Gewerberegisterauszug Übermittlung

    Auskunft über Gewerbetreibende beantragen

    Öffentliche Stellen, Unternehmen und Privatpersonen können die Erteilung einer Auskunft über Gewerbemeldedaten beantragen.

    Beschreibung

    Als Gewerberegister wird ein von den Gemeindeverwaltungen geführtes Verzeichnis über die in der Gemeinde angezeigten Gewerbetreibenden bezeichnet, die in der jeweiligen Gemeinde ihren Sitz haben.

    Öffentliche Stellen, Unternehmen und Privatpersonen können auf Antrag Auskunft über die erhobenen Gewerbemeldedaten erhalten. Eine Einwilligung des Betroffenen für die Weitergabe seiner Daten ist nicht erforderlich.

    Gewerbemeldedaten:
    - Der Name des Gewerbetreibenden, die betriebliche Anschrift und die angezeigte Tätigkeit (Grunddaten) können allgemein zugänglich gemacht werden.

    - Für eine darüberhinausgehende Auskunft über Gewerbemeldedaten müssen Sie ein rechtliches Interesse nachweisen - zum Beispiel zur Geltendmachung von Rechtsansprüchen oder für Kreditvergaben an die Gewerbetreibende oder den Gewerbetreibenden.

    Hinweise für Schieder-Schwalenberg: Inhalte der zuständigen Stelle

    Dann nutzen Sie die Onlineantragstellung über das Bundesamt für Justiz über folgenden Link: https://www.bundesjustizamt.de/DE/Themen/ZentraleRegister/Gewerbezentralregister/Gewerbezentralregister_node.html Alternativ können Sie den Antrag auch im Bürgerbüro der Stadt Schieder-Schwalenberg stellen. Dafür ist allerdings eine persönliche Vorsprache notwendig. Zuständig ist, sofern Sie Einzelgewerbetreibender sind und Ihren Wohnsitz in Schieder-Schwalenberg haben, das Bürgerbüro der Stadt Schieder-Schwalenberg. Bei juristischen Personen ist die Behörde des Firmensitzes zuständig.Hinweis: Die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister ist nicht zu verwechseln mit der Auskunft aus dem Gewerberegister!

    Online-Dienst

    Auskunft über Gewerbetreibende beantragen

    ID: L100002_128576943

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Stadt Schieder

    Beschreibung

    Ordnungsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Domäne 3

    32816 Schieder-Schwalenberg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05282 6010

    E-Mail: info@schieder-schwalenberg.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Fachbereich 3 - Ordnung und Soziales

    Adresse

    Hausanschrift

    Domäne 3

    32816 Schieder-Schwalenberg

    Version

    Technisch geändert am 06.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    keine

    Hinweise für Schieder-Schwalenberg: Inhalte der zuständigen Stelle

    Ausweisdokument (Personalausweis, Pass, etc.) Bei juristischen Personen: Aktueller Handelsregisterauszug und Nachweis der Vertretungsberechtigung Sofern die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde bestimmt ist, muss die Anschrift der Behörde und ein Aktenzeichen oder Geschäftsvorfall angegeben werden

    Voraussetzungen

    - Für eine einfache Auskunft: keine Voraussetzungen

    - Für eine erweiterte Auskunft: rechtliches Interesse

    • beispielsweise Schuldtitel, Vertragskopien, Rechnungen oder Ähnliches

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Schieder-Schwalenberg: Inhalte der zuständigen Stelle

    Gewerbeordnung https://www.gesetze-im-internet.de/gewo/__150.html

    Rechtsbehelf

    - ggf. Widerspruch

    - verwaltungsgerichtliche Klage

    Verfahrensablauf

    -    Reichen Sie den Antrag auf Auskunft zu Gewerbemeldedaten bei der zuständigen Stelle ein.
    -    Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag auf Vollständigkeit und ob Sie ein rechtliches Interesse an einer Auskunft über Gewerbemeldedaten haben.
    -    Wenn Ihr Antrag genehmigt wird, erhalten Sie die Auskunft über die Gewerbemeldedaten sowie ein Gebührenbescheid.

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Schieder-Schwalenberg: Inhalte der zuständigen Stelle

    Der Antrag wird vom Bürgerbüro elektronische an das Bundesamt für Justiz Hier wird die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister ausgestellt und - entsprechend der Belegart - entweder an die antragstellende Person oder an die genannte Behörde übersandt.Im Normalfall dauert es ca. 5 - 14 Tage bis die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister den Antragsteller bzw. die genannte Behörde erreicht.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Schieder-Schwalenberg: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Gewerberegisterauskunft ist nicht zu verwechseln mit einer Auskunft aus dem Gewerbezentralregister.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 05.02.2024

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Auskunft Gewerberegister, Gewerbe, Gewerbekartei, Gewerberegister, Gewerbeauskunft, Gewerbemeldedaten, Gewerberegisterauskunft, Gewerbeverzeichnis, Gewerberegisterauszug Datenübermittlung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English