Festsetzung von Messen, Ausstellungen oder Märkte ändern
Sie können die Fesetzung einer Messe, Ausstellung oder eines Marktes ändern lassen.
Beschreibung
Als veranstaltende Person können Sie eine Änderung für Ihre bereits festgesetzten Messen, Ausstellungen oder Märkte beantragen.
Hinweise für Köln: Inhalte der zuständigen Stelle
Online-Dienst
Festsetzung von Messen, Ausstellungen oder Märkte ändern
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Gewerbeabteilung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Vorsprache nur mit vorheriger Terminvereinbarung mit Bestätigung! Erlaubnispflichtiges Gewerbe: Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag: 8 bis 12 Uhr und nach Terminvereinbarung Mittwoch: geschlossen nicht erlaubnispflichtiges Gewerbe: Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag: 8 bis 12 Uhr Mittwoch: geschlossen
Kontakt
Fax: siehe Service-Fax
Telefon Festnetz: siehe Servicenummern
erforderliche Unterlagen
Formloser Antrag
Hinweise für Köln: Inhalte der zuständigen Stelle
Voraussetzungen
- Die Veranstaltung wurde bereits von der zuständigen Stelle festgesetzt.
- Sie möchten eine Änderung der Festsetzung dieser Veranstaltung beantragen.
- Bei der Veranstaltung handelt es sich um eine der folgenden Veranstaltungsformen:
- Messe
- Ausstellung
- Großmarkt
- Wochenmarkt
- Spezialmarkt
- Jahrmarkt
Rechtsgrundlage(n)
- § 69b Absatz 3 Gewerbeordnung (GewO)
- § 69 Gewerbeordnung (GewO)
- § 64 Gewerbeordnung (GewO)
- § 65 Gewerbeordnung (GewO)
- § 66 Gewerbeordnung (GewO)
- § 67 Gewerbeordnung (GewO)
- § 68 Gewerbeordnung (GewO)
Hinweise für Köln: Inhalte der zuständigen Stelle
Rechtsbehelf
Widerspruch
Verfahrensablauf
- Sie reichen einen Antrag auf Änderung der Festsetzung einer Veranstaltung mit allen erforderlichen Unterlagen postalisch oder per E-Mail bei der zuständigen Stelle ein.
- Die zuständige Stelle prüft Ihre Unterlagen. Bei Bedarf fordert sie weitere Unterlagen oder Auskünfte von Ihnen an.
- Die zuständige Stelle entscheidet über Ihren Antrag.
- Sie erhalten einen Bescheid.
- Sie erhalten einen Gebührenbescheid.
- Sie begleichen die Gebühren.
Soweit ein Online-Dienst eingerichtet ist, können Sie alternativ die Änderung online beantragen:
- Sie rufen den Online Dienst auf.
- Sie befüllen das Antragsformular und senden es ab.
- Ihr Antrag und Ihre Unterlagen werden an die zuständige Stelle übermittelt.
- Die zuständige Stelle entscheidet über Ihren Antrag.
- Sie erhalten einen Bescheid.
- Sie erhalten einen Gebührenbescheid.
- Sie begleichen die Gebühren.
Fristen
Sie benötigen die geänderte Festsetzung, bevor Sie die geplante Veranstaltung durchführen.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer ist vom Einzelfall abhängig.
Kosten
Es fallen Kosten an. Die Höhe der Kosten ist von der Veranstaltungsart und den Kosten für die Festsetzung abhängig. In der Regel betragen die Kosten zwischen 20,00 Euro und 300,00 Euro
Abgabe ab 20.00 EUR bis 300.00 EUR
Hinweise für Köln: Inhalte der zuständigen Stelle
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg am 04.06.2024
Stichwörter
Großmarkt, Wochenmarkt, Volksfest, Jahrmarkt, Festsetzung einer Messe, Spezialmarkt