Prostitutionsgewerbe Betrieb Stellvertretung Erlaubnis

    Stellvertretungserlaubnis für ein Prostiutionsgewerbe beantragen

    Wenn Sie ein Prostitutionsgewerbe durch einen Stellvertreter betreiben lassen wollen, benötigen Sie als Betreiber eine Stellvertretungserlaubnis.

    Beschreibung

    Wenn Sie ein Prostitutionsgewerbe durch eine als Stellvertretung eingesetzte Person betreiben wollen, benötigen Sie hierfür eine Stellvertretungserlaubnis.

    Sie können den Betrieb Ihres Prostitutionsgewerbes durch eine oder auch mehrere zur Stellvertretung berufene Person(en) betreiben.  Hierfür müssen Sie für jede zur Stellvertretung bestimmte Person eine Stellvertretererlaubnis beantragen.

    Die Stellvertretungserlaubnis wird dem Betreiber für die als Stellvertretung eingesetzte Person erteilt. Sie kann befristet erteilt werden.

    Ein Antrag auf Stellvertretungserlaubnis wird bei Unzuverlässigkeit der zur Stellvertretung benannten Person abgelehnt.

    Hinweise für Aachen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Erlaubnis für den Betrieb eines Prostitutionsgewerbes muss bei der zuständigen Behörde beantragt werden. (Erlaubnisvorbehalt) § 12 Abs. 1 Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG): Der Betrieb einer Prostitutionsstätte bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde. Die Erlaubnis kann befristet werden. Die Erlaubnis ist auf Antrag zu verlängern, wenn die für die Erteilung der Erlaubnis maßgeblichen Voraussetzungen fortbestehen. § 12 Abs. 2 Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG): Die Erlaubnis für den Betrieb einer Prostitutionsstätte wird zugleich für ein bestimmtes Betriebskonzept und für bestimmte bauliche Einrichtungen, Anlagen und darin befindliche Räume erteilt. Bei Vorliegen der Voraussetzungen besteht ein Rechtsanspruch auf die Erteilung einer Erlaubnis zum Betrieb eines Prostitutionsgewerbes.

    Online-Dienst

    Prostituierten-Schutzgesetz (ProstSchG)

    ID: L100002_124766909

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Städteregion Aachen

    Adresse

    Hausanschrift

    Peterstr. 44/46

    52062 Aachen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0241 432 32327

    Fax: 0241 432 32335

    E-Mail: ProstSchutzgesetz@mail.aachen.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Gewerbe- und Gaststättenangelegenheiten (Aachen-Mitte)

    Beschreibung

    Email-Kontakt der jeweiligen Dienstleistungen: Teamleitung: FB32-320Teamleitung@mail.aachen.de Allgemeines Gewerberecht: FB32-320allgemeinesGewerberecht@mail.aachen.deGaststättenangelegenheiten: FB32-320gaststaetten@mail.aachen.deGewerbemeldungen: FB32-320gewerbemeldestelle@mail.aachen.deGlückspielwesen: FB32-320gluecksspielwesen@mailaachen.deNichtraucherschutz: FB32-320nichtraucherschutz@mail.aachen.deProstituiertenschutzgesetz: FB32-320prostschutzgesetz@mail.aachen.de

    Adresse

    Hausanschrift

    Peterstraße 44-46

    52062 Aachen

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Ggf. Erlaubnis nach § 12 Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) des Betreibers des Prostitutionsgewerbes
    • Name und Vorname der zu überprüfenden Person.

    Hinweise für Aachen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Für eine Erlaubnis nach § 12 Absatz 1 Prostituiertenschutzgesetz sind nach § 12 Absatz 5 Prostituiertenschutzgesetz dem Antrag folgende Unterlagen beizufügen: das Betriebskonzept, die weiteren erforderlichen Unterlagen und Angaben zum Nachweis des Vorliegens der Erlaubnisvoraussetzungen sowie Name, Geburtsdatum und Anschrift derjenigen Person, für die die Erlaubnis beantragt wird, oder bei einer juristischen Person oder Personenvereinigung deren Firma, Anschrift, Nummer des Registerblattes im Handelsregister sowie deren Sitz. Die Erlaubnisbehörde informiert darüber, welche Unterlagen zusätzlich vorzulegen sind.

    Voraussetzungen

    • gültige Erlaubnis oder entsprechende AntragsID für einen Online-Antrag gem. § 12 ProstSchG für den Betrieb eines Prostitutionsgewerbes
    • Mindestalter von 18 Jahren für die als Stellvertretung vorgesehene Person
    • Für die Bearbeitung muss die zu meldende Person der Zuverlässigkeitsüberprüfung zustimmen.

    Hinweise für Aachen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Geschäftsfähigkeit des Antragstellers. Gemäß §§ 14,15 ProstSchG muss der Antragsteller oder die als Stellvertretung oder Betriebsleitung vorgesehene Person die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen. Die erforderliche Zuverlässigkeit ist in der Regel nicht gegeben, wenn die Person ein in §15 Absatz 1 ProstSchG aufgeführtes Merkmal erfüllt. Gemäß § 16 Absatz 1 ProstSchG sind im Betriebskonzept die wesentlichen Merkmale des Betriebes und die Vorkehrungen zur Einhaltung der Verpflichtungen nach diesem Gesetz zu beschreiben. § 16 Absatz 2 ProstSchG führt die wesentlichen Aspekte auf, welche im Betriebskonzept darzulegen sind.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch (je nach Landesrecht kann der Widerspruch ausgeschlossen sein), verwaltungsgerichtliche Klage

    Verfahrensablauf

    Sie reichen den Antrag zur Stellvertretungserlaubnis bei der zuständigen Stelle ein.

    Die zuständige Stelle prüft die Unterlagen und führt eine Zuverlässigkeitsprüfung für die zur Stellvertretung vorgesehene Person durch. Hierfür ist deren Mitwirkung erforderlich.

    Bei positiver Prüfung erteilt die zuständige Stelle die Stellvertretungserlaubnis.

    Hinweise für Aachen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Erteilung einer Erlaubnis setzt eine Antragstellung voraus: - Bei der zuständigen Behörde muss eine Antragstellung unter Verwendung der vorgeschriebenen Formulare unter Beifügung der erforderlichen Unterlagen erfolgen. - Die eingereichten Unterlagen werden auf Vollständigkeit und Schlüssigkeit geprüft. - Gegebenenfalls werden Unterlagen nachgefordert. - Gegebenenfalls wird ein Ortstermin vereinbart. - Regelmäßig wird ein persönliches Gespräch vereinbart. - Beim Vorliegen aller Voraussetzungen wird die Erlaubnis erteilt. Die antragstellende Person erhält den Erlaubnisbescheid. Andernfalls ergeht ein Ablehnungsbescheid

    Fristen

    Bevor das Prostitutionsgewerbe durch einen Stellvertreter betrieben wird, müssen Sie über eine entsprechende Erlaubnis verfügen. Eine rechtzeitige Antragstellung ist erforderlich.

    Wird das Prostitutionsgewerbe nicht mehr durch die als Stellvertretung eingesetzte Person betrieben, so müssen Sie dies unverzüglich der zuständigen Behörde anzeigen

    Kosten

    Richtet sich nach der jeweiligen Verwaltungsgebührenordnung des Landes bzw. nach den Gebührensatzungen der nach Landesrecht zuständigen Stellen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Für die Bearbeitung muss die zu meldende Person der Zuverlässigkeitsprüfung zustimmen und mitwirken

    Die zu überprüfende Person muss, die Antragstrecke "Zuverlässigkeit von in Prostitutionsgewerbe tätigen Personen Überprüfung" bearbeiten.

    Voraussetzung für die Erteilung der Stellvertretererlaubnis bleibt weiterhin die Erteilung der Erlaubnis nach § 12 ProstSchG.

    Aus verwaltungspraktischer Sicht kann eine gleichzeitige Beantragung von Erlaubnis nach § 12 ProstSchG und einer Stellvertretererlaubnis nach § 13 ProstSchG erfolgen.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 19.06.2024

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de