Anzeige über Änderung eines Betriebsleiters, Zweigniederlassungsleiters oder eines gesetzlichen Vertreters bei Immobilienmaklern, Darlehensvermittlern, Bauträgern, Baubetreuern und Wohnimmobilienverwaltern Entgegennahme

    Als Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger, Baubetreuer und Wohnimmobilienverwalter Änderungen anzeigen

    Wenn Sie Inhaber einer Erlaubnis für Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Baubetreuer, Bauträger oder Wohnimmobilienverwalter sind, dann müssen Sie der zuständigen Behörde die jeweils mit der Leitung des Betriebes beauftragte Person/Vertretung anzeigen.

    Beschreibung

    Wenn Sie Inhaber einer Erlaubnis für Immobilienmakler, Darlehensvermittler - ausgenommen Verträge nach § 34i Absatz1 Satz1 Gewerbeordnung und Bauspardarlehensverträge -, Baubetreuer, Bauträger oder Wohnimmobilienverwalter sind, müssen Sie der zuständigen Behörde anzeigen, welche Personen mit der Leitung des Betriebs bzw. mit der Leitung der Zweigniederlassung beauftragt sind. Dies gilt bei juristischen Personen (z.B. GmbH, AG) auch für die jeweils zur Vertretung berufenen Personen.  

    Die erteilte Erlaubnis erfordert nach § 34c Abs. 2 GewO die Zuverlässigkeit der maßgeblichen Personen. Die maßgeblichen Personen sind die Leitungen des Betriebes oder der Zweigniederlassung sowie bei juristischen Personen die zu ihrer Vertretung berufenen Personen. Der Widerruf der Erlaubnis ist daher in Erwägung zu ziehen, wenn diese Personennachträglich unzuverlässig werden oder nachträglich weitere, unzuverlässige Personen in die Betriebe eintreten.  

    Die Anzeige und die einzureichenden Unterlagen dienen der Zuverlässigkeitsüberprüfung der o.g. maßgeblichen Personen.

    Hinweise für Köln: Inhalte der zuständigen Stelle

    Wenn Sie Inhaber*in einer Erlaubnis für Makler*innen, Baubetreuer*innen und Bauträger*innen sind, dann müssen Sie einen personellen Wechsel in der Geschäftsführung anzeigen.

    Online-Dienst

    Als Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger, Baubetreuer und Wohnimmobilienverwalter Änderungen anzeigen

    ID: L100002_121800657

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    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Gewerbeabteilung

    Adresse

    Hausanschrift

    Willy-Brandt-Platz 3

    50679 Köln

    Öffnungszeiten

    Vorsprache nur mit vorheriger Terminvereinbarung mit Bestätigung! Erlaubnispflichtiges Gewerbe: Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag: 8 bis 12 Uhr und nach Terminvereinbarung Mittwoch: geschlossen nicht erlaubnispflichtiges Gewerbe: Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag: 8 bis 12 Uhr Mittwoch: geschlossen

    Kontakt

    Fax: siehe Service-Fax

    Telefon Festnetz: siehe Servicenummern

    E-Mail: SpezielleGewerbeangelegenheiten@Stadt-Koeln.de

    Version

    Technisch geändert am 17.12.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Stadt Köln

    Beschreibung

    Kreisordnungsbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Willy-Brandt-Platz 3

    50679 Köln

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Es müssen bzgl. der betreffenden Person mitgeteilt werden:

    •     Name
    •     Geburtsname, sofern er vom Namen abweicht,
    •     Vornamen,
    •     Staatsangehörigkeit,
    •     Geburtstag,
    •     Geburtsort,
    •     Anschrift der betreffenden Person.

    Hinweise für Köln: Inhalte der zuständigen Stelle

    Führungszeugnis für Behörden (Belegart O)der jeweils neubestellten Person. Das Führungszeugnis können Sie direkt bei der Antragstellung in der Abteilung Gewerbeangelegenheiten beantragen oder unter Angabe des Aktenzeichens 32-321/10 bei der Meldebehörde Ihres Wohnortes. In Köln sind dies die KunAuszug aus dem Gewerbezentralregisterder jeweils neubestellten Person. Den Auszug können natürliche und juristische Personen direkt bei der Antragstellung in der Abteilung Gewerbeangelegenheiten beantragen. Natürliche Personen können den Auszug unter Angabe des Aktenzeichens 32-321/10 auch bAuszug aus der Schuldnerkartei um wirtschaftliche Nachteile abzuwendenSie können den Auszug nur im Internet über das Vollstreckungsportal der Länder (§ 882b der Zivilprozessordnung nach Änderung des Zwangsvollstreckungsrechts ab 1. Januar 2013) beantragen. Sofern Sie über keinen Internetzugang verfügen, wenden Sie sich bittNegativattest des Insolvenzgerichtsderjenigen Amtsgerichte, in deren Bezirk die*der Gewerbetreibende, beziehungsweise der*die gesetzliche Vertreter*in, in den letzten drei Jahren einen Wohnsitz oder eine gewerbliche Niederlassung hatte. Sie erhalten den Auszug beim für Ihren Wohnsitz zustäBescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes,in dessen Bezirk die jeweils neu bestellte Person einen Wohnsitz oder eine gewerbliche Niederlassung hat.Unbedenklichkeitsbescheinigung des Gemeindesteueramtes,in dessen Bezirk die jeweils neu bestellte Person in den letzten drei Jahren einen Wohnsitz oder eine gewerbliche Niederlassung hatte. Sie können in Köln die Unbedenklichkeitsbescheinigung online oder per Fax anfordern. Nähere Informationen hierzu finden Aktueller Auszug der oder des Anzeigepflichtigen aus dem HandelsregisterAufenthaltserlaubnis,sofern es sich bei der neu bestellten Person um eine*n ausländische*n Staatsangehörige*n (mit Ausnahme Angehörige der Europäischen Union) handelt. Die Erlaubnis muss zur Ausübung einer Tätigkeit als Geschäftsführer*in einer juristischen Person berechtigenBitte beachten Sie:Die nachfolgend genannten Unterlagen werden DREI Monate anerkannt, gerechnet vom Tag ihrer Ausstellung an.

    Voraussetzungen

    Damit der Gewerbetreibende die Anzeigepflicht nach § 9 MaBV erfüllt, muss er bzw. sie die neue betreffende Person (s.o.) unverzüglich der zuständigen Behörde mitteilen. 

    Rechtsgrundlage(n)

    § 34 c Abs 3 Nummer 1d Gewerbeordnung; § 9 Makler- und Bauträgerverordnung

    Hinweise für Köln: Inhalte der zuständigen Stelle

    Anzeigepflicht nach § 9 der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) in Verbindung mit § 14 der Gewerbeordnung (GewO) und Pflicht zum Nachweis der Zuverlässigkeit nach § 34 c Absatz 1 Satz 2 GewO in Verbindung mit § 36 des Verwaltungsverfahrensgesetzes für das Land Nordrhein Westfalen (VwVfG / NW)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch (je nach Landesrecht kann der Widerspruch ausgeschlossen sein), verwaltungsgerichtliche Klage

    Verfahrensablauf

    Sie können Ihre Anzeige schriftlich oder elektronisch tätigen.

    Wenn Sie die Anzeige übermittelt haben, prüft die zuständige Stelle, ob alle Voraussetzungen für die Anzeige nach § 9 MaBV erfüllt sind. 

    Wenn alle nach §9 Satz3 MaBV erforderlichen Daten unverzüglich übermittelt wurden, haben Sie Ihre Anzeigepflicht erfüllt.

    Fristen

    Der Gewerbetreibende muss die Anzeige nach § 9 MaBV unverzüglich nach Beauftragung des Leiters oder der Leiterin eines Betriebes oder einer Zweigniederlassung oder im Fall einer juristischen Person beim Wechsel einer vertretungsberechtigten Person vornehmen.

    Kosten

    Richtet sich nach der jeweiligen Verwaltungsgebührenordnung des Landes bzw. nach den Gebührensatzungen der nach Landesrecht zuständigen Stellen.

    Hinweise für Köln: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Gebühr für die gewerberechtliche Bestätigung des Prüfungsverfahrens liegt zwischen 50 und 450 Euro je zu überprüfender Person. Hinzu kommen, wenn dies bei der Anzeige eines Wechsels in der Geschäftsführung mit beantragt wird, die Gebühren für das Führungszeugnis und den Auszug dem Gewerbezentralregister in Höhe von jeweils 13 Euro, die in bar oder per Überweisung zu entrichten sind. Die Zahlung der Gebühr ist nur durch Überweisung oder Bareinzahlung bei einem Geldinstitut möglich.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Bei schriftlicher oder elektronischer Anzeige erhalten Sie ggf. (je nach Praxis der zuständigen Stelle) eine Empfangsbescheinigung Ihrer Anzeige zeitnah, sofern das Anzeigeformular vollständig und korrekt ausgefüllt wurde und die erforderlichen Unterlagen vorliegen.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 17.09.2024

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Planung von Bauvorhaben, Betreuung von Bauvorhaben, Baubetreuung, Bauvorhaben, Vermittlung von Darlehen, Zweigniederlassungsleiter, Vermittlung Hauskauf, Wohnungsverwaltung, Vermittlung von Wohnimmobilien, Darlehensvermittlung, Vermittlung Wohnungskauf, Immobilienmakler, Durchführung von Bauvorhaben, Baubetreuer, Wohnungsvermittlung, Verwaltung von Wohnimmobilien, Makler, Vermittlung von Darlehensvertrag, Bauträger, Immobilienverwaltung, Betriebsleiter, Hausverwaltung, Darlehensvermittler, Vorbereitung von Bauvorhaben

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de