Gewerberegisterauszug Übermittlung

    Auskunft über Gewerbetreibende beantragen

    Öffentliche Stellen, Unternehmen und Privatpersonen können die Erteilung einer Auskunft über Gewerbemeldedaten beantragen.

    Beschreibung

    Als Gewerberegister wird ein von den Gemeindeverwaltungen geführtes Verzeichnis über die in der Gemeinde angezeigten Gewerbetreibenden bezeichnet, die in der jeweiligen Gemeinde ihren Sitz haben.

    Öffentliche Stellen, Unternehmen und Privatpersonen können auf Antrag Auskunft über die erhobenen Gewerbemeldedaten erhalten. Eine Einwilligung des Betroffenen für die Weitergabe seiner Daten ist nicht erforderlich.

    Gewerbemeldedaten:
    - Der Name des Gewerbetreibenden, die betriebliche Anschrift und die angezeigte Tätigkeit (Grunddaten) können allgemein zugänglich gemacht werden.

    - Für eine darüberhinausgehende Auskunft über Gewerbemeldedaten müssen Sie ein rechtliches Interesse nachweisen - zum Beispiel zur Geltendmachung von Rechtsansprüchen oder für Kreditvergaben an die Gewerbetreibende oder den Gewerbetreibenden.

    Hinweise für Dinslaken: Inhalte der zuständigen Stelle

    Sie können gebührenpflichtige Auskünfte aus dem Gewerberegister erhalten. Der Name, die betriebliche Anschrift und die angezeigte Tätigkeit werden Ihnen auf schriftliche Anfrage mitgeteilt. Weitere Daten dürfen Ihnen aus datenschutzrechtlichen Gründen nur mitgeteilt werden, wenn Sie ein rechtliches Interesse an diesen Daten glaubhaft machen und kein Grund zu der Annahme besteht, dass das schutzwürdige Interesse des Gewerbetreibenden überwiegt. Die Übermittlung dieser Daten per E-Mail ist zurzeit grundsätzlich nicht möglich. Das bedeutet, dass Sie auch auf Anfragen per E-Mail immer eine schriftliche Antwort erhalten. Bitte teilen Sie deshalb immer auch eine Postanschrift mit. Bei der Anfrage teilen Sie bitte möglichst auch mit, auf welchen Zeitpunkt sich Ihre Anfrage bezieht. Unter Umständen hat nämlich bereits ein Inhaberwechsel stattgefunden. Fantasienamen der Gewerbetreibenden z.B. "Boutique 2007" sind hier in der Regel nicht gespeichert. Um den gesuchten Gewerbetreibenden zu finden, ist es daher zwingend erforderlich, dass Sie entweder die Anschrift des Betriebes oder den Namen des Gewerbetreibenden kennen. Ihre Anfrage hat ansonsten wenig Aussicht auf Erfolg; trotzdem müssten Sie für eine negative Auskunft eine Bearbeitungsgebühr entrichten. benötigte Unterlagen: Antrag auf Auskunft aus der Gewerbekartei Zuständigkeit: Janine Wiechert Buchstabe A - L Tel. 02064/66-433 janine.wiechert@dinslaken.de Anke Willemsen Buchstabe M - Z Tel. 02064/66-759 anke.willemsen@dinslaken.de Öffnungszeiten

    Online-Dienst

    Auskunft über Gewerbetreibende beantragen

    ID: L100002_121758034

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    L31108 | Janine Wiechert

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedrich-Ebert-Straße 31

    46535 Dinslaken

    Version

    Technisch geändert am 23.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    L31220 | Anke Willemsen

    Adresse

    Hausanschrift

    Wilhelm-Lantermann-Straße 65

    46535 Dinslaken

    Version

    Technisch geändert am 23.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadt Dinslaken

    Beschreibung

    Fachdienst Allgemeine Ordnung Gewerbe und Verkehr

    Adresse

    Hausanschrift

    Platz d'Agen 1

    46535 Dinslaken

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02064 66 220

    E-Mail: gewerbemeldungen@dinslaken.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    keine

    Voraussetzungen

    - Für eine einfache Auskunft: keine Voraussetzungen

    - Für eine erweiterte Auskunft: rechtliches Interesse

    • beispielsweise Schuldtitel, Vertragskopien, Rechnungen oder Ähnliches

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    - ggf. Widerspruch

    - verwaltungsgerichtliche Klage

    Verfahrensablauf

    -    Reichen Sie den Antrag auf Auskunft zu Gewerbemeldedaten bei der zuständigen Stelle ein.
    -    Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag auf Vollständigkeit und ob Sie ein rechtliches Interesse an einer Auskunft über Gewerbemeldedaten haben.
    -    Wenn Ihr Antrag genehmigt wird, erhalten Sie die Auskunft über die Gewerbemeldedaten sowie ein Gebührenbescheid.

    Fristen

    keine

    Kosten

    Hinweise für Dinslaken: Inhalte der zuständigen Stelle

    Es können Gebühren anfallen.Zahlungsziel: Auskunft - Einzelperson : 23 € Auskunft - "negativ" Einzelperson : 5 € Auskunft - Personenmehrheit: 30 € Auskunft - "negativ" Personenmehrheit : 15 € Auskunft mit örtlicher Ermittlung : 40 € Die Zahlung erfolgt nach Rechnungsstellung.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 05.02.2024

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Auskunft Gewerberegister, Gewerbe, Gewerbekartei, Gewerberegister, Gewerbeauskunft, Gewerbemeldedaten, Gewerberegisterauskunft, Gewerbeverzeichnis, Gewerberegisterauszug Datenübermittlung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English