Gewerberegisterauszug Übermittlung

    Auskunft über Gewerbetreibende beantragen

    Öffentliche Stellen, Unternehmen und Privatpersonen können die Erteilung einer Auskunft über Gewerbemeldedaten beantragen.

    Beschreibung

    Als Gewerberegister wird ein von den Gemeindeverwaltungen geführtes Verzeichnis über die in der Gemeinde angezeigten Gewerbetreibenden bezeichnet, die in der jeweiligen Gemeinde ihren Sitz haben.

    Öffentliche Stellen, Unternehmen und Privatpersonen können auf Antrag Auskunft über die erhobenen Gewerbemeldedaten erhalten. Eine Einwilligung des Betroffenen für die Weitergabe seiner Daten ist nicht erforderlich.

    Gewerbemeldedaten:
    - Der Name des Gewerbetreibenden, die betriebliche Anschrift und die angezeigte Tätigkeit (Grunddaten) können allgemein zugänglich gemacht werden.

    - Für eine darüberhinausgehende Auskunft über Gewerbemeldedaten müssen Sie ein rechtliches Interesse nachweisen - zum Beispiel zur Geltendmachung von Rechtsansprüchen oder für Kreditvergaben an die Gewerbetreibende oder den Gewerbetreibenden.

    Hinweise für Bielefeld: Inhalte der zuständigen Stelle

    Das Gewerberegister ist das Verzeichnis aller Unternehmen in der Gemeinde und nicht, wie das Handelsregister, öffentlich zugänglich.

    Online-Dienst

    Gewerberegisterauskunft beantragen

    ID: L100002_122696198

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Stadt Bielefeld

    Beschreibung

    BürgerServiceCenter

    Adresse

    Hausanschrift

    Niederwall 23

    33602 Bielefeld

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0521 51-0

    Fax: 0521 51-5020

    E-Mail: bsc@bielefeld.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Bezirksamt Heepen Team Ordnung und Gewerbe

    Beschreibung

    Bezirksamt HeepenTeam Ordnung und Gewerbe

    Adresse

    Hausanschrift

    Salzufler Straße 13

    33719 Bielefeld

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 521 51-0

    Fax: +49 521 51-3438

    E-Mail: bezirksamt.heepen@bielefeld.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

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    Sprachbezeichnung nativ: English

    Bezirksamt Brackwede Team Ordnung und Gewerbe

    Beschreibung

    Bezirksamt BrackwedeTeam Ordnung und Gewerbe

    Adresse

    Hausanschrift

    Germanenstraße 22

    33647 Bielefeld

    Bezirksamt Brackwede

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 521 51-0

    Fax: +49 521 51-5214

    E-Mail: bezirksamt.brackwede@bielefeld.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

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    Bezirksamt Senne

    Beschreibung

    Bezirksamt Senne

    Adresse

    Hausanschrift

    Windelsbleicher Straße 242

    33659 Bielefeld

    Kontakt

    Fax: +49 521 51-5577

    Telefon Festnetz: +49 521 51-0

    E-Mail: bezirksamt.senne@bielefeld.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

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    Englisch

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    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ordnungsamt Geschäftsbereich Sicherheit, Ordnung, Gewerbe Abteilung Gewerberechtliche Verfahren

    Beschreibung

    OrdnungsamtGeschäftsbereich Sicherheit, Ordnung, GewerbeAbteilung Gewerberechtliche Verfahren

    Adresse

    Hausanschrift

    Ravensberger Park 5

    33607 Bielefeld

    Kontakt

    Fax: +49 521 51-8409

    Telefon Festnetz: +49 521 51-0

    E-Mail: gewerbe@bielefeld.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

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    Bezirksamt Sennestadt

    Beschreibung

    Bezirksamt Sennestadt

    Adresse

    Hausanschrift

    Lindemann-Platz 3

    33689 Bielefeld

    Kontakt

    Fax: +49 521 51-5651

    Telefon Festnetz: +49 521 51-0

    E-Mail: bezirksamt.sennestadt@bielefeld.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

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    Bezirksamt Jöllenbeck

    Beschreibung

    Bezirksamt Jöllenbeck

    Adresse

    Hausanschrift

    Amtsstraße 13

    33739 Bielefeld

    Bezirksamt Jöllenbeck

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 521 51-0

    Fax: +49 521 51-3453

    E-Mail: bezirksamt.joellenbeck@bielefeld.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

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    erforderliche Unterlagen

    keine

    Hinweise für Bielefeld: Inhalte der zuständigen Stelle

    schriftlicher formloser Antrag eventuell Nachweis des rechtlichen Interesses (z. B. zur Geltendmachung von Rechtsansprüchen)

    Voraussetzungen

    - Für eine einfache Auskunft: keine Voraussetzungen

    - Für eine erweiterte Auskunft: rechtliches Interesse

    • beispielsweise Schuldtitel, Vertragskopien, Rechnungen oder Ähnliches

    Hinweise für Bielefeld: Inhalte der zuständigen Stelle

    Eine Auskunft darf erteilt werden, wenn die Antragstellerin bzw. der Antragsteller ein berechtigtes Interesse nachweisen kann. Die Informationen beschränken sich auf den Namen, die betriebliche Anschrift und die angezeigte Tätigkeit. Weitere Daten können mitgeteilt werden, wenn die Antragstellerin bzw. der Antragsteller ein rechtliches Interesse an der Auskunft hat (z. B. zur Geltendmachung von Rechtsansprüchen).

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    - ggf. Widerspruch

    - verwaltungsgerichtliche Klage

    Verfahrensablauf

    -    Reichen Sie den Antrag auf Auskunft zu Gewerbemeldedaten bei der zuständigen Stelle ein.
    -    Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag auf Vollständigkeit und ob Sie ein rechtliches Interesse an einer Auskunft über Gewerbemeldedaten haben.
    -    Wenn Ihr Antrag genehmigt wird, erhalten Sie die Auskunft über die Gewerbemeldedaten sowie ein Gebührenbescheid.

    Hinweise für Bielefeld: Inhalte der zuständigen Stelle

    Den Antrag können Sie wie folgt stellen: persönlich schriftlich Eine Zusendung per Fax oder elektronisch ist ebenfalls möglich. Telefonische Anträge sind nicht zulässig. Auskunft aus dem Gewerberegister für Behörden/öffentliche Stellen Behörden und andere öffentliche Stellen haben die Möglichkeit, Auskünfte aus dem Gewerberegister online einzuholen. Um diesen Service nutzen zu können, müssen Sie sich registrieren lassen. Weitere Informationen für Sie: Vereinbarung über die Erteilung von Gewerberegisterauskünften über das Internet an Behörden Allgemeine, rechtliche und stadtspezifische Hinweise zur Datenverfügbarkeit Datenschutzrechtliche Hinweise zu Gewerberegisterauskünften an Behörden Merkblatt für behördliche Nutzer der Online-Gewerberegisterauskunft

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Bielefeld: Inhalte der zuständigen Stelle

    In der Regel 3 Tage.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Bielefeld: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Auskünfte aus der Gewerbedatei entsprechen dem, was der Gewerbemeldestelle nach § 14 der Gewerbeordnung bis zum Tag der Auskunftserteilung angezeigt und erfasst wurde.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 05.02.2024

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Auskunft Gewerberegister, Gewerbe, Gewerbekartei, Gewerberegister, Gewerbeauskunft, Gewerbemeldedaten, Gewerberegisterauskunft, Gewerbeverzeichnis, Gewerberegisterauszug Datenübermittlung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English