Gewerberegisterauszug Übermittlung

    Auskunft über Gewerbetreibende beantragen

    Öffentliche Stellen, Unternehmen und Privatpersonen können die Erteilung einer Auskunft über Gewerbemeldedaten beantragen.

    Beschreibung

    Als Gewerberegister wird ein von den Gemeindeverwaltungen geführtes Verzeichnis über die in der Gemeinde angezeigten Gewerbetreibenden bezeichnet, die in der jeweiligen Gemeinde ihren Sitz haben.

    Öffentliche Stellen, Unternehmen und Privatpersonen können auf Antrag Auskunft über die erhobenen Gewerbemeldedaten erhalten. Eine Einwilligung des Betroffenen für die Weitergabe seiner Daten ist nicht erforderlich.

    Gewerbemeldedaten:
    - Der Name des Gewerbetreibenden, die betriebliche Anschrift und die angezeigte Tätigkeit (Grunddaten) können allgemein zugänglich gemacht werden.

    - Für eine darüberhinausgehende Auskunft über Gewerbemeldedaten müssen Sie ein rechtliches Interesse nachweisen - zum Beispiel zur Geltendmachung von Rechtsansprüchen oder für Kreditvergaben an die Gewerbetreibende oder den Gewerbetreibenden.

    Hinweise für Bonn: Inhalte der zuständigen Stelle

    Bitte beachten Sie, dass es derzeit aufgrund bedauerlicher personeller Engpässe im Bereich der Gewerbemeldestelle zu zeitlichen Verzögerungen bei der Bearbeitung Ihres Anliegen kommen wird. Für die verspätete Erledigung wird um Nachsicht gebeten.Welche Daten kann ich erhalten?Auskünfte aus dem Gewerberegister erstrecken sich auf Name, betriebliche Anschrift und angezeigte Tätigkeit. Die Auskünfte dürfen nur erteilt werden, wenn die antragstellende Person ein berechtigtes Interesse an der Kenntnis der Daten glaubhaft macht (§ 14 Abs. 8 Gewerbeordnung). Die Übermittlung weiterer Daten aus der Gewerbeanzeige ist nur dann zulässig, wenn die anfragende Stelle ein rechtliches Interesse, insbesondere zur Geltendmachung von Rechtsansprüchen, an der Kenntnis der zu übermittelnden Daten glaubhaft macht (zum Beispiel durch Kopien von Vertragsgrundlagen, Rechnungen, Schuldtitel, Vollstreckungstitel und so weiter) und kein Grund zu der Annahme besteht, dass das schutzwürdige Interesse der Gewerbetreibenden beziehungsweise des Gewerbetreibenden überwiegt.

    Online-Dienst

    Auskunft über Gewerbetreibende beantragen

    ID: L100002_128576943

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Sprache

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Gewerbeangelegenheiten, Sondernutzungen

    Beschreibung

    Bitte beachten Sie, dass es derzeit aufgrund bedauerlicher personeller Engpässe im Bereich der Gewerbemeldestelle zu zeitlichen Verzögerungen bei der Bearbeitung von Gewerbeanmeldungen, -abmeldungen, -ummeldungen und Gewerbeauskünften kommen wird. Für die verspätete Erledigung wird um Nachsicht gebeten.In dieser Organisationseinheit werden umfangreiche Dienstleistungen für selbständige Gewerbetreibende erbracht, die ihr Gewerbe im Stadtgebiet Bonn ausüben, so z. B. die Entgegennahme und Bestätigung von Gewerbeanzeigen sowie die Erteilung der z. T. erforderlichen Gewerbeerlaubnisse.Darüber hinaus werden Sondernutzungserlaubnisse erteilt (z. B. für Außengastronomien, Verkaufsauslagen, mobile Imbisse, Informationsstände) sowie Maßnahmen zur Bekämpfung von unerlaubter Handwerksausübung getroffen.

    Adresse

    Hausanschrift

    Berliner Platz 2

    53111 Bonn

    Öffnungszeiten

    Montag und Donnerstag 8 bis 16 UhrDienstag, Mittwoch und Freitag 8 bis 13 UhrZusätzliche telefonische Servicezeit:Dienstag und Mittwoch von 13 bis 16 Uhr

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 26.12.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Stadt Bonn

    Beschreibung

    Gewerbeangelegenheiten, Sondernutzungen

    Adresse

    Hausanschrift

    Berliner Platz 2

    53111 Bonn

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0228 77 0

    E-Mail: 33-13@bonn.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    keine

    Hinweise für Bonn: Inhalte der zuständigen Stelle

    Personalausweis oder Reisepass (nur bei persönlicher Vorsprache erforderlich).

    Voraussetzungen

    - Für eine einfache Auskunft: keine Voraussetzungen

    - Für eine erweiterte Auskunft: rechtliches Interesse

    • beispielsweise Schuldtitel, Vertragskopien, Rechnungen oder Ähnliches

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    - ggf. Widerspruch

    - verwaltungsgerichtliche Klage

    Verfahrensablauf

    -    Reichen Sie den Antrag auf Auskunft zu Gewerbemeldedaten bei der zuständigen Stelle ein.
    -    Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag auf Vollständigkeit und ob Sie ein rechtliches Interesse an einer Auskunft über Gewerbemeldedaten haben.
    -    Wenn Ihr Antrag genehmigt wird, erhalten Sie die Auskunft über die Gewerbemeldedaten sowie ein Gebührenbescheid.

    Hinweise für Bonn: Inhalte der zuständigen Stelle

    Das Auskunftsersuchen ist in jedem Einzelfall zu begründen.Die übermittelten Daten dürfen nach § 14 Abs. 10 Gewerbeordnung nur für den Zweck verwendet werden, zu dessen Erfüllung sie Ihnen übermittelt wurden.Der Antrag kann formlos schriftlich oder bei persönlicher Vorsprache gestellt werden. Auskünfte aus dem Gewerberegister sind kostenpflichtig und können daher auf telefonische Anfrage nicht erteilt werden.

    Fristen

    keine

    Kosten

    Hinweise für Bonn: Inhalte der zuständigen Stelle

    10 Euro für Negativanfrage (Betrieb nicht im Register geführt) 40 Euro für Positivauskunft 60 Euro für Positivauskunft mit besonderem Verwaltungsaufwand

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Bonn: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Auskunft aus dem Gewerberegister ist nicht zu verwechseln mit der Auskunft aus dem Gewerbezentralregister!Sie tragen zu einer raschen und positiven Beantwortung Ihrer Anfragen bei, wenn Sie alle Ihnen verfügbaren Angaben über den Gewerbebetrieb machen.Gewerbetreibende die vor dem 01.01.1990 abgemeldet waren, sind EDV-technisch nicht erfasst. Anfragen über abgemeldete Betriebe vor 1990 können nur beantwortet werden, wenn dies aus dem Auskunftsersuchen ersichtlich ist.Die Auskünfte aus dem Gewerberegister entsprechen dem, was der Gewerbemeldestelle nach § 14 der Gewerbeordnung bis zum Tag der Auskunftserteilung angezeigt wurde.Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben kann keine Gewähr übernommen werden.Gewerbetreibende sind nicht verpflichtet, Änderungen ihrer Wohnanschrift mitzuteilen. Falls Sie Angaben zur Wohnanschrift benötigen, müssten Sie eine Auskunft aus dem Melderegister anfordern.Das Gewerberegister ist kein öffentliches Register und damit keine öffentliche Auskunftsquelle. Es dient grundsätzlich nur dienstlichen Zwecken, weshalb auch eine allgemeine Auskunftspflicht Privatpersonen gegenüber nicht begründet ist. Auskünfte werden aber in Übereinstimmung mit der allgemeinen Verwaltungspraxis erstellt, soweit und solange die Auskunftsersuchen die gesetzlichen Aufgaben der Gewerbebehörde nicht behindern.Die Gewerbekartei wurde auf elektronische Datenträger übernommen. Bei der Art der angegebenen Tätigkeit sind umstellungsbedingt geringfügige Abweichungen zur angemeldeten Tätigkeit möglich.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 05.02.2024

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Auskunft Gewerberegister, Gewerbe, Gewerbekartei, Gewerberegister, Gewerbeauskunft, Gewerbemeldedaten, Gewerberegisterauskunft, Gewerbeverzeichnis, Gewerberegisterauszug Datenübermittlung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English