Gewerberegisterauszug Übermittlung

    Auskunft über Gewerbetreibende beantragen

    Öffentliche Stellen, Unternehmen und Privatpersonen können die Erteilung einer Auskunft über Gewerbemeldedaten beantragen.

    Hinweise für Vreden: Inhalte der zuständigen Stelle

    In dem Gewerberegister sind alle Gewerbemeldungen im Stadtgebiet Vreden gesammelt.

    Beschreibung

    Als Gewerberegister wird ein von den Gemeindeverwaltungen geführtes Verzeichnis über die in der Gemeinde angezeigten Gewerbetreibenden bezeichnet, die in der jeweiligen Gemeinde ihren Sitz haben.

    Öffentliche Stellen, Unternehmen und Privatpersonen können auf Antrag Auskunft über die erhobenen Gewerbemeldedaten erhalten. Eine Einwilligung des Betroffenen für die Weitergabe seiner Daten ist nicht erforderlich.

    Gewerbemeldedaten:
    - Der Name des Gewerbetreibenden, die betriebliche Anschrift und die angezeigte Tätigkeit (Grunddaten) können allgemein zugänglich gemacht werden.

    - Für eine darüberhinausgehende Auskunft über Gewerbemeldedaten müssen Sie ein rechtliches Interesse nachweisen - zum Beispiel zur Geltendmachung von Rechtsansprüchen oder für Kreditvergaben an die Gewerbetreibende oder den Gewerbetreibenden.

    Hinweise für Vreden: Inhalte der zuständigen Stelle

    Bei der Stadt Vreden wird ein Verzeichnis über die gemäß § 14 Gewerbeordnung (GewO) in der Gemeinde angezeigten Unternehmen und Betriebe geführt, die in Vreden ihren Sitz haben.Öffentliche Stellen, Unternehmen und Privatpersonen können auf Antrag eine Auskunft über Gewerbetreibende erhalten. Eine Einwilligung der Betroffenen für die Weitergabe der Daten ist nicht erforderlich.Die Auskunft beschränkt sich auf den Namen des Betriebs oder der Gewerbetreibenden, die betriebliche Anschrift und die angezeigte Tätigkeit. Für eine darüberhinausgehende erweiterte Auskunft müssen Sie ein rechtliches Interesse nachweisen (beispielsweise zur Geltendmachung von Rechtsansprüchen; Kreditvergaben an den Gewerbetreibenden).

    Online-Dienst

    Auskunft über Gewerbetreibende beantragen

    ID: L100002_128576943

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Sprache

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro und Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Burgstraße 14

    48691 Vreden

    Version

    Technisch geändert am 24.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadt Vreden

    Beschreibung

    Bürgerbüro und Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Burgstraße 14

    48691 Vreden

    Kontakt

    Fax: 02564/303110

    Telefon Festnetz: 02564/3030

    E-Mail: info@vreden.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    keine

    Voraussetzungen

    - Für eine einfache Auskunft: keine Voraussetzungen

    - Für eine erweiterte Auskunft: rechtliches Interesse

    • beispielsweise Schuldtitel, Vertragskopien, Rechnungen oder Ähnliches

    Hinweise für Vreden: Inhalte der zuständigen Stelle

    Ohne eine besondere Begründung können Sie Auskünfte zu den Grunddaten der Gewerbetreibenden (Name, betriebliche Anschrift, angezeigte Tätigkeit) erhalten. Für eine darüberhinausgehende erweiterte Auskunft müssen Sie ein rechtliches Interesse (beispielsweise durch Schuldtitel, Vertragskopien, Rechnungen oder ähnliches) nachweisen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Vreden: Inhalte der zuständigen Stelle

    § 14 GewerbeordnungVerwaltungsgebührensatzung der Stadt Vreden

    Rechtsbehelf

    - ggf. Widerspruch

    - verwaltungsgerichtliche Klage

    Verfahrensablauf

    -    Reichen Sie den Antrag auf Auskunft zu Gewerbemeldedaten bei der zuständigen Stelle ein.
    -    Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag auf Vollständigkeit und ob Sie ein rechtliches Interesse an einer Auskunft über Gewerbemeldedaten haben.
    -    Wenn Ihr Antrag genehmigt wird, erhalten Sie die Auskunft über die Gewerbemeldedaten sowie ein Gebührenbescheid.

    Fristen

    keine

    Hinweise für Vreden: Inhalte der zuständigen Stelle

    Es sind keine Fristen zu beachten.

    Kosten

    Hinweise für Vreden: Inhalte der zuständigen Stelle

    Für die Bearbeitung Ihres Antrags auf Auskunft aus dem Gewerberegister wird eine Gebühr in Höhe von 15,00 EUR erhoben.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 05.02.2024

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Auskunft Gewerberegister, Gewerbe, Gewerbekartei, Gewerberegister, Gewerbeauskunft, Gewerbemeldedaten, Gewerberegisterauskunft, Gewerbeverzeichnis, Gewerberegisterauszug Datenübermittlung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English