Fortführung eines Gewerbebetriebs durch einen Stellvertreter Gestattung
Fortführung eines Gewerbebetriebs durch einen Stellvertreter Gestattung
Beschreibung
Wenn Ihnen die Erlaubnis zum Betreiben eines erlaubnispflichtigen Gewerbes wegen Unzuverlässigkeit entzogen wurde, kann die zuständige Behörde auf Ihren Antrag gestatten, den Gewerbebetrieb durch einen Stellvertreter fortzuführen, der die Gewähr für eine ordnungsgemäße Führung des Gewerbebetriebes bietet.
Der Stellvertreter muss den für das entsprechende Gewerbe vorgeschriebenen Erfordernissen genügen.
Die Gestattung kann befristet und mit Nebenbestimmungen erteilt werden.
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Fortführung eines Gewerbebetriebs durch einen Stellvertreter Gestattung
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Stadt Minden
Beschreibung
Ordnungsbehörde - Gewerbe und Gaststätten
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
E-Mail: V.Sasse@minden.de
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen