Prostitutionsgewerbe Betrieb Stellvertretung Verlängerung

    Verlängerung einer befristeten Stellvertretungserlaubnis für ein Prostitutionsgewerbe beantragen

    Wenn Sie über eine befristete Stellvertretungserlaubnis zum Betrieb eines Prostitutionsgewerbes verfügen und diese verlängern lassen möchten, müssen Sie dies bei der zuständigen Stelle beantragen.

    Beschreibung

    Wenn Sie ein Prostitutionsgewerbe durch einen Stellvertreter betreiben und über eine befristete Stellvertretungserlaubnis verfügen, können Sie diese auf Antrag verlängern lassen. Voraussetzung für die Verlängerung ist, dass die maßgeblichen Voraussetzungen fortbestehen.

    Hinweise für Gütersloh: Inhalte der zuständigen Stelle

    Am 01.07.2017 ist das Gesetz zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen - Prostituiertenschutzgesetz - in Kraft getreten. Mit dem Gesetz ist unter anderem die Pflicht zur Anmeldung der Tätigkeit als Prostituierte/Prostituierter sowie die verpflichtende Gesundheitsberatung eingeführt worden. Weiterhin muss die Behörde bei der Anmeldung ein Informations- und Beratungsgespräch durchführen. Zur Anmeldung ist unter anderem ein Nachweis über die Durchführung einer gesundheitlichen Beratung erforderlich. Bei der Anmeldung ist ein Informations- und Beratungsgespräch zu führen. Folgende Aufgaben hat die Stadt Bielefeld für die Kreise in Ostwestfalen Lippe, somit auch für den Kreis Gütersloh, übernommen: Anmeldung der Prostituierten, gesundheitliche Beratung sowie Führen eines Informations- und Beratungsgesprächs. Eine Anmeldung und Beratung bei dem Kreis Gütersloh ist nicht möglich. Ihre Anmeldung müssen Sie persönlich bei der Stadt Bielefeld vornehmen. Bitte vereinbaren Sie unter der Telefonnummer: 05 21 / 51 -50 72, - 50 73 oder -50 74 einen Termin zur Anmeldung. Nähere Informationen zur Anmeldung erhalten Sie auf der Internetseite der Stadt Bielefeld.

    Online-Dienst

    Anmeldung und Beratung der Prostituierten

    ID: L100002_125162357

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    6.1.1: Sicherheit und Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Herzebrocker Straße 140

    33334 Gütersloh

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05241 85-0

    Fax: 05241 85-2233

    Version

    Technisch geändert am 10.12.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Kreis Gütersloh

    Adresse

    Hausanschrift

    Herzebrocker Str. 140

    33334 Gütersloh

    Kontakt

    Fax: 0 52 41 - 85 32 22 2

    Telefon Festnetz: 0 52 41 - 85 22 22

    E-Mail: KreisGT.Gewerbe@gt-net.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Erlaubnis nach § 12 ProstSchG des Betreibers des Prostitutionsgewerbes
    • Name und Vorname der zu überprüfenden Person.
    • Die zu überprüfende Person muss ggf. die Antragstrecke "Zuverlässigkeit von in Prostitutionsgewerbe tätigen Personen Überprüfung" bearbeiten.
    • Eine bestehende Erlaubnis gem. § 12 ProstSchG oder ein Antrag gem. § 12 ProstSchG muss über eine Anbindung zum Antrag auf Stellvertreter Erlaubnis verfügen.

    Voraussetzungen

    • Die maßgeblichen Voraussetzungen der ursprünglichen Erlaubniserteilung sind weiterhin erfüllt

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Gütersloh: Inhalte der zuständigen Stelle

    § 3 Abs. 1 Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) § 4 ProstSchG § 7 ProstSchG

    Rechtsbehelf

    Widerspruch (je nach Landesrecht kann der Widerspruch ausgeschlossen sein), verwaltungsgerichtliche Klage

    Verfahrensablauf

    Sie reichen den Antrag auf Verlängerung der Stellvertretungserlaubnis sowie die entsprechenden Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein.

    Die zuständige Stelle prüft die Unterlagen und führt ggf. eine erneute Zuverlässigkeitsprüfung durch.

    Bei positiver Prüfung verlängert die zuständige Stelle die Stellvertretungserlaubnis.

    Fristen

    Vor Ablauf der Erlaubnis.

    Kosten

    Richtet sich nach der jeweiligen Verwaltungsgebührenordnung des Landes bzw. nach den Gebührensatzungen der nach Landesrecht zuständigen Stellen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Der Betrieb eines Prostitutionsgewerbes durch einen Stellvertreter ohne gültige Erlaubnis stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 18.06.2024

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Saunaclub, SM, Sexparty, Sexclub, BDSM Club, Sadomasochismus, Call-Boy, Happy End, Call-Girl, Stundenhotel, Stellvertretungserlaubnis, Prostitution, Modellwohnung, Escortagentur, Thai-Massage Studio, Laufhaus, Tantra Studio, Wellnessclub, Horizontales Gewerbe, Sex Club, Geschäftsführung, Bordell, Pornodreh, Sado-Maso, Steige, Stellvertretung Verlängerung, Sex-Veranstaltung, Zimmervermietung, Love Mobile, Escortservice

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de