Prostitutionsgewerbe Betrieb Beendigung Stellvertretung Entgegennahme

    Beendigung der Stellvertretungserlaubnis für ein Prostitutionsgewerbe anzeigen

    Wenn die Stellvertretung des Betriebes eines Prostitutionsgewerbes nicht mehr durch die in der Stellvertretungserlaubnis benannte Person ausgeführt wird, müssen Sie dies der zuständigen Stelle unverzüglich anzeigen.

    Beschreibung

    Wenn die Stellvertretung des Betriebes eines Prostitutionsgewerbes nicht mehr durch die in der Stellvertretungserlaubnis benannte Person ausgeführt wird, müssen Sie dies der zuständigen Stelle unverzüglich anzeigen und ggf. eine neue Stellvertretungserlaubnis beantragen.

    Hinweise für Essen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Wenn Sie ein Prostitutionsgewerbe durch eine als Stellvertretung eingesetzte Person betreiben wollen, benötigen Sie hierfür eine Stellvertretungserlaubnis. Sie können den Betrieb Ihres Prostitutionsgewerbes durch eine oder auch mehrere zur Stellvertretung berufene Person(en) betreiben. Hierfür müssen Sie für jede zur Stellvertretung bestimmte Person eine Stellvertretererlaubnis beantragen. Die Stellvertretungserlaubnis wird der*dem Betreibenden für die als Stellvertretung eingesetzte Person erteilt. Sie kann befristet erteilt werden. Ein Antrag auf Stellvertretungserlaubnis wird bei Unzuverlässigkeit der zur Stellvertretung benannten Person abgelehnt.

    Online-Dienst

    Stellvertretererlaubnis (Prostitutionsgewerbe)

    ID: L100002_122919810

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Stadt Essen

    Beschreibung

    32-2-2 Prostituiertenschutzgesetz

    Adresse

    Hausanschrift

    Porscheplatz 1

    45127 Essen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0201 8832272

    Fax: 0201 8832220

    E-Mail: ProstSchG@ordnungsamt.essen.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Prostituiertenschutzgesetz

    Beschreibung

    Eine Übersicht Ihrer Kontaktpersonen finden Sie im Telefonbuch der Stadt Essen.

    Adresse

    Hausanschrift

    Porscheplatz 1

    45127 Essen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 201 88-0

    Fax: +49 201 88-32220

    E-Mail: prostschg@ordnungsamt.essen.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    keine

    Hinweise für Essen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Zur Prüfung der Erlaubnis werden einige Unterlagen von Ihnen benötigt. Gegebenenfalls Erlaubnis nach § 12 Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) der*des Betreibenden des Prostitutionsgewerbes Name und Vorname der zu überprüfenden Person

    Voraussetzungen

    Beendigung der Stellvertretung des Betriebs eines Prostitutionsgewerbes durch die in der Stellvertretungserlaubnis begünstigte Person

    Hinweise für Essen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Volljährigkeit: Die antragsstellende Person muss das 18. Lebensjahr vollendet haben. persönliche Zuverlässigkeit: Wer ein Prostitutionsgewerbe betreiben möchte, muss sich einer Zuverlässigkeitsprüfung durch die zuständige Behörde unterziehen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Essen: Inhalte der zuständigen Stelle

    § 13 ProstSchG

    Rechtsbehelf

    Widerspruch (je nach Landesrecht kann der Widerspruch ausgeschlossen sein), verwaltungsgerichtliche Klage

    Verfahrensablauf

    Sie zeigen die Beendigung einer Stellvertretung im Prostitutionsgewerbe bei der zuständigen Stelle an.

    Sollte eine andere Person die Stellvertretung zukünftig ausführen, müssen Sie hierfür eine neue Stellvertretungserlaubnis beantragen.

    Hinweise für Essen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Sie reichen den Antrag zur Stellvertretungserlaubnis bei der zuständigen Stelle ein. Die zuständige Stelle prüft die Unterlagen und führt eine Zuverlässigkeitsprüfung für die zur Stellvertretung vorgesehene Person durch. Hierfür ist deren Mitwirkung erforderlich. Bei positiver Prüfung erteilt die zuständige Stelle die Stellvertretungserlaubnis.

    Fristen

    Die Beendigung einer Stellvertretung im Prostitutionsgewerbe ist der zuständigen Stelle unverzüglich anzuzeigen.

    Hinweise für Essen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Bevor das Prostitutionsgewerbe durch einen*eine Stellvertreter*in betrieben wird, müssen Sie über eine entsprechende Erlaubnis verfügen. Eine rechtzeitige Antragstellung ist erforderlich. Wird das Prostitutionsgewerbe nicht mehr durch die als Stellvertretung eingesetzte Person betrieben, so müssen Sie dies unverzüglich der zuständigen Behörde anzeigen.

    Kosten

    Richtet sich nach der jeweiligen Verwaltungsgebührenordnung des Landes bzw. nach den Gebührensatzungen der nach Landesrecht zuständigen Stellen.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 19.06.2024

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Stundenhotel, Prostitutionsstätte, BDSM Club, Stellvertretung, Call-Boy, Sexclub, Saunaclub, Sexarbeit, SM, Wellnessclub, Sex Club, Thai-Massage Studio, Call-Girl, Love Mobile, Stellvertretungserlaubnis, Sexparty, Bordell, Stellvertretung Beendigung, Laufhaus, Happy End, Escortservice, Prostitutionsgewerbe, Horizontales Gewerbe, Tantra Studio, Modellwohnung, Steige, Sadomasochismus, Zimmervermietung, Escortagentur, Prostitution, Sado-Maso

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de