Prostitutionsgewerbe Betrieb Verlängerung

    Verlängerung einer befristeten Erlaubnis für ein Prostitutionsgewerbe beantragen

    Wenn Sie über eine befristete Erlaubnis zum Betrieb eines Prostitutionsgewerbes verfügen und diese verlängern lassen möchten, müssen Sie dies bei der zuständigen Stelle beantragen.

    Beschreibung

    Wenn Sie ein Prostitutionsgewerbe (Prostitutionsstätte, Prostitutionsvermittlung, Prostitutionsfahrzeug oder Prostitutionsveranstaltung) betreiben und Ihnen die Erlaubnis hierfür befristet erteilt wurde, können Sie diese auf Antrag verlängern lassen, sofern die für die Erteilung der Erlaubnis maßgeblichen Voraussetzungen fortbestehen.

    Hinweise für Gütersloh: Inhalte der zuständigen Stelle

    Am 01.07.2017 ist das Gesetz zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen - Prostituiertenschutzgesetz - in Kraft getreten. Mit dem Gesetz ist unter anderem die Pflicht zur Anmeldung der Tätigkeit als Prostituierte/Prostituierter sowie die verpflichtende Gesundheitsberatung eingeführt worden. Weiterhin muss die Behörde bei der Anmeldung ein Informations- und Beratungsgespräch durchführen. Zur Anmeldung ist unter anderem ein Nachweis über die Durchführung einer gesundheitlichen Beratung erforderlich. Bei der Anmeldung ist ein Informations- und Beratungsgespräch zu führen. Folgende Aufgaben hat die Stadt Bielefeld für die Kreise in Ostwestfalen Lippe, somit auch für den Kreis Gütersloh, übernommen: Anmeldung der Prostituierten, gesundheitliche Beratung sowie Führen eines Informations- und Beratungsgesprächs. Eine Anmeldung und Beratung bei dem Kreis Gütersloh ist nicht möglich. Ihre Anmeldung müssen Sie persönlich bei der Stadt Bielefeld vornehmen. Bitte vereinbaren Sie unter der Telefonnummer: 05 21 / 51 -50 72, - 50 73 oder -50 74 einen Termin zur Anmeldung. Nähere Informationen zur Anmeldung erhalten Sie auf der Internetseite der Stadt Bielefeld.

    Online-Dienst

    Anmeldung und Beratung der Prostituierten

    ID: L100002_125162355

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ansprechpartner

    6.1.1: Sicherheit und Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Herzebrocker Straße 140

    33334 Gütersloh

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05241 85-0

    Fax: 05241 85-2233

    Version

    Technisch geändert am 10.12.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Kreis Gütersloh

    Adresse

    Hausanschrift

    Herzebrocker Str. 140

    33334 Gütersloh

    Kontakt

    Fax: 0 52 41 - 85 32 22 2

    Telefon Festnetz: 0 52 41 - 85 22 22

    E-Mail: KreisGT.Gewerbe@gt-net.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Einzelfirma (natürliche Person):

    • Personalausweis, Reisepass, ggf. elektronischer Aufenthaltstitel
    • Betriebskonzept
    • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde nach Belegart "0", bzw. europäisches Führungszeugnis

    Gesellschaften (juristische Personen) z.B. GmbH:

    • Aktueller Auszug aus dem Handelsregister / Genossenschaftsregister
    • Kopie des Gesellschaftsvertrages
    • Betriebskonzept
    • Personalausweis, Reisepass, ggf. elektronischer Aufenthaltstitel für den gesetzlichen Vertreter
    • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde nach Belegart "0" für den gesetzlichen Vertreter, bzw. europäisches Führungszeugnis

    Für Erlaubnis Prostitutionsfahrzeug zusätzlich:

    • Betriebserlaubnis (Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II)

    Voraussetzungen

    • Die maßgeblichen Voraussetzungen der ursprünglichen Erlaubniserteilung sind weiterhin erfüllt

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Gütersloh: Inhalte der zuständigen Stelle

    § 3 Abs. 1 Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) § 4 ProstSchG § 7 ProstSchG

    Rechtsbehelf

    Widerspruch (je nach Landesrecht kann der Widerspruch ausgeschlossen sein), verwaltungsgerichtliche Klage

    Verfahrensablauf

    • Sie reichen den Antrag auf Verlängerung der Erlaubnis zum Betrieb eines Prostitutionsgewerbes sowie die entsprechenden Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein.
    • Die zuständige Stelle prüft den Antrag und führt ggf. eine erneute Zuverlässigkeitsprüfung durch.
    • Bei positiver Prüfung verlängert die zuständige Stelle die Erlaubnis.

    Fristen

    • Vor Ablauf der Erlaubnis

    Kosten

    Richtet sich nach der jeweiligen Verwaltungsgebührenordnung des Landes bzw. nach den Gebührensatzungen der nach Landesrecht zuständigen Stellen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Der Betrieb eines Prostitutionsgewerbes ohne gültige Erlaubnis stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 19.06.2024

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Sexparty, Sex Club, Steige, Love Mobile, Modellwohnung, Thai-Massage Studio, Zimmervermietung, Sadomasochismus, Escortservice, Escortagentur, Happy End, Saunaclub, Tantra Studio, Bordell, Sexclub, Wellnessclub, Pornodreh, BDSM Club, Laufhaus, Call-Girl, Call-Boy, Sado-Maso, SM, Prostitution, Stundenhotel, Horizontales Gewerbe

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de