Prostitutionsfahrzeug Bereitstellung Entgegennahme

    Aufstellung eines Prostitutionsfahrzeugs anzeigen

    Sie möchten ein Prostitutionsfahrzeug auf- bzw. bereitstellen? Dann müssen Sie dies zusätzlich zu Ihrer bestehenden Erlaubnis der zuständigen Behörde anzeigen.

    Beschreibung

    Soll ein Prostitutionsfahrzeug an mehr als zwei aufeinanderfolgenden Tagen oder mehrmals in einem Monat im örtlichen Zuständigkeitsbereich genutzt werden, muss dies der zuständigen Behörde zwei Wochen vor der Aufstellung angezeigt werden.

    Als Prostitutionsfahrzeuge gelten Kraftfahrzeuge, Fahrzeuganhänger und andere mobile Anlagen, die zur Erbringung sexueller Dienstleistungen bereitgestellt werden.

    Der Betriebsort und die Betriebszeiten des Prostitutionsfahrzeugs dürfen den Anforderungen zum Schutz der im Prostitutionsfahrzeug tätigen Personen sowie der Kunden, zum Schutz der Jugend und der Anwohner sowie der Anlieger und der Allgemeinheit nicht entgegenstehen.

    Sollte der Schutz nicht gewährleistet sein, kann die Aufstellung des Prostitutionsfahrzeugs durch die zuständige Behörde untersagt werden. Beachten Sie, dass zum Aufstellen eines Prostitutionsfahrzeuges zudem eine Erlaubnis nach § 12 Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) erforderlich ist.

    Hinweise für Essen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Wenn Sie ein Prostitutionsgewerbe betreiben wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis der zuständigen Behörde. Ein Prostitutionsgewerbe ist ein Betrieb, in dem gewerbsmäßige Leistungen im Zusammenhang mit der Erbringung sexueller Dienstleistungen durch mindestens eine andere Person angeboten oder Räumlichkeiten hierfür bereitgestellt werden. Eine Erlaubnis benötigt jede Person, die eine Prostitutionsstätte wie zum Beispiel ein Gebäude, einzelne Räume oder sonstige ortsfeste Anlagen zur Erbringung sexueller Dienstleistungen zur Nutzung anbietet (beispielsweise als Bordell, Laufhaus, Tantrastudio), ein Prostitutionsfahrzeug zur Erbringung sexueller Dienstleistungen bereitstellt (beispielsweise Bus, Campingmobil, Wohnanhänger, Boot), eine Prostitutionsveranstaltung für einen offenen Teilnehmerkreis organisiert oder durchführt, bei denen von mindestens einer der unmittelbar anwesenden Personen sexuelle Dienstleistungen gegen Entgelt angeboten werden oder eine Prostitutionsvermittlung betreibt, also mindestens eine andere Person zur Erbringung sexueller Dienstleistungen außerhalb von Prostitutionsstätten des Betreibers vermittelt (beispielsweise CallBoy/Call-Girl Agentur, Escortvermittlung). Dies gilt auch, wenn sich lediglich aus den Umständen ergibt, dass zu den vermittelten Dienstleistungen auch sexuelle Handlungen gehören. Die Erlaubnis kann befristet und mit Nebenbestimmungen (Auflagen) versehen werden. Die Erlaubnis für das Bereitstellen eines Prostitutionsfahrzeugs ist auf höchstens drei Jahre zu befristen und kann auf Antrag verlängert werden. Wer sein Prostitutionsgewerbe durch einen*eine Stellvertreter*in betreiben will, benötigt hierfür zusätzlich eine Stellvertretungserlaubnis. Beachten Sie, dass neben der Erlaubnispflicht für das Prostitutionsgewerbe weitere Erlaubnis- oder Anzeigepflichten nach anderen Vorschriften, insbesondere nach den Vorschriften des Gaststätten-, Gewerbe-, Bau-, Wasser- oder Immissionsschutzrechts, bestehen.

    Online-Dienst

    Prostitutionsfahrzeug (Erlaubnis & Anzeige)

    ID: L100002_122922885

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Stadt Essen

    Beschreibung

    32-2-2 Prostituiertenschutzgesetz

    Adresse

    Hausanschrift

    Porscheplatz 1

    45127 Essen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0201 8832272

    Fax: 0201 8832220

    E-Mail: ProstSchG@ordnungsamt.essen.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Prostituiertenschutzgesetz

    Beschreibung

    Eine Übersicht Ihrer Kontaktpersonen finden Sie im Telefonbuch der Stadt Essen.

    Adresse

    Hausanschrift

    Porscheplatz 1

    45127 Essen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 201 88-0

    Fax: +49 201 88-32220

    E-Mail: prostschg@ordnungsamt.essen.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Vorname und Nachname des Fahrzeughalters
    • Vollständiger Name des Betreibers des Prostitutionsfahrzeuges
    • Kraftfahrzeugs oder Schiffskennzeichen
    • Kopie der Erlaubnis zur Bereitstellung des Prostitutionsfahrzeugs
    • Kopien der Anmelde bzw. Aliasbescheinigungen der Prostituierten, die im Prostitutionsfahrzeug tätig werden
    • Kopien der mit den Prostituierten geschlossenen Vereinbarungen

    Hinweise für Essen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Zur Prüfung der Erlaubnis werden einige Unterlagen von Ihnen benötigt. Für eine Einzelfirma (natürliche Person) unterschriebenes Antragsformular Personalausweis, Reisepass, ggf. elektronischer Aufenthaltstitel (Kopie) Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde nach Belegart "0", bzw. europäisches Führungszeugnis Gewerbezentralregisterauszug nach Belegart "9" Bescheinigung in Steuersachen des für Sie zuständigen Finanzamtes Angaben zu Personen nach § 25 Abs. 2 ProstSchG (Aufsichtspersonen/Leitung) Für Gesellschaften (juristische Personen) z.B. GmbH unterschriebenes Antragsformular Aktueller Auszug aus dem Handelsregister Kopie des Gesellschaftsvertrages Personalausweis, Reisepass, ggf. elektronischer Aufenthaltstitel für die gesetzliche Vertreterin*den gesetzlichen Vertreter Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde nach Belegart "0" für die gesetzliche Vertreterin*den gesetzlichen Vertreter, bzw. europäisches Führungszeugnis Gewerbezentralregisterauszug nach Belegart "9" sowohl für die Gesellschaft als auch die gesetzliche Vertreterin*den gesetzlichen Vertreter Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes jeweils für die Gesellschaft und die gesetzliche Vertreterin*den gesetzlichen Vertreter Angaben zu Personen nach § 25 Abs. 2 ProstSchG (Aufsichtspersonen/Leitung) Bei Beantragung einer Erlaubnis für ein Prostitutionsfahrzeug zusätzlich: Betriebskonzept aktuelle Betriebszulassung (Zulassungsbescheinigung Teil I und II) aktuelles Foto des Fahrzeuges Anlage A zum Betriebskonzept Skizze des Fahrzeuginnenraumes Hausordnung Hygienekonzept Mustervertrag / Vereinbarung mit den Prostituierten Bei Aufstellung: Anzeige zur Aufstellung des Prostitutionsfahrzeuges

    Voraussetzungen

    Wenn Sie die Bereitstellung eines Prostitutionsfahrzeuges anzeigen möchten, müssen Sie:

    • eine gültige Erlaubnis für den Betrieb eines Prostitutionsfahrzeugs vorweisen.
    • das 18. Lebensjahr vollendet haben.

    Zudem muss  

    • das angezeigte Fahrzeug die Mindestanforderungen an Prostitutionsfahrzeuge gemäß § 19 ProstSchG erfüllen und die Aufstellung darf den Versagungsgründen gem. § 14 Abs. 2 nicht entgegenstehen.

    Hinweise für Essen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Volljährigkeit: Sie haben das 18. Lebensjahr vollendet. Persönliche Zuverlässigkeit: Wenn Sie ein Prostitutionsgewerbe betreiben möchten, müssen Sie sich einer Zuverlässigkeitsprüfung durch die zuständige Behörde unterziehen. Prostitutionsfahrzeuge müssen verfügen über: einen ausreichend großen Innenraum und eine angemessene Innenausstattung und eine angemessene sanitäre Ausstattung, eine gültige Betriebszulassung haben sowie in technisch betriebsbereitem Zustand sein. Die Türen müssen jederzeit von innen zu öffnen sein und über technische Vorkehrungen muss jederzeit Hilfe erreichbar sein. Daneben müssen sie nach Ausstattung und Beschaffenheit den zum Schutz der dort tätigen Prostituierten erforderlichen allgemeinen Anforderungen genügen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Essen: Inhalte der zuständigen Stelle

    § 12 ProstSchG

    Rechtsbehelf

    Widerspruch (je nach Landesrecht kann der Widerspruch ausgeschlossen sein), verwaltungsgerichtliche Klage

    Verfahrensablauf

    Sie reichen die Anzeige und alle Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein.

    Die zuständige Stelle prüft die Unterlagen.

    Sollten Sie die Voraussetzungen nicht erfüllen, kann die zuständige Stelle das Aufstellen des Prostitutionsfahrzeuges untersagen.

    Hinweise für Essen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Wenn Sie den Antrag gestellt haben und alle Unterlagen vollständig vorliegen, prüft die zuständige Stelle, ob Sie alle Voraussetzungen für die Erteilung der beantragten Erlaubnis erfüllen. Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, erhalten Sie die Erlaubnis. Erst wenn Sie die Erlaubnis erhalten haben, dürfen Sie das Gewerbe aufnehmen. Beachten Sie bitte die zweiwöchige Anzeigepflicht für den konkreten Aufstellungsort des Prostitutionsfahrzeugs.

    Fristen

    Die Aufstellung des Fahrzeugs muss der zuständigen Behörde mindestens zwei Wochen vor Nutzung des Fahrzeugs angezeigt werden.

    Kosten

    Richtet sich nach der jeweiligen Verwaltungsgebührenordnung des Landes bzw. nach den Gebührensatzungen der nach Landesrecht zuständigen Stellen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Ohne eine zugrunde liegende Erlaubnis nach § 12 ProstSchG kann die Anzeige zur Aufstellung eines Prostitutionsfahrzeugs nicht bearbeitet werden.

    Beachten Sie, dass neben der Erlaubnispflicht für das Prostitutionsgewerbe weitere Erlaubnis- oder Anzeigepflichten nach anderen Vorschriften, insbesondere nach den Vorschriften des Gaststätten-, Gewerbe-, Bau-, Wasser- oder Immissionsschutzrechts, bestehen können.

    Zudem kann eine Erlaubnis zur Sondernutzung öffentlicher Wegeflächen erforderlich sein.

    Die Prüfbehörden für die Erlaubnis nach § 12 ProstSchG und der Anzeige nach § 21 ProstSchG müssen nicht identisch sein.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 19.06.2024

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Sexarbeit, Prostitutionsfahrzeug, Prostitution auf Schiff, Prostitution im Bus, Wohnwagenprostitution, Prostitutionsfahrzeug aufstellen, mobile Prostitution, Love Mobile, Prostitution, Horizontales Gewerbe, Prostitutionsfahrzeug bereitstellen, sexuelle Dienstleistungen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de