Pfandverwertungsfrist im Pfandleihgewerbe Verlängerung

    Pfandverwertungsfrist im Pfandleihgewerbe Verlängerung

    Beschreibung

    Auf Antrag des Pfandleihers bei der zuständigen Stelle kann bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, die Frist verlängert werden.

    Die Frist wird so lange verlängert, wie der wichtige Grund voraussichtlich besteht. Bei Verhinderung durch eine gerichtliche oder behördliche Maßnahme ist die Frist bis zu der auf die Aufhebung der Maßnahme folgenden Verwertung anderer Pfänder zu verlängern.

    Hinweise für Krefeld: Inhalte der zuständigen Stelle

    Im Pfandleihgewerbe haben Pfandleiher das Pfand spätestens 6 Monate nach Eintritt der Verwertungsberechtigung zu verwerten. Auf Antrag des Pfandleihers bei der zuständigen Stelle kann bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, die Frist verlängert werden. Die Frist wird so lange verlängert, wie der wichtige Grund voraussichtlich besteht. Bei Verhinderung durch eine gerichtliche oder behördliche Maßnahme ist die Frist bis zu der auf die Aufhebung der Maßnahme folgenden Verwertung anderer Pfänder zu verlängern.

    Online-Dienst

    Pfandverwertungsfrist im Pfandleihgewerbe Verlängerung

    ID: L100002_121808795

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    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Gewerbeangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Elbestraße 7

    47800 Krefeld

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0 21 51 / 86-0 (Hotline)

    E-Mail: gewerbemeldestelle@krefeld.de

    Version

    Technisch geändert am 24.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • ggf. Personalausweis oder Reisepass
    • ggf. Pfandleiherlaubnis
    • ggf. Unterlagen, die den wichtigen Grund dokumentieren

    Hinweise für Krefeld: Inhalte der zuständigen Stelle

    Personalausweis oder Reisepass, Pfandleiherlaubnis, Unterlagen, die den wichtigen Grund dokumentieren

    Voraussetzungen

    Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn:

    • eine Kollision von Pflichten des Pfandleihers nach der Pfandleiherverordnung und anderen Rechtsvorschriften besteht,
    • ein Hinausschieben der Verwertung im Interesse des Verpfänders liegt, z. B. wenn aus saisonbedingten Gründen bei einer späteren Verwertung trotz der weiter anfallenden Zinsen und Kosten ein für den Verpfänder günstigeres Ergebnis erzielt werden kann,
    • wenn über das Eigentum an dem Pfand oder über die Entstehung des Pfandrechts ein Rechtsstreit anhängig ist.

    Hinweise für Krefeld: Inhalte der zuständigen Stelle

    Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn: eine Kollision von Pflichten des Pfandleihers nach der Pfandleiherverordnung und anderen Rechtsvorschriften besteht, ein Hinausschieben der Verwertung im Interesse des Verpfänders liegt, z. B. wenn aus saisonbedingten Gründen bei einer späteren Verwertung trotz der weiter anfallenden Zinsen und Kosten ein für den Verpfänder günstigeres Ergebnis erzielt werden kann, wenn über das Eigentum an dem Pfand oder über die Entstehung des Pfandrechts ein Rechtsstreit anhängig ist.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Krefeld: Inhalte der zuständigen Stelle

    Den Antrag kann formlos schriftlich oder per E-Mail gestellt werden.

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Krefeld: Inhalte der zuständigen Stelle

    Der Antrag sollte gestellt werden, sobald der wichtige Grund vorliegt.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Krefeld: Inhalte der zuständigen Stelle

    2 Wochen

    Kosten

    Hinweise für Krefeld: Inhalte der zuständigen Stelle

    Antragsgebühr: 50,00€

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Fristverlängerung, Pfandleiher, Pfandgläubiger, Pfandrecht, Pfandkredit, Pfandschein

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English