Gewerberegisterauszug Übermittlung

    Auskunft über Gewerbetreibende beantragen

    Öffentliche Stellen, Unternehmen und Privatpersonen können die Erteilung einer Auskunft über Gewerbemeldedaten beantragen.

    Beschreibung

    Als Gewerberegister wird ein von den Gemeindeverwaltungen geführtes Verzeichnis über die in der Gemeinde angezeigten Gewerbetreibenden bezeichnet, die in der jeweiligen Gemeinde ihren Sitz haben.

    Öffentliche Stellen, Unternehmen und Privatpersonen können auf Antrag Auskunft über die erhobenen Gewerbemeldedaten erhalten. Eine Einwilligung des Betroffenen für die Weitergabe seiner Daten ist nicht erforderlich.

    Gewerbemeldedaten:
    - Der Name des Gewerbetreibenden, die betriebliche Anschrift und die angezeigte Tätigkeit (Grunddaten) können allgemein zugänglich gemacht werden.

    - Für eine darüberhinausgehende Auskunft über Gewerbemeldedaten müssen Sie ein rechtliches Interesse nachweisen - zum Beispiel zur Geltendmachung von Rechtsansprüchen oder für Kreditvergaben an die Gewerbetreibende oder den Gewerbetreibenden.

    Hinweise für Grevenbroich: Inhalte der zuständigen Stelle

    Gem. § 14 Gewerbeordnung darf eine Auskunft aus dem Gewerberegister erteilt werden, wenn die Antragstellerin bzw. der Antragsteller ein berechtigtes Interesse an den Daten hat. Die Informationen beschränken sich auf den Namen, die betriebliche Anschrift und die angezeigte Tätigkeit des Gewerbes. Weitere Daten, wie die ladungsfähige Privatanschrift, können mitgeteilt werden, wenn die/der Antragsteller/in ein rechtliches Interesse an der Auskunft hat und dieses nachweist. (z.B. zur Geltendmachung von Rechtsansprüchen). Die Erteilung der Auskünfte steht im Ermessen der zuständigen Behörde.

    Online-Dienste

    Auskunft über Gewerbetreibende beantragen

    ID: L100002_128576943

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    Sprache

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    Gewerberegisterauszug

    ID: L100002_128388163

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    Ansprechpartner

    Stadt Grevenbroich

    Beschreibung

    Gewerbeamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Ostwall 4 - 6

    41515 Grevenbroich

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02181/608-0

    E-Mail: info@grevenbroich.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ordnungs- und Gewerbeangelegenheiten - 32.1

    Adresse

    Hausanschrift

    Ostwall 6

    41515 Grevenbroich

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 18.12.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    keine

    Hinweise für Grevenbroich: Inhalte der zuständigen Stelle

    formloser Antrag Nachweis des berechtigten Interesses für weitergehende Informarionen außerhalb von Anschrift des Betriebes, angemeldete Tätigkeit und Name des Gewerbetreibenden: Nachweis eines rechtlichen Interesses

    Voraussetzungen

    - Für eine einfache Auskunft: keine Voraussetzungen

    - Für eine erweiterte Auskunft: rechtliches Interesse

    • beispielsweise Schuldtitel, Vertragskopien, Rechnungen oder Ähnliches

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Grevenbroich: Inhalte der zuständigen Stelle

    Gewerbeordnung (GewO), § 14

    Rechtsbehelf

    - ggf. Widerspruch

    - verwaltungsgerichtliche Klage

    Verfahrensablauf

    -    Reichen Sie den Antrag auf Auskunft zu Gewerbemeldedaten bei der zuständigen Stelle ein.
    -    Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag auf Vollständigkeit und ob Sie ein rechtliches Interesse an einer Auskunft über Gewerbemeldedaten haben.
    -    Wenn Ihr Antrag genehmigt wird, erhalten Sie die Auskunft über die Gewerbemeldedaten sowie ein Gebührenbescheid.

    Hinweise für Grevenbroich: Inhalte der zuständigen Stelle

    Sie können die Auskunft formlos beantragen oder das zur Verfügung gestellte Formular nutzen. Sie erhalten nach Einreichung einen Gebührenbescheid. Nachdem Sie nachgewiesen haben, dass die Gebühr bezahlt wurde, wird der Registerauszug für Sie angefertig. Alternativ können Sie auch die Beantragung über das Wirtschafts-Service-Portal NRW (WSP.NRW) nutzen.

    Fristen

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 05.02.2024

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Auskunft Gewerberegister, Gewerbe, Gewerbekartei, Gewerberegister, Gewerbeauskunft, Gewerbemeldedaten, Gewerberegisterauskunft, Gewerbeverzeichnis, Gewerberegisterauszug Datenübermittlung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English