Gesundheitliche Beratung für in der Prostitution tätige Menschen
Wenn Sie beabsichtigen, als Prostituierte oder Prostituierter zu arbeiten, können Sie sich beraten lassen. Wenn Sie bereits als Prostituierte oder Prostituierter arbeiten, müssen Sie sich regelmäßig beraten lassen.
Beschreibung
Beabsichtigen Sie, als Prostituierte oder Prostituierter zu arbeiten, können Sie sich gesundheitlich beraten lassen.
Um die Tätigkeit als Prostituierte oder Prostituierter auszuüben, müssen Sie sich anmelden. Wenn Sie eine Tätigkeit als Prostituierte oder Prostituierter anmelden möchten, sind sie verpflichtet, sich vorab beraten zu lassen.
Wenn Sie bereits als Prostituierte oder Prostituierter arbeiten, müssen Sie sich regelmäßig beraten lassen.
Bei der gesundheitlichen Beratung geht es vor allem um Themen wie
- Schutz vor Krankheiten,
- Schwangerschaft und Schwangerschaftsverhütung
- Risiken von Alkohol- und Drogenmissbrauch.
Das Gespräch ist vertraulich. Das heißt, es werden keine Informationen weitergegeben. Falls Sie nicht gut deutsch sprechen, kann eine Dolmetschung oder Sprachmittlung dabei sein oder angerufen werden, die für Sie übersetzt. Auch dann bleibt das Gespräch vertraulich.
Hinweise für Oberbergischer Kreis: Inhalte der zuständigen Stelle
Online-Dienst
Prostituiertenschutzgesetz - Anzeigen und Erlaubnisse (online)
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
Gesundheitsamt
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Oberbergischer Kreis/Kreisordnungsamt
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02261 883200
E-Mail: amt32@obk.de
Oberbergischer Kreis - Der Landrat
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02261 88-0
E-Mail: mail@obk.de
erforderliche Unterlagen
- Gültiges Ausweisdokument (zum Beispiel Personalausweis oder Pass)
Voraussetzungen
- Sie sind volljährig.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Es ist kein Rechtsbehelf vorgesehen.
Verfahrensablauf
- Sie vereinbaren einen Termin mit der zuständigen Stelle.
- Sie lassen sich beraten.
- Nach Abschluss der Beratung stellt die Behörde Ihnen eine Bescheinigung aus, welche die Durchführung der gesundheitlichen Beratung bestätigt.
- Wenn Sie sich als Prostituierte oder Prostituierter anmelden, müssen Sie die Bescheinigung vorlegen.
- Wenn Sie bereits als Prostituierte oder Prostituierter arbeiten, müssen Sie die Bescheinigung bei Ausübung Ihrer Tätigkeit dabeihaben.
Fristen
Sofern Sie als Prostituierte oder Prostituierter arbeiten und
- noch nicht 21 Jahre alt sind, müssen Sie sich alle 6 Monate beraten lassen.
- bereits 21 Jahre alt oder älter sind, müssen Sie sich einmal pro Jahr beraten lassen.
Bearbeitungsdauer
Die Dauer der Beratung ist einzelfallabhängig. Die Bescheinigung wird Ihnen sofort im Anschluss an die Beratung ausgestellt.
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Hinweise für Radevormwald: Inhalte der zuständigen Stelle
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration, Hamburger Straße 47, 22083 Hamburg am 18.06.2024