Tätige Personen im Prostitutionsgewerbe Anmeldung

    Weitere Personen anmelden, die im Prostitutionsbetrieb arbeiten

    Sie möchten als Betreiber eines Prostitutionsgewerbes Personen im Bereich Betriebsleitung und Betriebsaufsicht einsetzen? Dann müssen Sie dies der zuständigen Behörde melden, wenn Sie eine Erlaubnis nach § 12 ProstSchG haben und die Behörde Ihnen aufgegeben hat, dies zu melden.

    Beschreibung

    Wenn Sie eine entsprechende Nebenbestimmung (Auflagen) zu einer Erlaubnis nach § 12 ProstSchG oder wenn die Behörde dies aufgrund einer anderen Ermächtigungsgrundlage von ihnen verlangt, gilt:

    Wenn sie als Betreiber eines Prostitutionsgewerbes Personen im Prostitutionsgewerbe in folgenden Aufgabenbereichen einsetzen wollen, müssen Sie dies der zuständigen Stelle melden:

    • Betriebsleitung und beaufsichtigung
    • Einhaltung des Hausrechts oder der Hausordnung,
    • Einlasskontrolle oder
    • Bewachung

    Alle eingesetzten Personen in den obigen Aufgabengebieten müssen sich einer Zuverlässigkeitsprüfung unterziehen. Dies gilt auch, wenn die entsprechenden Personen über Fremdfirmen beschäftigt sind.

    Besteht die Annahme, dass diese Person nicht die für ihre Tätigkeit erforderliche Zuverlässigkeit besitzt, kann die zuständige Behörde ein Beschäftigungsverbot aussprechen und Ihnen die Beschäftigung der Person oder deren Tätigkeit im Prostitutionsgewerbe untersagen.

    Hinweise für Leverkusen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Seit Inkrafttreten des Prostituiertenschutzgesetzes am 1. Juli 2017 gelten bundesweit verbindliche Regelungen für die Ausübung der Prostitution. Wer in Deutschland der Prostitution nachgeht, ist verpflichtet, sich behördlich anzumelden und sich vorher gesundheitlich beraten zu lassen. Die Anmelde- und Beratungspflicht gilt ausnahmslos für alle Menschen, die sexuelle Dienstleistungen gegen Entgelt erbringen. Die gesundheitliche Beratung und die Anmeldung müssen persönlich erfolgen. Über die Anmeldung wird eine Bescheinigung ausgestellt. Diese ist bundesweit gültig. Die Anmeldebescheinigungen anderer Bundesländer sind - im Rahmen der gesetzlich geltenden Fristen - auch im Saarland gültig. Personen zwischen 18 und 21 Jahren müssen ihre Anmeldebescheinigung nach einem Jahr verlängern lassen. Für Personen, die älter als 21 Jahre sind, gilt: Die Anmeldung ist nach zwei Jahren, zu erneuern.

    Online-Dienst

    Prostitutionstätigkeit

    ID: L100002_123328617

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Stadt Leverkusen

    Beschreibung

    Fachbereich Ordnung und Straßenverkehr

    Adresse

    Hausanschrift

    Miselohestr. 4

    51379 Leverkusen

    Kontakt

    Fax: 0214-406-3013

    Telefon Festnetz: 0214-406-3032

    E-Mail: Gewerbeangelegenheiten@stadt.leverkusen.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Name, Vorname der zu beschäftigenden Person
    • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde nach Belegart "0", bzw. europäisches Führungszeugnis
    • Personalausweis, Reisepass oder Aufenthaltstitel

    Hinweise für Leverkusen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Bescheinigung über die gesundheitliche Beratung (nicht älter als 3 Monate) Personalausweis, Reisepass, Pass- oder Ausweisersatz Falls Sie eine ausländische Staatsangehörigkeit haben und nicht freizügigkeitsberechtigt sind, müssen Sie nachweisen, dass Sie die Erlaubnis haben, in Deutschland einer Beschäftigung oder einer selbständigen Erwerbstätigkeit nachzugehen 2 Passfotos

    Voraussetzungen

    • gültige Erlaubnis für den Betrieb eines Prostitutionsgewerbes
    • die zu meldende Person muss für die Bearbeitung der Zuverlässigkeitsüberprüfung zustimmen

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Leverkusen: Inhalte der zuständigen Stelle

    § 12 Abs. 1 Prostituiertenschutzgesetz - ProstSchG § 3 Prostituiertenschutzgesetz - ProstSchG

    Rechtsbehelf

    Widerspruch (je nach Landesrecht kann der Widerspruch ausgeschlossen sein), verwaltungsgerichtliche Klage

    Verfahrensablauf

    Sie reichen die Meldung weiterer im Prostitutionsgewerbe tätiger Personen bei der zuständigen Behörde ein.

    Die zuständige Stelle führt eine Zuverlässigkeitsprüfung durch.

    Bei positiver Prüfung können Sie die gemeldete Person im Prostitutionsgewerbe einsetzen.

    Hinweise für Leverkusen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Schritt 1: Vor der Anmeldung muss eine gesundheitliche Beratung erfolgen. Über die Teilnahme an der gesundheitlichen Beratung erhalten Sie eine Bescheinigung (gebührenfrei). Diese ist bundesweit gültig und bei der Anmeldung vorzulegen. Schritt 2: Die behördliche Anmeldung findet in Verbindung mit einem Informations- und Beratungsgespräch statt.

    Fristen

    Weitere tätige Personen im Prostitutionsgewerbe sind unverzüglich anzumelden.

    Kosten

    Richtet sich nach der jeweiligen Verwaltungsgebührenordnung des Landes bzw. nach den Gebührensatzungen der nach Landesrecht zuständigen Stellen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.    

    Hinweise für Leverkusen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Beide Bescheinigungen - Anmeldebescheinigung und Bescheinigung über die Gesundheitliche Beratung - sind bei Ausübung der Prostitution immer mitzuführen. Wer bei Kontrollen keine oder nur ungültige Bescheinigungen vorlegen kann, muss mit Bußgeldern rechnen. Sie können eine pseudonymisierte Anmeldebescheinigung (Aliasbescheinigung) auf ihren Wunsch zusätzlich zur Anmeldebescheinigung mit ihrem Namen erhalten.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 19.06.2024

    Version

    Technisch geändert am 11.12.2024

    Stichwörter

    Einlasskontrolle, Call-Boy, Escortservice, Zuverlässigkeitsprüfung, Anmeldung, Call-Girl, Prostitutionsbetrieb, Sexarbeit, Sexparty, Horizontales Gewerbe, Anzeige von personenbezogenen Änderungen, Prostitutionserlaubnis, Prostitutionsgewerbe, Betriebsleitung, Prostitution

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de