Prostitutionsfahrzeug Bereitstellung Verlängerung

    Verlängerung einer Erlaubnis für ein Prostitutionsfahrzeug beantragen

    Wenn Sie über eine befristete Erlaubnis zur Bereitstellung eines Prostitutionsfahrzeuges verfügen und diese verlängern lassen möchten, müssen Sie dies bei der zuständigen Stelle beantragen.

    Beschreibung

    Wenn Sie ein Prostitutionsgewerbe betreiben und Ihnen die Erlaubnis für die Bereitstellung eines Prostitutionsfahrzeuges befristet erteilt wurde, können Sie diese auf Antrag verlängern lassen.  Voraussetzung für die Verlängerung ist, dass die maßgeblichen Voraussetzungen fortbestehen.

    Hinweise für Aachen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Erlaubnis für den Betrieb eines Prostitutionsgewerbes muss bei der zuständigen Behörde beantragt werden. (Erlaubnisvorbehalt) § 12 Abs. 1 Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG): Der Betrieb einer Prostitutionsstätte bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde. Die Erlaubnis kann befristet werden. Die Erlaubnis ist auf Antrag zu verlängern, wenn die für die Erteilung der Erlaubnis maßgeblichen Voraussetzungen fortbestehen. § 12 Abs. 2 Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG): Die Erlaubnis für den Betrieb einer Prostitutionsstätte wird zugleich für ein bestimmtes Betriebskonzept und für bestimmte bauliche Einrichtungen, Anlagen und darin befindliche Räume erteilt. Bei Vorliegen der Voraussetzungen besteht ein Rechtsanspruch auf die Erteilung einer Erlaubnis zum Betrieb eines Prostitutionsgewerbes.

    Online-Dienst

    Prostituierten-Schutzgesetz (ProstSchG)

    ID: L100002_124766908

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    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Städteregion Aachen

    Adresse

    Hausanschrift

    Peterstr. 44/46

    52062 Aachen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0241 432 32327

    Fax: 0241 432 32335

    E-Mail: ProstSchutzgesetz@mail.aachen.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Gewerbe- und Gaststättenangelegenheiten (Aachen-Mitte)

    Beschreibung

    Email-Kontakt der jeweiligen Dienstleistungen: Teamleitung: FB32-320Teamleitung@mail.aachen.de Allgemeines Gewerberecht: FB32-320allgemeinesGewerberecht@mail.aachen.deGaststättenangelegenheiten: FB32-320gaststaetten@mail.aachen.deGewerbemeldungen: FB32-320gewerbemeldestelle@mail.aachen.deGlückspielwesen: FB32-320gluecksspielwesen@mailaachen.deNichtraucherschutz: FB32-320nichtraucherschutz@mail.aachen.deProstituiertenschutzgesetz: FB32-320prostschutzgesetz@mail.aachen.de

    Adresse

    Hausanschrift

    Peterstraße 44-46

    52062 Aachen

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Einzelfirma (natürliche Person):

    • Personalausweis, Reisepass, ggf. elektronischer Aufenthaltstitel
    • Betriebskonzept
    • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde nach Belegart "0", bzw. europäisches Führungszeugnis

    Gesellschaften (juristische Personen) z.B. GmbH:

    • Aktueller Auszug aus dem Handelsregister / Genossenschaftsregister
    • Kopie des Gesellschaftsvertrages
    • Betriebskonzept
    • Personalausweis, Reisepass, ggf. elektronischer Aufenthaltstitel für den gesetzlichen Vertreter
    • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde nach Belegart "0" für den gesetzlichen Vertreter, bzw. europäisches Führungszeugnis

    Für Erlaubnis Prostitutionsfahrzeug zusätzlich:

    • Betriebserlaubnis (Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II)

    Hinweise für Aachen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Für eine Erlaubnis nach § 12 Absatz 1 Prostituiertenschutzgesetz sind nach § 12 Absatz 5 Prostituiertenschutzgesetz dem Antrag folgende Unterlagen beizufügen: das Betriebskonzept, die weiteren erforderlichen Unterlagen und Angaben zum Nachweis des Vorliegens der Erlaubnisvoraussetzungen sowie Name, Geburtsdatum und Anschrift derjenigen Person, für die die Erlaubnis beantragt wird, oder bei einer juristischen Person oder Personenvereinigung deren Firma, Anschrift, Nummer des Registerblattes im Handelsregister sowie deren Sitz. Die Erlaubnisbehörde informiert darüber, welche Unterlagen zusätzlich vorzulegen sind.

    Voraussetzungen

    Die maßgeblichen Voraussetzungen der ursprünglichen Erlaubniserteilung sind weiterhin erfüllt

    Hinweise für Aachen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Geschäftsfähigkeit des Antragstellers. Gemäß §§ 14,15 ProstSchG muss der Antragsteller oder die als Stellvertretung oder Betriebsleitung vorgesehene Person die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen. Die erforderliche Zuverlässigkeit ist in der Regel nicht gegeben, wenn die Person ein in §15 Absatz 1 ProstSchG aufgeführtes Merkmal erfüllt. Gemäß § 16 Absatz 1 ProstSchG sind im Betriebskonzept die wesentlichen Merkmale des Betriebes und die Vorkehrungen zur Einhaltung der Verpflichtungen nach diesem Gesetz zu beschreiben. § 16 Absatz 2 ProstSchG führt die wesentlichen Aspekte auf, welche im Betriebskonzept darzulegen sind.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch (je nach Landesrecht kann der Widerspruch ausgeschlossen sein), verwaltungsgerichtliche Klage

    Verfahrensablauf

    Sie reichen den Antrag auf Verlängerung der Erlaubnis zur Bereitstellung eines Prostitutionsfahrzeuges sowie die entsprechenden Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein.

    Die zuständige Stelle prüft die Unterlagen und führt ggf. eine erneute Zuverlässigkeitsprüfung durch.

    Bei positiver Prüfung verlängert die zuständige Stelle die Erlaubnis.

    Hinweise für Aachen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Erteilung einer Erlaubnis setzt eine Antragstellung voraus: - Bei der zuständigen Behörde muss eine Antragstellung unter Verwendung der vorgeschriebenen Formulare unter Beifügung der erforderlichen Unterlagen erfolgen. - Die eingereichten Unterlagen werden auf Vollständigkeit und Schlüssigkeit geprüft. - Gegebenenfalls werden Unterlagen nachgefordert. - Gegebenenfalls wird ein Ortstermin vereinbart. - Regelmäßig wird ein persönliches Gespräch vereinbart. - Beim Vorliegen aller Voraussetzungen wird die Erlaubnis erteilt. Die antragstellende Person erhält den Erlaubnisbescheid. Andernfalls ergeht ein Ablehnungsbescheid

    Fristen

    Vor Ablauf der Erlaubnis.

    Kosten

    Richtet sich nach der jeweiligen Verwaltungsgebührenordnung des Landes bzw. nach den Gebührensatzungen der nach Landesrecht zuständigen Stellen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Der Betrieb eines Prostitutionsgewerbes ohne gültige Erlaubnis stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 19.06.2024

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Sexarbeit, Fahrzeuge, Horizontales Gewerbe, Love Mobile, Van und Wohnmobile, Prostitution, Prostitutionsfahrzeuge bereitstellen Verlängerung, Prostitutionsfahrzeug, Sexgewerbe, Escortagentur, Escortservice, Prostitutionsgewerbe, Wohnwagen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de