Anzeige von Änderungen in einem Prostitutionsgewerbe Entgegennahme

    Änderung der persönlichen Daten oder des Ortes der zuständigen Behörde anzeigen

    Als Betreiber eines Prostitutionsgewerbes müssen Sie wesentliche Änderungen der zuständigen Behörde anzeigen.

    Beschreibung

    Wenn Sie ein Prostitutionsgewerbe betreiben, müssen Sie wesentliche Änderungen der zuständigen Behörde melden. Hierzu zählen folgende Änderungen:

    • Änderungen des Betriebskonzeptes,
    • personelle Änderungen, d. h. alle Änderungen, die die Stellvertretung, die Leitung/Betriebsleitung, die Beaufsichtigung eines Betriebs betreffen,
    • Änderungen der Unternehmensdaten oder der Daten der gesetzlichen Vertretung,
    • Änderungen der personenbezogenen Daten der betreibenden Person,
    • Änderungen der personenbezogenen Daten der Personen, die der Zuverlässigkeitsprüfung unterliegen wie bspw. Stellvertretung, Leitung, Beaufsichtigung etc.

    Die Änderungen werden zunächst von der zuständigen Behörde geprüft. Ggf. nimmt diese eine entsprechende Änderung Ihrer Erlaubnis zum Betrieb eines Prostitutionsgewerbes vor.

    Hinweise für Steinfurt: Inhalte der zuständigen Stelle

    Online-Dienst

    Änderung der persönlichen Daten oder des Ortes der zuständigen Behörde anzeigen

    ID: L100002_123902811

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Kreis Steinfurt

    Adresse

    Hausanschrift

    Tecklenburger Str. 10

    48565 Steinfurt

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02551692205

    E-Mail: bevoelkerungsschutz@kreis-steinfurt.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Amt für Bevölkerungsschutz

    Adresse

    Hausanschrift

    Tecklenburger Straße 10

    48565 Steinfurt

    Kontakt

    Fax: bevoelkerungsschutz@kreis-stei

    E-Mail: 02551 692205

    Version

    Technisch geändert am 23.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Bei Änderungen im Betriebskonzept:

    • Betriebskonzept

    Bei Änderungen von Personen (die der Zuverlässigkeitsprüfung unterliegen wie bspw. Stellvertretung, Leitung, Beaufsichtigung etc.):

    • Name, Vorname
    • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde nach Belegart "0", bzw. europäisches Führungszeugnis
    • Personalausweis, Reisepass oder Aufenthaltstitel

    Bei Änderung der Unternehmensdaten oder Daten der gesetzlichen Vertretung:

    • Die die Änderung betreffenden Unterlagen und Nachweise.

    Bei Änderungen der Personenbezogenen Daten der Betreibenden Person:

    • Die die Änderung betreffenden Unterlagen und Nachweise.

    Bei Änderungen der Personenbezogenen Daten der Personen die der Zuverlässigkeitsprüfung unterliegen wie bspw. Stellvertretung, Leitung, Beaufsichtigung etc:

    • Die die Änderung betreffenden Unterlagen und Nachweise

    Voraussetzungen

    • Sie benötigen eine gültige Erlaubnis für den Betrieb eines Prostitutionsgewerbes nach § 12 Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG),
    • Den beabsichtigten Änderungen dürfen die Versagungsgründe gem. § 14 ProstSchG nicht entgegenstehen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch (je nach Landesrecht kann der Widerspruch ausgeschlossen sein), verwaltungsgerichtliche Klage

    Verfahrensablauf

    Sie reichen die Anzeige von Änderungen im Prostitutionsgewerbe sowie die entsprechenden Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein.

    Die zuständige Stelle prüft die Unterlagen und führt ggf. eine Zuverlässigkeitsprüfung durch.

    Bei positiver Prüfung nimmt die zuständige Stelle die Änderungen der Erlaubnis zum Betrieb eines Prostitutionsgewerbes vor.

    Fristen

    Geplante wesentliche personen- und/oder betriebsbezogenen Änderungen sind unverzüglich anzuzeigen.

    Kosten

    Richtet sich nach der jeweiligen Verwaltungsgebührenordnung des Landes bzw. nach den Gebührensatzungen der nach Landesrecht zuständigen Stellen.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 19.06.2024

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Sexarbeit, SM, Zimmervermietung, personenbezogene Änderungen, Prostitutionsgewerbe, betriebsbezogene Änderungen, Stundenhotel, Prostitution, Modellwohnung, Thai-Massage Studio, Wellnessclub, BDSM Club, Sexclub, Laufhaus, Steige, Call-Girl, Tantra Studio, Horizontales Gewerbe, Escortservice, Sadomasochismus, Prostitutionsbetrieb, Happy End, Call-Boy, Sado-Maso, Sex Club, Escortagentur, Bordell, Saunaclub, Prostitutionserlaubnis

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de