregister und benennen Sie dabei die zuständige Stelle. Es dauert in der Regel einige Zeit, bis Sie die Unterlagen erhalten. Die übrigen Nachweise können Sie nachreichen, diese müssen aber für eine endgültige Entscheidung vorliegen.

    Formulare

    • Antrag ist schriftlich zu stellen. Es gibt keine besonderen Anforderungen an die Form.
    • Die auf der Internetseite der Behörde öffentlich zugänglichen Antragsformulare erleichtern die Antragstellung und sollten daher vollständig ausgefüllt an die zuständige Behörde übersandt werden.
    • Ein persönliches Erscheinen in der Behörde ist in der Regel nicht notwendig
    • Kein Onlinedienst möglich (in Berlin)

    Voraussetzungen

    Die Genehmigung gemäß für den gewerblichen Güterkraftverkehr wird Ihnen nur erteilt, wenn:

    • die Sicherheit und die Leistungsfähigkeit des Betriebs gewährleistet sind,
    • keine Tatsachen vorliegen, die Ihre Unzuverlässigkeit als Unternehmer oder der für die Führung der Geschäfte bestellten Personen darlegen,
    • Sie als Unternehmer oder die für die Führung der Geschäfte bestellte Person fachlich geeignet sind und
    • Sie und die von Ihnen mit der Durchführung von Verkehrsleistungen beauftragten Unternehmer ihren Betriebssitz oder ihre Niederlassung im Sinne des Handelsrechts im Inland haben.

    Hinweise für Leverkusen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Erlaubnis wird einer/einem Unternehmer*in, dessen bzw. deren Unternehmen seinen Sitz tatsächlich und dauerhaft in Deutschland hat, erteilt, wenn der/die Unternehmer*in und die zur Führung der Güterkraftverkehrsgeschäfte bestellte Person (Verkehrsleiter*in) zuverlässig sind, die finanzielle Leistungsfähigkeit des Unternehmens gewährleistet ist und der/die Unternehmer*in oder die zur Führung der Güterkraftverkehrsgeschäfte bestellte Person fachlich geeignet ist. Die Höhe des erforderlichen Kapitals und der Reserven richtet sich nach der Anzahl und Art der genutzten Fahrzeuge. Für das erste genutzte Kraftfahrzeug beträgt das erforderliche Eigenkapital 9.000,00 EUR. Für jedes weitere genutzte Kraftfahrzeug oder jede weitere genutzte Fahrzeugkombination mit einer zulässigen Gesamtmasse von über 3,5 Tonnen beträgt das erforderliche Eigenkapital 5.000,00 EUR. Für jedes weitere genutzte Kraftfahrzeug oder jede weitere genutzte Fahrzeugkombination mit einer zulässigen Gesamtmasse von 2,5 Tonnen, jedoch nicht über 3,5 Tonnen, beträgt das erforderliche Eigenkapital 900,00 EUR. Für Unternehmen, die ausschließlich Kraftfahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen mit einer zulässigen Gesamtmasse von 2,5 Tonnen, jedoch nicht über 3,5 Tonnen, nutzen, gelten geringere Eigenkapitalanforderungen. Das erste genutzte Fahrzeug erfordert ein Eigenkapital von 1.800,00 EUR, während jedes weitere genutzte Fahrzeug ein Eigenkapital von 900,00 EUR erfordert. Fachlich geeignet ist eine Person, wenn sie eine Fachkundeprüfung bestanden hat. Alle bisher als gleichwertig anerkannten Abschlussprüfungen gelten auch weiterhin als gleichwertig, wenn sie vor dem 4. Dezember 2011 begonnen oder abgeschlossen wurden. Fachlich geeignet sind auch Personen, die in der Zeit zwischen dem 4. Dezember 1999 und 4. Dezember 2009 ununterbrochen (mindestens zehn Jahre) in einem Güterkraftverkehrsunternehmen in einer leitenden Funktion gearbeitet haben.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Leverkusen: Inhalte der zuständigen Stelle

    § 3 Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) Art. 3 und 4 Verordnung (EG) 1072/2009 (Lizenz) über gemeinsame Regeln für den Zugang zum Markt des grenzüberschreitenden Güterkraftverkehrs § 10 Berufszugangsverordnung für den Güterkraftverkehr (GBZugV) § 5 Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Güterkraftverkehrsrecht (GüKVwV)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch

    Verfahrensablauf

    • Sie müssen die Gemeinschaftslizenz (EU-Lizenz) oder eine nationale Güterkraftverkehrserlaubnis bei der zuständigen Stelle beantragen. Der Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis oder Gemeinschaftslizenz muss inhaltlich der Anlage 1 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Güterkraftverkehrsrecht (GüKVwV) entsprechen.
    • Die zuständige Stelle entscheidet abschließend über den Antrag.

    Hinweise für Leverkusen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Sie können den Antrag online oder per Post beantragen. Online: Nutzen Sie den Online-Antrag im Bereich "Onlinedienste". Die zuständige Einrichtung gibt folgenden Einrichtungen Gelegenheit zur Stellungnahme: dem Bundesamt für Güterverkehr, der Industrie- und Handelskammer, der zuständigen Fachgewerkschaft und dem Verband des Verkehrsgewerbes. Nach Ablauf der Frist für die Stellungnahmen entscheidet die zuständige Verkehrsbehörde über Ihren Antrag. Sie bekommen einen Bescheid. Per Post: Den Antrag finden Sie im Bereich "Downloads" als PDF-Dokument. Füllen Sie den Antrag aus und schicken ihn zusammen mit den erforderlichen Unterlagen an die zuständige Einrichtung. Die zuständige Einrichtung gibt folgenden Einrichtungen Gelegenheit zur Stellungnahme: dem Bundesamt für Güterverkehr, der Industrie- und Handelskammer, der zuständigen Fachgewerkschaft und dem Verband des Verkehrsgewerbes. Nach Ablauf der Frist für die Stellungnahmen entscheidet die zuständige Verkehrsbehörde über Ihren Antrag. Sie bekommen einen Bescheid.

    Fristen

    keine

    Hinweise für Leverkusen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Es ist erforderlich, den Antrag spätestens sechs Wochen vor Beginn der betrieblichen Tätigkeiten zu stellen. Die Bearbeitungszeit beträgt ca. vier Wochen ab vollständiger Einreichung aller Unterlagen.

    Bearbeitungsdauer

    0 bis 3 Monate (Innerhalb von 3 Monaten ab dem Zeitpunkt, zu dem der zuständigen Stelle alle erforderlichen Unterlagen vorliegen. Diese Frist kann die zuständige Stelle in hinreichend begründeten Fällen um einen Monat verlängern.)

    Hinweise für Leverkusen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Bearbeitung kann ab dem Zeitpunkt, zu dem der zuständigen Stelle alle erforderlichen Unterlagen vorliegen, bis zu 3 Monate dauern.

    Kosten

    Die Verwaltungsgebühr für die Erteilung der Erlaubnis beziehungsweise der Lizenz beträgt EUR 300,00 zuzüglich für jedes zum Einsatz kommende Fahrzeug EUR 55,00 pro Ausfertigung/beglaubigte Kopie; bei Antragstellung ist ein Vorschuss in Höhe von EUR 200,00 plus EUR 3,30 für jeweils eine Auskunft aus dem Fahreignungsregister zu entrichten.: Gebühr 300.00 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Leverkusen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Werkverkehr als Güterkraftverkehr für eigene Zwecke des Unternehmens ist unter folgenden Voraussetzungen erlaubnisfrei: die beförderten Güter müssen Eigentum des Unternehmens oder von ihm verkauft, gekauft, vermietet, gemietet, hergestellt, erzeugt, gewonnen, bearbeitet oder instandgesetzt sein. die Beförderung muss der Anlieferung der Güter zum Unternehmen, ihrem Versand vom Unternehmen, ihrer Verbringung innerhalb oder zum Eigengebrauch außerhalb des Unternehmens dienen. die für die Beförderung verwendeten Kraftfahrzeuge müssen grundsätzlich vom eigenen Personal des Unternehmens geführt werden. Die Beförderung darf nur eine Hilfstätigkeit im Rahmen der gesamten Tätigkeit des Unternehmens darstellen. Wenn der Werkverkehr als Güterkraftverkehr für eigene Zwecke des Unternehmens erlaubnisfrei ist, ist der oder die Unternehmer*in, der Werkverkehr betreibt, verpflichtet, sein oder ihrUnternehmen vor Beginn der ersten Beförderung beim Bundesamt für Güterverkehr anzumelden. Für die Erteilung der bilateralen Genehmigung oder einer sog. CEMT-Genehmigung für grenzüberschreitenden gewerblichen Güterkraftverkehr und Umzugsverkehr in der Gemeinschaft der CEMT-Mitgliedsstaaten (über 30 Staaten in Europa) ist das Bundesamt für den Güterverkehr zuständig.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO), Abteilung Kraftfahrzeugwesen, Referat Fahrerlaubnisse, Personen- und Güterbeförderung am 17.11.2020

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Persönliche Zuverlässigkeit, Nationale beziehungsweise grenzüberschreitende EU-Lizenz, Fachliche Eignung, Genehmigung nach dem Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG), Sicherheit und finanzielle Leistungsfähigkeit des Unternehmens

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English