Fortführung eines Gewerbebetriebs durch einen Stellvertreter Gestattung

    Fortführung eines Gewerbebetriebs durch einen Stellvertreter Gestattung

    Beschreibung

    Wenn Ihnen die Erlaubnis zum Betreiben eines erlaubnispflichtigen Gewerbes wegen Unzuverlässigkeit entzogen wurde, kann die zuständige Behörde auf Ihren Antrag gestatten, den Gewerbebetrieb durch einen Stellvertreter fortzuführen, der die Gewähr für eine ordnungsgemäße Führung des Gewerbebetriebes bietet.

    Der Stellvertreter muss den für das entsprechende Gewerbe vorgeschriebenen Erfordernissen genügen.

    Die Gestattung kann befristet und mit Nebenbestimmungen erteilt werden.

    Hinweise für Paderborn: Inhalte der zuständigen Stelle

    Eine Gewerbeummeldung ist unverzüglich vorzunehmen, wenn folgende Änderungen eintreten: 1. Verlegung des Betriebes innerhalb der Stadt Paderborn2. Wechsel oder Ausdehnung des bisher gemeldeten Gewerbegegenstandes3. Änderung des Namens der oder des Gewerbetreibenden Die erforderliche Gewerbeanzeige können Sie bequem online erledigen.Nutzen Sie hierfür bitte den weiterführenden Link unter dem Punkt "Onlinedienstleistung".

    Online-Dienste

    Fortführung eines Gewerbebetriebs durch einen Stellvertreter Gestattung

    ID: L100002_128576972

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    Gewerbeummeldung

    ID: L100002_127504311

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    Ansprechpartner

    Stadt Paderborn

    Adresse

    Hausanschrift

    Marienplatz 11a

    33098 Paderborn

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05251/8811301

    Fax: 05251/8821297

    E-Mail: gewerbe@paderborn.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Amt für öffentliche Ordnung - Gewerbeangelegenheiten

    Beschreibung

    Die Gewerbeordnung (GewO) geht vom Grundsatz der Gewerbefreiheit aus. Jedermann hat somit Zugang zu allen gewerblichen Tätigkeiten, sofern die eventuell bestehenden Voraussetzungen erfüllt sind (z. B. Meisterbrief oder Konzession). Die Tätigkeiten sind der zuständigen Behörde anzuzeigen. Bei dieser Gewerbeanzeige sind wir Ihnen gerne behilflich. Weitere Informationen sowie Ihre Ansprechpartner finden Sie unter "Kontaktpersonen" und "Dienstleistungen".

    Adresse

    Hausanschrift

    Marienplatz 11a

    33098 Paderborn

    Version

    Technisch geändert am 02.12.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Paderborn: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Gewerbeummeldung für Betriebe, die im Stadtgebiet Paderborn ausgeübt werden, kann wie folgt vorgenommen werden: 1. online über den Menüpunkt "Onlinedienstleistung - Elektronische Gewerbemeldung und Gewerbeauskunft oder Wirtschafts-Service-Portal.NRW" Bitte beachten Sie, dass bei der Erstattung der Gewerbeanzeige über das Wirtschafts-Service-Portal.NRW eine vorherige Anmeldung eines Services-Kontos erforderlich ist. Über dieses Portal können Sie im Übrigen auch Gewerbeanzeigen für Betriebe erstatten, deren Sitz außerhalb des Stadtgebietes Paderborn, aber innerhalb des Landes Nordrhein-Westfalen liegt. 2. schriftlich unter vollständiger Ausfüllung und Unterzeichnung des Gewerbeummeldeformulars. Das Formular zusammen mit einer Ausweiskopie können Sie postalisch an die Stadt Paderborn, Ordnungsamt - Gewerbeangelegenheiten -, 33095 Paderborn oder per Fax an die Nr.: 05251/88-2771 senden. Für eine schnellere Bearbeitungszeit, empfehlen wir die Gewerbeanmeldung online vorzunehmen.Das Formular kann unter dem Punkt "Downloads" abgerufen werden und ist bei der Gewerbemeldestelle des Ordnungsamtes erhältlich. Weitere notwendige Unterlagen sind ggf.- Erlaubnisbescheid bei erlaubnispflichtiger Tätigkeit,- Handwerkskarte bei Eintragung in die Handwerksrolle, - Aufenthaltsgenehmigung (bei nicht EU-Angehörigen)

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Paderborn: Inhalte der zuständigen Stelle

    Gewerbeordnung

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 03.01.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de