Prostitutionsfahrzeug Bereitstellung Entgegennahme

    Aufstellung eines Prostitutionsfahrzeugs anzeigen

    Sie möchten ein Prostitutionsfahrzeug auf- bzw. bereitstellen? Dann müssen Sie dies zusätzlich zu Ihrer bestehenden Erlaubnis der zuständigen Behörde anzeigen.

    Beschreibung

    Soll ein Prostitutionsfahrzeug an mehr als zwei aufeinanderfolgenden Tagen oder mehrmals in einem Monat im örtlichen Zuständigkeitsbereich genutzt werden, muss dies der zuständigen Behörde zwei Wochen vor der Aufstellung angezeigt werden.

    Als Prostitutionsfahrzeuge gelten Kraftfahrzeuge, Fahrzeuganhänger und andere mobile Anlagen, die zur Erbringung sexueller Dienstleistungen bereitgestellt werden.

    Der Betriebsort und die Betriebszeiten des Prostitutionsfahrzeugs dürfen den Anforderungen zum Schutz der im Prostitutionsfahrzeug tätigen Personen sowie der Kunden, zum Schutz der Jugend und der Anwohner sowie der Anlieger und der Allgemeinheit nicht entgegenstehen.

    Sollte der Schutz nicht gewährleistet sein, kann die Aufstellung des Prostitutionsfahrzeugs durch die zuständige Behörde untersagt werden. Beachten Sie, dass zum Aufstellen eines Prostitutionsfahrzeuges zudem eine Erlaubnis nach § 12 Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) erforderlich ist.

    Hinweise für Heinsberg: Inhalte der zuständigen Stelle

    Mit Inkrafttreten des Prostituiertenschutzgesetzes am 1. Juli 2017 müssen sich alle im Bereich der sexuellen Dienstleistungen Tätigen anmelden und beraten lassen. Wer ein Prostitutionsgewerbe betreibt, benötigt dazu eine Erlaubnis. Das Gesetz gilt für alle sexuellen Dienstleistungen, wie z. B. auch Tantra-Massagen oder Escort. Ebenso gilt das Gesetz für diejenigen, die kein Geld, sondern Sachleistungen, wie z. B. freies Wohnen oder Essen, Schmuck usw. für ihre sexuellen Dienstleistungenerhalten, wenn sie auf diese Weise ihren Lebensunterhalt sichern oder steigern.

    Online-Dienst

    Prostituiertenschutzgesetz (Anmeldebescheinigung etc.)

    ID: L100002_121983654

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Allgem. Ordnungsrecht / Standesamtaufsicht

    Adresse

    Hausanschrift

    Valkenburger Straße 45

    52525 Heinsberg

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Kreis Heinsberg

    Beschreibung

    Der Landrat

    Adresse

    Hausanschrift

    Valkenburger Str. 45

    52525 Heinsberg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02452/ 13-0

    E-Mail: info@kreis-heinsberg.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Vorname und Nachname des Fahrzeughalters
    • Vollständiger Name des Betreibers des Prostitutionsfahrzeuges
    • Kraftfahrzeugs oder Schiffskennzeichen
    • Kopie der Erlaubnis zur Bereitstellung des Prostitutionsfahrzeugs
    • Kopien der Anmelde bzw. Aliasbescheinigungen der Prostituierten, die im Prostitutionsfahrzeug tätig werden
    • Kopien der mit den Prostituierten geschlossenen Vereinbarungen

    Hinweise für Heinsberg: Inhalte der zuständigen Stelle

    Personalausweis, Reisepass, Passersatz oder Ausweisersatz Arbeitserlaubnis (nur erforderlich für Nicht-EU-Bürger) Bescheinigung über die gesundheitliche Beratung beim Gesundheitsamt Lichtbild, das den Anforderungen gem. § 7 Abs. 1 S. 1 Personalausweisverordnung entspricht.

    Voraussetzungen

    Wenn Sie die Bereitstellung eines Prostitutionsfahrzeuges anzeigen möchten, müssen Sie:

    • eine gültige Erlaubnis für den Betrieb eines Prostitutionsfahrzeugs vorweisen.
    • das 18. Lebensjahr vollendet haben.

    Zudem muss  

    • das angezeigte Fahrzeug die Mindestanforderungen an Prostitutionsfahrzeuge gemäß § 19 ProstSchG erfüllen und die Aufstellung darf den Versagungsgründen gem. § 14 Abs. 2 nicht entgegenstehen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch (je nach Landesrecht kann der Widerspruch ausgeschlossen sein), verwaltungsgerichtliche Klage

    Verfahrensablauf

    Sie reichen die Anzeige und alle Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein.

    Die zuständige Stelle prüft die Unterlagen.

    Sollten Sie die Voraussetzungen nicht erfüllen, kann die zuständige Stelle das Aufstellen des Prostitutionsfahrzeuges untersagen.

    Fristen

    Die Aufstellung des Fahrzeugs muss der zuständigen Behörde mindestens zwei Wochen vor Nutzung des Fahrzeugs angezeigt werden.

    Kosten

    Richtet sich nach der jeweiligen Verwaltungsgebührenordnung des Landes bzw. nach den Gebührensatzungen der nach Landesrecht zuständigen Stellen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Ohne eine zugrunde liegende Erlaubnis nach § 12 ProstSchG kann die Anzeige zur Aufstellung eines Prostitutionsfahrzeugs nicht bearbeitet werden.

    Beachten Sie, dass neben der Erlaubnispflicht für das Prostitutionsgewerbe weitere Erlaubnis- oder Anzeigepflichten nach anderen Vorschriften, insbesondere nach den Vorschriften des Gaststätten-, Gewerbe-, Bau-, Wasser- oder Immissionsschutzrechts, bestehen können.

    Zudem kann eine Erlaubnis zur Sondernutzung öffentlicher Wegeflächen erforderlich sein.

    Die Prüfbehörden für die Erlaubnis nach § 12 ProstSchG und der Anzeige nach § 21 ProstSchG müssen nicht identisch sein.

    Hinweise für Heinsberg: Inhalte der zuständigen Stelle

    Persönliches Erscheinen ist erforderlich.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 19.06.2024

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Sexarbeit, Prostitutionsfahrzeug, Prostitution auf Schiff, Prostitution im Bus, Wohnwagenprostitution, Prostitutionsfahrzeug aufstellen, mobile Prostitution, Love Mobile, Prostitution, Horizontales Gewerbe, Prostitutionsfahrzeug bereitstellen, sexuelle Dienstleistungen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de