Vorgesehen zum Löschen - Prostitutionstätigkeit Beratung

    Gesundheitliche Beratung für in der Prostitution tätige Menschen

    Wenn Sie beabsichtigen, als Prostituierte oder Prostituierter zu arbeiten, können Sie sich beraten lassen. Wenn Sie bereits als Prostituierte oder Prostituierter arbeiten, müssen Sie sich regelmäßig beraten lassen.

    Beschreibung

    Beabsichtigen Sie, als Prostituierte oder Prostituierter zu arbeiten, können Sie sich gesundheitlich beraten lassen.

    Um die Tätigkeit als Prostituierte oder Prostituierter auszuüben, müssen Sie sich anmelden. Wenn Sie eine Tätigkeit als Prostituierte oder Prostituierter anmelden möchten, sind sie verpflichtet, sich vorab beraten zu lassen.

    Wenn Sie bereits als Prostituierte oder Prostituierter arbeiten, müssen Sie sich regelmäßig beraten lassen.

    Bei der gesundheitlichen Beratung geht es vor allem um Themen wie

    • Schutz vor Krankheiten,
    • Schwangerschaft und Schwangerschaftsverhütung
    • Risiken von Alkohol- und Drogenmissbrauch.

    Das Gespräch ist vertraulich. Das heißt, es werden keine Informationen weitergegeben. Falls Sie nicht gut deutsch sprechen, kann eine Dolmetschung oder Sprachmittlung dabei sein oder angerufen werden, die für Sie übersetzt. Auch dann bleibt das Gespräch vertraulich.

    Hinweise für Viersen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Seit dem 1. Juli 2017 müssen sich Menschen, die in der Prostitution arbeiten, beim Ordnungsamt anmelden.Dafür brauchen Sie auch einen Nachweis über eine gesundheitliche Beratung. Diese muss während der Tätigkeit vorzeigbar sein.Die Bescheinigung erhalten Sie kostenlos bei einem vertraulichen Beratungsgespräch im Gesundheitsamt. In dem Gespräch können Sie Fragen zur sexuellen Gesundheit, zur Schwangerschaftsverhütung, zum Umgang mit Alkohol und Drogen stellen. Auch andere Themen können angesprochen werden. Den Nachweis über die Beratung erhalten Sie unabhängig von den Inhalten des Gesprächs. Eine körperliche Untersuchung erfolgt nicht.Am Beratungsgespräch nehmen nur eine Beraterin und Sie teil. Außerdem kann das Gesundheitsamt jemanden zur Sprachmittlung einladen. Weitere Personen dürfen Sie in den Wartebereich begleiten. Diese nehmen aber nicht am Gespräch teil.

    Online-Dienst

    Gesundheitliche Beratung für in der Prostitution tätige Menschen

    ID: L100002_121729306

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    53 Gesundheitsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausmarkt 3

    41747 Viersen

    Version

    Technisch geändert am 23.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Gültiges Ausweisdokument (zum Beispiel Personalausweis oder Pass)

    Voraussetzungen

    • Sie sind volljährig.

    Hinweise für Viersen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Ausweisdokument, z.B. Personalausweis, Führerschein, Pass oder Aufenthaltsgenehmigung

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Es ist kein Rechtsbehelf vorgesehen.

    Verfahrensablauf

    • Sie vereinbaren einen Termin mit der zuständigen Stelle.
    • Sie lassen sich beraten.
    • Nach Abschluss der Beratung stellt die Behörde Ihnen eine Bescheinigung aus, welche die Durchführung der gesundheitlichen Beratung bestätigt.
      • Wenn Sie sich als Prostituierte oder Prostituierter anmelden, müssen Sie die Bescheinigung vorlegen.
      • Wenn Sie bereits als Prostituierte oder Prostituierter arbeiten, müssen Sie die Bescheinigung bei Ausübung Ihrer Tätigkeit dabeihaben.

    Fristen

    Sofern Sie als Prostituierte oder Prostituierter arbeiten und

    • noch nicht 21 Jahre alt sind, müssen Sie sich alle 6 Monate beraten lassen.
    • bereits 21 Jahre alt oder älter sind, müssen Sie sich einmal pro Jahr beraten lassen.

    Hinweise für Viersen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Bitte planen Sie etwa eine Stunde für die Gesundheitsberatung ein.

    Bearbeitungsdauer

    Die Dauer der Beratung ist einzelfallabhängig. Die Bescheinigung wird Ihnen sofort im Anschluss an die Beratung ausgestellt.

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.  

    Hinweise für Viersen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Eine vorherige Terminvereinbarung unter Angabe der Beratungssprache ist erforderlich. Die Beratung kann nicht telefonisch erfolgen.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration, Hamburger Straße 47, 22083 Hamburg am 18.06.2024

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English