Vorgesehen zum Löschen - Prostitutionstätigkeit Beratung

    Gesundheitliche Beratung für in der Prostitution tätige Menschen

    Wenn Sie beabsichtigen, als Prostituierte oder Prostituierter zu arbeiten, können Sie sich beraten lassen. Wenn Sie bereits als Prostituierte oder Prostituierter arbeiten, müssen Sie sich regelmäßig beraten lassen.

    Beschreibung

    Beabsichtigen Sie, als Prostituierte oder Prostituierter zu arbeiten, können Sie sich gesundheitlich beraten lassen.

    Um die Tätigkeit als Prostituierte oder Prostituierter auszuüben, müssen Sie sich anmelden. Wenn Sie eine Tätigkeit als Prostituierte oder Prostituierter anmelden möchten, sind sie verpflichtet, sich vorab beraten zu lassen.

    Wenn Sie bereits als Prostituierte oder Prostituierter arbeiten, müssen Sie sich regelmäßig beraten lassen.

    Bei der gesundheitlichen Beratung geht es vor allem um Themen wie

    • Schutz vor Krankheiten,
    • Schwangerschaft und Schwangerschaftsverhütung
    • Risiken von Alkohol- und Drogenmissbrauch.

    Das Gespräch ist vertraulich. Das heißt, es werden keine Informationen weitergegeben. Falls Sie nicht gut deutsch sprechen, kann eine Dolmetschung oder Sprachmittlung dabei sein oder angerufen werden, die für Sie übersetzt. Auch dann bleibt das Gespräch vertraulich.

    Hinweise für Heinsberg: Inhalte der zuständigen Stelle

    Seit dem 1. Juli 2017 ist das Gesetz zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen - kurz Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) - in Kraft getreten. Das Gesetz gilt für alle, die im Bereich der sexuellen Dienstleistungen tätig sind, unabhängig vom Einsatzort (Straße, Wohnwagen, Bordell, zuhause, als Escort, auch Erotik- oder Tantramassage) oder von der Vergütungsart (Geld, Sachleistungen, geldwerter Vorteil). Anmeldung und Beratung sind für Sexarbeiterinnen bzw. Sexarbeiter in NRW gebührenfrei. Ausschlusskriterien für eine Anmeldung im Ordnungsamt sind: Alter unter 18 Gültigkeit der gesundheitlichen Beratungsbescheinigung: Alter 18 - 20 Jahre: 6 Monate Alter ab 21 Jahre: 12 Monate Die gesundheitliche Beratung muss persönlich und unter Ausschluss Dritter erfolgen. Beratungsschwerpunkte: Krankheitsverhütung Empfängnisregelung Schwangerschaft Risiken des Alkohol- und Drogengebrauchs Hilfen bei Zwangs- oder Notlagen Die Vorlage eines gültigen Ausweisdokumentes ist für die Ausstellung der Beratungsbescheinigung erforderlich. Die gesundheitliche Beratung erfolgt kostenlos durch eine Ärztin oder einen Arzt des Gesundheitsamtes unter Wahrung des Datenschutzes und der ärztlichen Schweigepflicht. Persönliche Daten werden nicht gespeichert. Terminvereinbarungen zur gesundheitlichen Beratung sind über das Kontaktformular (siehe Onlinedienstleistung) oder telefonisch zu den üblichen Geschäftszeiten möglich (siehe zuständige Kontaktpersonen). Terminvereinbarungen für Anmeldungen nach dem Prostituiertenschutzgesetz im Ordnungsamt sind online oder persönlich möglich. Ein direkter Anschlusstermin nach der Gesundheitsberatung ist in der Regel durchführbar.

    Online-Dienst

    Gesundheitliche Beratung nach § 10 Prostituiertenschutzgesetz

    ID: L100002_121983622

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Gesundheitsschutz

    Adresse

    Hausanschrift

    Valkenburger Straße 45

    52525 Heinsberg

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Gültiges Ausweisdokument (zum Beispiel Personalausweis oder Pass)

    Hinweise für Heinsberg: Inhalte der zuständigen Stelle

    Gültiges Ausweisdokument.

    Voraussetzungen

    • Sie sind volljährig.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Es ist kein Rechtsbehelf vorgesehen.

    Verfahrensablauf

    • Sie vereinbaren einen Termin mit der zuständigen Stelle.
    • Sie lassen sich beraten.
    • Nach Abschluss der Beratung stellt die Behörde Ihnen eine Bescheinigung aus, welche die Durchführung der gesundheitlichen Beratung bestätigt.
      • Wenn Sie sich als Prostituierte oder Prostituierter anmelden, müssen Sie die Bescheinigung vorlegen.
      • Wenn Sie bereits als Prostituierte oder Prostituierter arbeiten, müssen Sie die Bescheinigung bei Ausübung Ihrer Tätigkeit dabeihaben.

    Fristen

    Sofern Sie als Prostituierte oder Prostituierter arbeiten und

    • noch nicht 21 Jahre alt sind, müssen Sie sich alle 6 Monate beraten lassen.
    • bereits 21 Jahre alt oder älter sind, müssen Sie sich einmal pro Jahr beraten lassen.

    Bearbeitungsdauer

    Die Dauer der Beratung ist einzelfallabhängig. Die Bescheinigung wird Ihnen sofort im Anschluss an die Beratung ausgestellt.

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.  

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration, Hamburger Straße 47, 22083 Hamburg am 18.06.2024

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English