Gewerberegisterauszug Übermittlung

    Auskunft über Gewerbetreibende beantragen

    Öffentliche Stellen, Unternehmen und Privatpersonen können die Erteilung einer Auskunft über Gewerbemeldedaten beantragen.

    Beschreibung

    Als Gewerberegister wird ein von den Gemeindeverwaltungen geführtes Verzeichnis über die in der Gemeinde angezeigten Gewerbetreibenden bezeichnet, die in der jeweiligen Gemeinde ihren Sitz haben.

    Öffentliche Stellen, Unternehmen und Privatpersonen können auf Antrag Auskunft über die erhobenen Gewerbemeldedaten erhalten. Eine Einwilligung des Betroffenen für die Weitergabe seiner Daten ist nicht erforderlich.

    Gewerbemeldedaten:
    - Der Name des Gewerbetreibenden, die betriebliche Anschrift und die angezeigte Tätigkeit (Grunddaten) können allgemein zugänglich gemacht werden.

    - Für eine darüberhinausgehende Auskunft über Gewerbemeldedaten müssen Sie ein rechtliches Interesse nachweisen - zum Beispiel zur Geltendmachung von Rechtsansprüchen oder für Kreditvergaben an die Gewerbetreibende oder den Gewerbetreibenden.

    Hinweise für Velbert: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Stadt Velbert bietet eine durchgängige Online-Auskunft aus dem Gewerberegister an. Sie können frei in den Grunddaten der Velberter Unternehmen suchen. Falls Sie weitere Angaben zu einem Unternehmen benötigen, müssen Sie sich hierfür registrieren lassen. Das Gewerberegister ist ein von den Kommunalverwaltungen in Deutschland geführtes Verzeichnis über die gemäß § 14 Gewerbeordnung (GewO) gemeldeten Gewerbe und gibt einen umfassenden Überblick über die im Zuständigkeitsbereich der Stadt Velbert vorhandenen Gewerbebetriebe nach Zahl, Art und Umfang. Es ist grundsätzlich nicht öffentlich. Mit unserem Service "eAuskunft" finden Sie immer aktuell alle der in Velbert angemeldeten Gewerbebetriebe. Einfache AuskunftDie so genannten Grunddaten (Name, Anschrift und Tätigkeit eines Gewerbebetriebes) sind allen nutzenden Personen kostenlos zugänglich. Erweiterte Auskunft Sofern Sie eine erweiterte Auskunft zu einem Unternehmen benötigen, müssen Sie sich registrieren. Ein rechtliches Interesse an weitergehende Informationen eines Gewerbebetriebes ist immer dann gegeben, wenn deren Kenntnis beispielsweise zur Verfolgung von Rechten oder zur Abwehr von Ansprüchen erforderlich ist und dies nachgewiesen wurde. Die Nutzung der Privatanschrift ist auch dann nur für diesen ausdrücklich genannten Zweck erlaubt und darf nicht beispielsweise für Werbung, Markt- und Meinungsforschung oder Ähnliches erfolgen. Nicht gespeichert sind die Daten von Angehörigen der so genannten freien Berufe, beispielsweise Architekten und Architektinnen, Personen rechtsberatender und steuerberatender Berufe und ärztliches Fachpersonal. Da die Meldepflicht von Gewerbetreibenden oft missachtet wird, stimmen diese oft mit dem Gewerberegister nicht überein. Die Gewerbemeldestelle kann nur Auskunft über bestehende Meldeverhältnisse erteilen. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Auskunft kann daher nicht übernommen werden.Es wird darauf hingewiesen, dass die weitergegebenen Daten nur für den Zweck verwendet werden dürfen, zu dessen Erfüllung sie übermittelt werden. Alternativ können Sie die Gewerbeauskunft über das Wirtschafts-Service-Portal.NRW beantragen.

    Online-Dienst

    Gewerbeauskunft

    ID: L100002_123751368

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Stadt Velbert

    Beschreibung

    Ordnungsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Thomasstrasse 1

    42549 Velbert

    Kontakt

    Fax: 02051/26-2588

    Telefon Festnetz: 02051/26-2421

    E-Mail: ordnungundgewerbe@velbert.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ordnung und Gewerbe

    Beschreibung

    Sie können uns über die Service Rufnummer 02051/26-2500 oder per E-Mail unter ordnungundgewerbe@velbert.de (Ordnung und Gewerbe) erreichen.

    Adresse

    Hausanschrift

    Thomasstr. 1

    42551 Velbert

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 06.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    keine

    Voraussetzungen

    - Für eine einfache Auskunft: keine Voraussetzungen

    - Für eine erweiterte Auskunft: rechtliches Interesse

    • beispielsweise Schuldtitel, Vertragskopien, Rechnungen oder Ähnliches

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    - ggf. Widerspruch

    - verwaltungsgerichtliche Klage

    Verfahrensablauf

    -    Reichen Sie den Antrag auf Auskunft zu Gewerbemeldedaten bei der zuständigen Stelle ein.
    -    Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag auf Vollständigkeit und ob Sie ein rechtliches Interesse an einer Auskunft über Gewerbemeldedaten haben.
    -    Wenn Ihr Antrag genehmigt wird, erhalten Sie die Auskunft über die Gewerbemeldedaten sowie ein Gebührenbescheid.

    Fristen

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 05.02.2024

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Auskunft Gewerberegister, Gewerbe, Gewerbekartei, Gewerberegister, Gewerbeauskunft, Gewerbemeldedaten, Gewerberegisterauskunft, Gewerbeverzeichnis, Gewerberegisterauszug Datenübermittlung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English