Festsetzung von Messen, Ausstellungen oder Märkten beantragen

    Wenn Sie eine Veranstaltung festsetzen lassen möchten, müssen Sie dies beantragen. Es besteht keine Pflicht zur Festsetzung einer Veranstaltung. Festgesetzte Veranstaltungen sind von bestimmten Vorgaben befreit.

    Beschreibung

    Sie können als veranstaltende Person

    • Messen,
    • Ausstellungen und
    • Märkte

    festsetzen lassen. 

    Das bedeutet, dass Sie von Vorschriften des Ladenöffnungsrechts, des Sonn- und Feiertagsrechts, des Arbeitszeitgesetzes und der Gewerbeordnung befreit sind. Sie können den Antrag als gewerbetreibende Person stellen.

    Die Festsetzung umfasst Gegenstand, Zeitraum, Öffnungszeiten und Ort der Veranstaltung. Soweit keine Belange des öffentlichen Interesses entgegenstehen, können Märkte für einen längeren Zeitraum oder auf Dauer festgesetzt werden. Für Messen und Ausstellungen ist das jedoch nur für die innerhalb von 2 Jahren vorgesehenen Veranstaltungen möglich.

    Das Stellen des Antrags auf Festsetzung einer Veranstaltung liegt in Ihrer Entscheidung. Allerdings unterliegen nicht festgesetzte Veranstaltungen den allgemeinen Vorschriften, zum Beispiel

    • der Reisegewerbekartenpflicht,
    • dem Ladenöffnungsrecht,
    • dem Arbeitszeitgesetz und
    • dem Sonn- und Feiertagsschutzrecht.

    Ohne eine Festsetzung müssen Sie gegebenenfalls Ausnahmen hiervon bei den jeweils zuständigen Behörden beantragen.

    Eine Festsetzung ersetzt diese Einzelausnahmen. Sie erhalten aus einer Hand die sogenannten Marktprivilegien.

    Allerdings haben Sie bei einer Festsetzung auch besondere Pflichten zu beachten.

    Hinweise für Rhein-Sieg-Kreis: Inhalte der zuständigen Stelle

    Wer eine gewerbliche Messe oder Ausstellung durchführen will, bedarf der vorherigen Festsetzung (Genehmigung) der zuständigen Behörde. Hierfür ist im Kreisgebiet das Rechts- und Ordnungsamt des Rhein-Sieg-Kreises zuständig.Die Märkte im Sinne des Titel IV der Gewerbeordnung setzen die Kommunen selbst fest.

    Online-Dienst

    Festsetzung von Messen, Ausstellungen oder Märkten beantragen

    ID: L100002_123909416

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Rechts- und Ordnungsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Kaiser-Wilhelm-Platz 1

    53721 Siegburg

    Öffnungszeiten

    ÖffnungszeitenMontag bis Donnerstag 08:30 Uhr - 12:00 Uhr, 14:00 Uhr - 16:00 UhrFreitag 08:30 Uhr - 12:00 UhrTelefonische ErreichbarkeitMontag bis Donnerstag 08:30 Uhr - 12:00 Uhr, 14:00 Uhr - 16:00 UhrFreitag 08:30 Uhr - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02241 132141

    Version

    Technisch geändert am 19.12.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Auskunft aus dem Bundeszentralregister zur Vorlage bei Behörden
    • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei Behörden
    • Bescheinigung der Gewerbeanmeldung
    • bei juristischen Personen: Handelsregisterauszug
    • bei Vereinen: Vereinsregisterauszug
    • Lageplan der Veranstaltung
    • Übersicht über die zu vertreibenden Waren
    • Teilnahmebedingungen für die Veranstaltung
    • vorläufiges Ausstellerverzeichnis

    Die vorzulegenden Unterlagen können unter anderem davon abhängig sein, ob es sich um eine Erstveranstaltung oder eine Folgeveranstaltung handelt.

    Voraussetzungen

    Sie müssen eine der folgenden Veranstaltungen durchführen:

    • Messe
    • Ausstellung
    • Großmarkt
    • Wochenmarkt
    • Spezialmarkt
    • Jahrmarkt

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Rhein-Sieg-Kreis: Inhalte der zuständigen Stelle

    §§ 64 und 65 der Gewerbeordnung.

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Kosten

    Hinweise für Rhein-Sieg-Kreis: Inhalte der zuständigen Stelle

    Nach Einzelfall zwischen 50,00 und 750,00 Euro.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Rhein-Sieg-Kreis: Inhalte der zuständigen Stelle

    Vorsprachen nach telefonischer Terminvereinbarung.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) am 14.06.2024

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Ausstellung, Messe, Spezialmarkt, Wochenmarkt, Volksfest, Festsetzung, Markt, Jahrmarkt, Großmarkt

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de