Pfandverwertungsfrist im Pfandleihgewerbe Verlängerung
Beschreibung
Auf Antrag des Pfandleihers bei der zuständigen Stelle kann bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, die Frist verlängert werden.
Die Frist wird so lange verlängert, wie der wichtige Grund voraussichtlich besteht. Bei Verhinderung durch eine gerichtliche oder behördliche Maßnahme ist die Frist bis zu der auf die Aufhebung der Maßnahme folgenden Verwertung anderer Pfänder zu verlängern.
Hinweise für Alfter: Inhalte der zuständigen Stelle
Online-Dienst
Rhein-Sieg-Kreis: Pfandleihgewerbe
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
Rhein-Sieg-Kreis: Rechts- und Ordnungsamt
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
erforderliche Unterlagen
- ggf. Personalausweis oder Reisepass
- ggf. Pfandleiherlaubnis
- ggf. Unterlagen, die den wichtigen Grund dokumentieren
Hinweise für Alfter: Inhalte der zuständigen Stelle
Voraussetzungen
Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn:
- eine Kollision von Pflichten des Pfandleihers nach der Pfandleiherverordnung und anderen Rechtsvorschriften besteht,
- ein Hinausschieben der Verwertung im Interesse des Verpfänders liegt, z. B. wenn aus saisonbedingten Gründen bei einer späteren Verwertung trotz der weiter anfallenden Zinsen und Kosten ein für den Verpfänder günstigeres Ergebnis erzielt werden kann,
- wenn über das Eigentum an dem Pfand oder über die Entstehung des Pfandrechts ein Rechtsstreit anhängig ist.
Hinweise für Alfter: Inhalte der zuständigen Stelle
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Alfter: Inhalte der zuständigen Stelle
Verfahrensablauf
Hinweise für Alfter: Inhalte der zuständigen Stelle
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Alfter: Inhalte der zuständigen Stelle
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Alfter: Inhalte der zuständigen Stelle
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe
Stichwörter
Fristverlängerung, Pfandleiher, Pfandgläubiger, Pfandrecht, Pfandkredit, Pfandschein