Antrag für das Verbringen von tierischen Nebenprodukten in einen anderen Mitgliedstaat Genehmigung

    Antrag für die Genehmigung des Versands tierischer Nebenprodukte und Folgeprodukte in einen anderen Mitgliedstaat der EU

    Wenn Sie tierische Nebenprodukte gewerbsmäßig in einen anderen EU-Mitgliedstaat befördern möchten, müssen Sie eine Zulassung bei der zuständigen Stelle beantragen. Näheres erfahren Sie hier.

    Beschreibung

    Wenn Sie mit Ihrem Unternehmen Tätigkeiten im Zusammenhang mit dem Transport von tierischen Nebenprodukten und Folgeprodukten in einen anderen Mitgliedstaat der EU durchführen möchten, müssen Sie vor Aufnahme der Tätigkeit eine Zulassung bei der zuständigen Stelle beantragen.

    Hinweise für Essen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Wenn Sie mit Ihrem Unternehmen Tätigkeiten im Zusammenhang mit dem Transport von tierischen Nebenprodukten und Folgeprodukten in einen anderen Mitgliedstaat der EU durchführen möchten, müssen Sie vor Aufnahme der Tätigkeit eine Zulassung bei der zuständigen Stelle beantragen.

    Online-Dienst

    Verbringen von tierischen Nebenprodukten in einen anderen Mitgliedstaat der EU

    ID: L100002_122917888

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Stadt Essen

    Beschreibung

    Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Goldschmidtstr. 112

    45141 Essen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02018859600

    E-Mail: veterinaeramt@essen.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt

    Beschreibung

    Eine Übersicht der Kontaktpersonen des Innendienstes des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes finden Sie im Telefonbuch der Stadt Essen.

    Adresse

    Hausanschrift

    Goldschmidtstr. 112

    45141 Essen

    Kontakt

    Fax: +49 201 88-59610

    Telefon Festnetz: +49 201 88-59600

    E-Mail: veterinaeramt@essen.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Kopie des Ausweisdokuments

    Hinweise für Essen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Kopie des Ausweisdokuments

    Formulare

    Formulare vorhanden: Ja

    Schriftform erforderlich: Ja

    Formlose Antragsstellung möglich: Ja

    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Essen: Inhalte der zuständigen Stelle

    VERORDNUNG (EG) Nr. 1069/2009 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch (je nach Bundesland)
    • ggf. Klage vor dem Verwaltungsgericht

    Verfahrensablauf

    Wenn Sie bei der zuständigen Behörde die Zulassung zum Verbringen tierischer Nebenprodukte in einen anderen Mitgliedstaat beantragen, wird diese den Antrag zeitnah bearbeiten.

    Hinweise für Essen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Wenn Sie bei der zuständigen Behörde die Zulassung zum Verbringen tierischer Nebenprodukte in einen anderen Mitgliedstaat beantragen, wird diese den Antrag zeitnah bearbeiten.

    Kosten

    Richtet sich nach der jeweiligen Verwaltungsgebührenordnung des Landes bzw. nach den Gebührensatzungen der nach Landesrecht zuständigen Stellen.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Verbringung in andere Mitgliedstaaten, Gewerblicher Umgang, Tierische Nebenprodukte, Umgang mit tierischen Nebenprodukten, Beförderung tierischer Nebenprodukte, Tierische Nebenprodukte und Folgeprodukte

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de