Gewerberegisterauszug Übermittlung

    Auskunft über Gewerbetreibende beantragen

    Öffentliche Stellen, Unternehmen und Privatpersonen können die Erteilung einer Auskunft über Gewerbemeldedaten beantragen.

    Beschreibung

    Als Gewerberegister wird ein von den Gemeindeverwaltungen geführtes Verzeichnis über die in der Gemeinde angezeigten Gewerbetreibenden bezeichnet, die in der jeweiligen Gemeinde ihren Sitz haben.

    Öffentliche Stellen, Unternehmen und Privatpersonen können auf Antrag Auskunft über die erhobenen Gewerbemeldedaten erhalten. Eine Einwilligung des Betroffenen für die Weitergabe seiner Daten ist nicht erforderlich.

    Gewerbemeldedaten:
    - Der Name des Gewerbetreibenden, die betriebliche Anschrift und die angezeigte Tätigkeit (Grunddaten) können allgemein zugänglich gemacht werden.

    - Für eine darüberhinausgehende Auskunft über Gewerbemeldedaten müssen Sie ein rechtliches Interesse nachweisen - zum Beispiel zur Geltendmachung von Rechtsansprüchen oder für Kreditvergaben an die Gewerbetreibende oder den Gewerbetreibenden.

    Hinweise für Willich: Inhalte der zuständigen Stelle

    Eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zeigt, ob in der Vergangenheit gegen gewerberechtliche Vorschriften verstoßen wurde. Die Auskunft dient auch als Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit, beispielsweise wenn die Ausübung eines erlaubnispflichtigen Gewerbes (zum Beispiel Gaststättenbetrieb, Makler) oder überwachungsbedürftigen Gewerbes (zum Beispiel Handel mit gebrauchten Kraftfahrzeugen, Reisebüro) erstrebt wird. Im Gewerbezentralregister werden erfasst: Ablehnung des Antrags auf Zulassung zu einem Gewerbe, Rücknahme und Widerruf von erteilten Zulassungen, Gewerbeuntersagungen, Ablehnung des Antrags auf Erteilung eines Befähigungsscheins sowie dessen Entzug, Entzug der Befugnis zur Einstellung oder Ausbildung von Auszubildenden, Verbot der Beschäftigung, Beaufsichtigung, Anweisung oder Ausbildung von Kindern und Jugendlichen, Verzichte auf eine Zulassung zu einem Gewerbe in bestimmten Fällen, Bußgeldentscheidungen zu Geldbußen von mehr als 200,00 EUR im Zusammenhang mit der Gewerbeausübung sowie bestimmte strafgerichtliche Verurteilungen im Zusammenhang mit der Gewerbeausübung. Die zuständige Stelle nach dem Landesrecht ist für die Entgegennahme von Anträgen für die Gewerbezentralregisterauskunft zuständig.

    Online-Dienst

    Auskunft über Gewerbetreibende beantragen

    ID: L100002_121847068

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Gewerbestelle

    Version

    Technisch geändert am 04.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadt Willich

    Adresse

    Hausanschrift

    Albert-Oetker-Straße 98

    47877 Willich

    Kontakt

    Fax: 0 21 51 949-665

    Telefon Festnetz: 0 21 54 949-668

    E-Mail: gewerbestelle@stadt-willich.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    keine

    Hinweise für Willich: Inhalte der zuständigen Stelle

    Ausweisdokumente (z.B. Reisepass, Personalausweis, Kinderreisepass), Meldebescheinigung

    Voraussetzungen

    - Für eine einfache Auskunft: keine Voraussetzungen

    - Für eine erweiterte Auskunft: rechtliches Interesse

    • beispielsweise Schuldtitel, Vertragskopien, Rechnungen oder Ähnliches

    Hinweise für Willich: Inhalte der zuständigen Stelle

    Für natürliche Personen: Sie müssen den Antrag persönlich stellen oder Ihre gesetzliche Vertreterin oder Ihr gesetzlicher Vertreter stellt den Antrag für Sie. Für juristische Personen: der Antrag muss durch den gesetzlichen Vertreter oder der gesetzlichen Vertreterin beziehungsweise der im Handels- oder Genossenschaftsregister eingetragenen bevollmächtigten Person des Gewerbebetriebs gestellt werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    - ggf. Widerspruch

    - verwaltungsgerichtliche Klage

    Verfahrensablauf

    -    Reichen Sie den Antrag auf Auskunft zu Gewerbemeldedaten bei der zuständigen Stelle ein.
    -    Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag auf Vollständigkeit und ob Sie ein rechtliches Interesse an einer Auskunft über Gewerbemeldedaten haben.
    -    Wenn Ihr Antrag genehmigt wird, erhalten Sie die Auskunft über die Gewerbemeldedaten sowie ein Gebührenbescheid.

    Hinweise für Willich: Inhalte der zuständigen Stelle

    Sie können die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister online direkt beim Bundesamt für Justiz oder schriftlich oder persönlich bei der Gewerbestelle beantragen. Auskunft online beantragen Gehen Sie auf die Internetseite des Bundesamtes für Justiz und folgen Sie den Anweisungen. Für den Online-Antrag brauchen Sie: einen neuen Personalausweis, eine eID-Karte oder einen elektronischen Aufenthaltstitel jeweils mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion sowie die AusweisApp Bund, ein Kartenlesegerät zum Auslesen des Ausweisdokumentes (z.B. Smartphone mit AusweisApp Bund), ein digitales Erfassungsgerät (beispielsweise Smartphone, Scanner, Digitalkamera), um Nachweise hochzuladen. Das Bundesamt für Justiz sendet die Auskunft dann an Ihre Postadresse oder an die Behörde, für die Sie sie angefordert haben. Auskunft persönlich beantragen Wenden Sie sich an die Gewerbestelle. Der Antrag wird an das Bundesamt für Justiz weitergeleitet, das dann die Auskunft erstellt. Das Bundesamt für Justiz sendet die Auskunft an Ihre Postadresse oder an die Behörde, für die Sie die Auskunft angefordert haben. Antrag schriftlich stellen Senden Sie den formlosen schriftlichen Antrag an die Gewerbestelle. Ihre Unterschrift auf dem Antragsschreiben muss amtlich oder öffentlich beglaubigt sein. Der Antrag wird an das Bundesamt für Justiz weitergeleitet, das die Auskunft erstellt. Das Bundesamt für Justiz sendet die Auskunft dann an Ihre Postadresse oder an die Behörde, für die Sie die Auskunft angefordert haben. Vetretung durch eine bevollmächtigte Person Sie können sich nicht durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Antragsberechtigt ist jedoch auch Ihre gesetzliche Vertretung. Handeln Sie selbst als gesetzlicher Vertreter oder gesetzliche Vertreterin, müssen Sie Ihre Vertretungsmacht nachweisen. Ein Gewerbebetrieb kann auch durch der im Handels- oder Genossenschaftsregister eingetragenen bevollmächtigten Person des Gewerbebetriebs vertreten werden. Antrag aus dem Ausland Einen Antrag aus dem Ausland können Sie nur schriftlich stellen. Laden Sie sich in diesem Fall das entsprechende Formular herunter und füllen Sie alle geben Sie alle notwendigen Informationen im Formular an. Senden Sie das Formular zusammen mit allen genannten Anlagen an die Behörde.

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Willich: Inhalte der zuständigen Stelle

    2 Wochen (bis zu 4 Wochen)

    Kosten

    Hinweise für Willich: Inhalte der zuständigen Stelle

    Auskunft Gewerbezentralregister: 13,00€

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 05.02.2024

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Auskunft Gewerberegister, Gewerbe, Gewerbekartei, Gewerberegister, Gewerbeauskunft, Gewerbemeldedaten, Gewerberegisterauskunft, Gewerbeverzeichnis, Gewerberegisterauszug Datenübermittlung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English