Prostitutionsfahrzeug Bereitstellung Verlängerung

    Verlängerung einer Erlaubnis für ein Prostitutionsfahrzeug beantragen

    Wenn Sie über eine befristete Erlaubnis zur Bereitstellung eines Prostitutionsfahrzeuges verfügen und diese verlängern lassen möchten, müssen Sie dies bei der zuständigen Stelle beantragen.

    Beschreibung

    Wenn Sie ein Prostitutionsgewerbe betreiben und Ihnen die Erlaubnis für die Bereitstellung eines Prostitutionsfahrzeuges befristet erteilt wurde, können Sie diese auf Antrag verlängern lassen.  Voraussetzung für die Verlängerung ist, dass die maßgeblichen Voraussetzungen fortbestehen.

    Hinweise für Heinsberg: Inhalte der zuständigen Stelle

    Mit Inkrafttreten des Prostituiertenschutzgesetzes am 1. Juli 2017 müssen sich alle im Bereich der sexuellen Dienstleistungen Tätigen anmelden und beraten lassen. Wer ein Prostitutionsgewerbe betreibt, benötigt dazu eine Erlaubnis. Das Gesetz gilt für alle sexuellen Dienstleistungen, wie z. B. auch Tantra-Massagen oder Escort. Ebenso gilt das Gesetz für diejenigen, die kein Geld, sondern Sachleistungen, wie z. B. freies Wohnen oder Essen, Schmuck usw. für ihre sexuellen Dienstleistungenerhalten, wenn sie auf diese Weise ihren Lebensunterhalt sichern oder steigern.

    Online-Dienst

    Prostituiertenschutzgesetz (Anmeldebescheinigung etc.)

    ID: L100002_121982791

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Allgem. Ordnungsrecht / Standesamtaufsicht

    Adresse

    Hausanschrift

    Valkenburger Straße 45

    52525 Heinsberg

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Kreis Heinsberg

    Beschreibung

    Der Landrat

    Adresse

    Hausanschrift

    Valkenburger Str. 45

    52525 Heinsberg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02452/ 13-0

    E-Mail: info@kreis-heinsberg.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Einzelfirma (natürliche Person):

    • Personalausweis, Reisepass, ggf. elektronischer Aufenthaltstitel
    • Betriebskonzept
    • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde nach Belegart "0", bzw. europäisches Führungszeugnis

    Gesellschaften (juristische Personen) z.B. GmbH:

    • Aktueller Auszug aus dem Handelsregister / Genossenschaftsregister
    • Kopie des Gesellschaftsvertrages
    • Betriebskonzept
    • Personalausweis, Reisepass, ggf. elektronischer Aufenthaltstitel für den gesetzlichen Vertreter
    • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde nach Belegart "0" für den gesetzlichen Vertreter, bzw. europäisches Führungszeugnis

    Für Erlaubnis Prostitutionsfahrzeug zusätzlich:

    • Betriebserlaubnis (Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II)

    Hinweise für Heinsberg: Inhalte der zuständigen Stelle

    Personalausweis, Reisepass, Passersatz oder Ausweisersatz Arbeitserlaubnis (nur erforderlich für Nicht-EU-Bürger) Bescheinigung über die gesundheitliche Beratung beim Gesundheitsamt Lichtbild, das den Anforderungen gem. § 7 Abs. 1 S. 1 Personalausweisverordnung entspricht.

    Voraussetzungen

    Die maßgeblichen Voraussetzungen der ursprünglichen Erlaubniserteilung sind weiterhin erfüllt

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch (je nach Landesrecht kann der Widerspruch ausgeschlossen sein), verwaltungsgerichtliche Klage

    Verfahrensablauf

    Sie reichen den Antrag auf Verlängerung der Erlaubnis zur Bereitstellung eines Prostitutionsfahrzeuges sowie die entsprechenden Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein.

    Die zuständige Stelle prüft die Unterlagen und führt ggf. eine erneute Zuverlässigkeitsprüfung durch.

    Bei positiver Prüfung verlängert die zuständige Stelle die Erlaubnis.

    Fristen

    Vor Ablauf der Erlaubnis.

    Kosten

    Richtet sich nach der jeweiligen Verwaltungsgebührenordnung des Landes bzw. nach den Gebührensatzungen der nach Landesrecht zuständigen Stellen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Der Betrieb eines Prostitutionsgewerbes ohne gültige Erlaubnis stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.

    Hinweise für Heinsberg: Inhalte der zuständigen Stelle

    Persönliches Erscheinen ist erforderlich.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 19.06.2024

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Sexarbeit, Fahrzeuge, Horizontales Gewerbe, Love Mobile, Van und Wohnmobile, Prostitution, Prostitutionsfahrzeuge bereitstellen Verlängerung, Prostitutionsfahrzeug, Sexgewerbe, Escortagentur, Escortservice, Prostitutionsgewerbe, Wohnwagen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de