Gewerberegisterauszug Übermittlung

    Auskunft über Gewerbetreibende beantragen

    Öffentliche Stellen, Unternehmen und Privatpersonen können die Erteilung einer Auskunft über Gewerbemeldedaten beantragen.

    Beschreibung

    Als Gewerberegister wird ein von den Gemeindeverwaltungen geführtes Verzeichnis über die in der Gemeinde angezeigten Gewerbetreibenden bezeichnet, die in der jeweiligen Gemeinde ihren Sitz haben.

    Öffentliche Stellen, Unternehmen und Privatpersonen können auf Antrag Auskunft über die erhobenen Gewerbemeldedaten erhalten. Eine Einwilligung des Betroffenen für die Weitergabe seiner Daten ist nicht erforderlich.

    Gewerbemeldedaten:
    - Der Name des Gewerbetreibenden, die betriebliche Anschrift und die angezeigte Tätigkeit (Grunddaten) können allgemein zugänglich gemacht werden.

    - Für eine darüberhinausgehende Auskunft über Gewerbemeldedaten müssen Sie ein rechtliches Interesse nachweisen - zum Beispiel zur Geltendmachung von Rechtsansprüchen oder für Kreditvergaben an die Gewerbetreibende oder den Gewerbetreibenden.

    Hinweise für Minden: Inhalte der zuständigen Stelle

    Spezielle Hinweise für - Stadt MindenDen Antrag darauf können Sie bei uns stellen, wenn Sie in Minden mit einer Wohnung bzw. Gewerbe gemeldet sind. Wir füllen Ihren Antrag aus, wenn Sie persönlich bei uns vorbeikommen. Da es sich um ein "höchstpersönliches Rechtsgeschäft" handelt, können Sie sich leider nicht vertreten lassen. Bitte beachten Sie also:wird der Auszug von einer Person angefordert, erfolgt die Beantragung am Wohnsitz der Person und es ist keine Vertretung möglichwird der Auszug vom Betrieb angefordert, erfolgt die Beantragung am Sitz der Firma. Die Beantragung erfolgt durch den Geschäftsführer und ist auch schriftlich möglich, wenn ein Handelsregisterauszug vorgelegt werden kannSie können Ihren Gewerbezentralregisterauszug online beantragen, sofern Sie einen elektronischen Personalausweis oder elektronischen Aufenthaltstitel besitzen. In schwierigen Einzelfällen fragen Sie uns bitte.

    Online-Dienst

    Auskunft über Gewerbetreibende beantragen

    ID: L100002_123953587

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro

    Adresse

    Besucheranschrift

    Großer Domhof 2

    32423 Minden

    Hausanschrift

    Kleiner Domhof 17

    32423 Minden

    Öffnungszeiten

    Online-Terminvereinbarung

    Kontakt

    Telefon mobil: +49 571 89-282

    Fax: buergerbuero@minden.de

    E-Mail: +49 571 89-888

    Version

    Technisch geändert am 24.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Stadt Minden

    Beschreibung

    Ordnungsbehörde - Gewerbe und Gaststätten

    Adresse

    Hausanschrift

    Kleiner Domhof 17

    32423 Minden

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0571/89-488

    E-Mail: V.Sasse@minden.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    keine

    Hinweise für Minden: Inhalte der zuständigen Stelle

    Spezielle Hinweise für - Stadt MindenFür Personen: Ihren Personalausweis, Reisepass oder ausländischen PassFür eingetragene Firmen: Auszug aus dem Handelsregister, Personalausweis oder Reisepass. Achtung: Der Auszug ist vom Geschäftsführer persönlich zu beantragen.

    Voraussetzungen

    - Für eine einfache Auskunft: keine Voraussetzungen

    - Für eine erweiterte Auskunft: rechtliches Interesse

    • beispielsweise Schuldtitel, Vertragskopien, Rechnungen oder Ähnliches

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    - ggf. Widerspruch

    - verwaltungsgerichtliche Klage

    Verfahrensablauf

    -    Reichen Sie den Antrag auf Auskunft zu Gewerbemeldedaten bei der zuständigen Stelle ein.
    -    Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag auf Vollständigkeit und ob Sie ein rechtliches Interesse an einer Auskunft über Gewerbemeldedaten haben.
    -    Wenn Ihr Antrag genehmigt wird, erhalten Sie die Auskunft über die Gewerbemeldedaten sowie ein Gebührenbescheid.

    Fristen

    keine

    Kosten

    Hinweise für Minden: Inhalte der zuständigen Stelle

    Spezielle Hinweise für - Stadt MindenGebühr: 13 Euro

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 05.02.2024

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Auskunft Gewerberegister, Gewerbe, Gewerbekartei, Gewerberegister, Gewerbeauskunft, Gewerbemeldedaten, Gewerberegisterauskunft, Gewerbeverzeichnis, Gewerberegisterauszug Datenübermittlung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English