Festsetzung von Messen, Ausstellungen oder Märkte aufheben

    Sie können die Festsetzung einer Messe, Ausstellung oder eines Marktes aufheben lassen.

    Beschreibung

    Als veranstaltende Person können Sie die Aufhebung Ihrer bereits festgesetzten Messen, Ausstellungen oder Märkte beantragen.

    Die Aufhebung der Festsetzung für Wochen-, Jahrmärkte oder Volksfeste erfolgt nur, wenn die Durchführung der Veranstaltung für Sie nicht zumutbar ist. 

    Bei Messen, Ausstellungen oder Großmärkte genügt auch die Anzeige, dass die Veranstaltung nicht oder nicht mehr durchgeführt wird.

    Hinweise für Köln: Inhalte der zuständigen Stelle

    In Köln finden jährlich eine Vielzahl von Messen und Ausstellungen statt. Die Durchführung derartiger Veranstaltungen setzt eine entsprechende Erlaubnis, den Festsetzungsbescheid, zwingend voraus.

    Online-Dienst

    Festsetzung von Messen, Ausstellungen oder Märkte aufheben

    ID: L100002_127237764

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Gewerbeabteilung

    Adresse

    Hausanschrift

    Willy-Brandt-Platz 3

    50679 Köln

    Öffnungszeiten

    Vorsprache nur mit vorheriger Terminvereinbarung mit Bestätigung! Erlaubnispflichtiges Gewerbe: Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag: 8 bis 12 Uhr und nach Terminvereinbarung Mittwoch: geschlossen nicht erlaubnispflichtiges Gewerbe: Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag: 8 bis 12 Uhr Mittwoch: geschlossen

    Kontakt

    Fax: siehe Service-Fax

    Telefon Festnetz: siehe Servicenummern

    E-Mail: SpezielleGewerbeangelegenheiten@Stadt-Koeln.de

    Version

    Technisch geändert am 17.12.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Machen Sie in Ihrem formlosen Antrag die folgenden Angaben:

    • Angaben zur veranstaltenden Person
    • Bezeichnung der Veranstaltung
    • Anschrift der Veranstaltung
    • Begründung der Aufhebung

    Hinweise für Köln: Inhalte der zuständigen Stelle

    Schriftlicher AntragSie müssen den Antrag mindestens vier Wochen vor der Veranstaltung stellen. Sie können dazu das Formular benutzen, das wir unter Downloads und Infos zum Herunterladen anbieten. Sie können den Antrag auch formlos schriftlich stellen. Dann muss er folAussteller*innenverzeichnisEin formloses Verzeichnis aller zum Zeitpunkt der Antragstellung bekannten Aussteller*innen.Auskunft in Steuersachen des Finanzamtes Ihres Wohnortes Bitte beachten Sie:Die nachfolgend genannten Unterlagen werden DREI Monate anerkannt, gerechnet vom Tag ihrer Ausstellung an.Baurechtliche GenehmigungDer von Ihnen vorgesehene Veranstaltungsraum muss für die von Ihnen geplante Messe oder Ausstellung baurechtlich geeignet sein. Wenn dies nicht der Fall ist, müssen Sie oder der*die Betreiber*in des Veranstaltungsraumes eine Baugenehmigung (NutzungsänderuWarenverzeichnisDieses Warenverzeichnis muss Angaben zur Art der angebotenen Waren und der Hersteller enthalten. Sofern bei Antragstellung noch kein endgültiges Warenverzeichnis existiert, reicht zur Antragsbearbeitung ein vorläufiges Warenverzeichnis aus.GewerbeanmeldungEine aktuelle Gewerbeanmeldung muss Ihnen vorliegen. Ersatz erhalten Sie bei Ihrer zuständigen Gewerbemeldestelle, die sich nach dem Betriebssitz richtet. In Köln ist das das Amt für öffentliche Ordnung, Abteilung Gewerbeangelegenheiten. Bitte achten Sie FührungszeugnisDas Führungszeugnis der Belegart O können Sie direkt bei der Antragstellung in der Abteilung Gewerbeangelegenheiten beantragen oder bei der Meldebehörde Ihres Wohnortes. Für Köln ist das das Kundenzentrum in Ihrem Bezirksrathaus.Auszug aus dem GewerbezentralregisterDen Auszug können natürliche und juristische Personen direkt bei der Antragstellung in der Gewerbemeldestelle, für Köln in der Abteilung Gewerbeangelegenheiten, beantragen. Natürliche Personen können den Auszug auch bei der Meldebehörde Ihres Wohnortes, fAuszug aus der Schuldnerkarteiüber das Vollstreckungsportal der Länder (§ 882b Zivilprozessordnung nach Änderung des Zwangsvollstreckungsrechts ab 1. Januar 2013). Nur über Internet erhältlich. Sofern Sie über keinen Internetzugang verfügen, wenden Sie sich bitte an das AmtsgerBescheinigung des Insolvenzgerichtsderjenigen Amtsgerichte, in deren Bezirk der*die Gewerbetreibende beziehungsweise der*die gesetzliche Vertreter*in, in den letzten drei Jahren einen Wohnsitz oder eine gewerbliche Niederlassung hatte. Sie erhalten den Auszug beim für Ihren Wohnsitz zustänUnbedenklichkeitsbescheinigung des Gemeindesteueramtesdes Wohnortes, in dem Sie in den letzen drei Jahren gewohnt oder ein Gewerbe betrieben haben. Sie können in Köln die Unbedenklichkeitsbescheinigung online oder per Fax anfordern. Nähere Informationen hierzu finden Sie unter "Ähnliche Dienstleistungen" wei

    Voraussetzungen

    • Die Veranstaltung wurde bereits von der zuständigen Stelle festgesetzt.
    • Bei der Veranstaltung handelt es sich um eine der folgenden Veranstaltungsformen:
      • Messe
      • Ausstellung
      • Großmarkt
      • Wochenmarkt
      • Spezialmarkt
      • Jahrmarkt
    • Die Festsetzung eines Wochen- oder Jahrmarktes oder eines Volksfestes können Sie nur aufheben lassen, wenn Ihnen die Durchführung nicht zugemutet werden kann.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Verfahrensablauf

    • Sie reichen einen Antrag auf Aufhebung der Festsetzung einer Veranstaltung mit allen erforderlichen Unterlagen postalisch oder per E-Mail bei der zuständigen Stelle ein. 
    • Die zuständige Stelle prüft Ihre Unterlagen. Bei Bedarf fordert sie weitere Unterlagen oder Auskünfte von Ihnen an.
    • Die zuständige Stelle entscheidet über Ihren Antrag.
    • Sie erhalten einen Bescheid.
    • Sie erhalten einen Gebührenbescheid.
    • Sie begleichen die Gebühren.


    Soweit eingerichtet, können Sie alternativ die Aufhebung der Festsetzung online beantragen:

    • Sie rufen den Online Dienst auf.
    • Sie befüllen das Antragsformular und senden es ab.
    • Ihr Antrag und Ihre Unterlagen werden an die zuständige Stelle übermittelt.
    • Die zuständige Stelle entscheidet über Ihren Antrag.
    • Sie erhalten einen Bescheid.
    • Sie erhalten einen Gebührenbescheid.
    • Sie begleichen die Gebühren.

    Fristen

    Beantragen Sie die Aufhebung der Veranstaltung rechtzeitig, bevor diese stattfinden würde.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer ist vom Einzelfall abhängig.

    Kosten

    Es fallen Kosten an. Die Höhe der Kosten ist von der Veranstaltungsart und den Kosten für die Festsetzung abhängig. Die Kosten für die Aufhebung betragen 20 % der Kosten für die Festsetzung. In der Regel betragen die Kosten zwischen 20,00 Euro und 300,00 Euro.

    Hinweise für Köln: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Gebühr für die Festsetzung einer Ausstellung oder Messe beträgt 750 Euro.Die Zahlung der Gebühren ist nur durch Überweisung oder Bareinzahlung bei einem Geldinstitut möglich.Hinzu kommen gegebenenfalls die Gebühren für das Führungszeugnis und den Auszug aus dem Gewerbezentralregister in Höhe von jeweils 13 Euro.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg am 04.06.2024

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Festsetzung einer Messe, Großmarkt, abweichende Festsetzung, Spezialmarkt, Festsetzung, Jahrmarkt, Wochenmarkt

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English