Fortführung eines Gewerbebetriebs durch einen Stellvertreter Gestattung

    Fortführung eines Gewerbebetriebs durch einen Stellvertreter Gestattung

    Beschreibung

    Wenn Ihnen die Erlaubnis zum Betreiben eines erlaubnispflichtigen Gewerbes wegen Unzuverlässigkeit entzogen wurde, kann die zuständige Behörde auf Ihren Antrag gestatten, den Gewerbebetrieb durch einen Stellvertreter fortzuführen, der die Gewähr für eine ordnungsgemäße Führung des Gewerbebetriebes bietet.

    Der Stellvertreter muss den für das entsprechende Gewerbe vorgeschriebenen Erfordernissen genügen.

    Die Gestattung kann befristet und mit Nebenbestimmungen erteilt werden.

    Online-Dienste

    Betriebsfortführung nach Tod des Gewerbetreibenden

    ID: L100002_123359392

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    Sprache

    Deutsch

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    Fortführung eines Gewerbebetriebs durch einen Stellvertreter Gestattung

    ID: L100002_128576972

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ansprechpartner

    Kreis Herford

    Adresse

    Hausanschrift

    Wittekindstraße 7

    32051 Herford

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05221/13-2678

    Fax: 05221/13-2650

    E-Mail: v.damm@kreis-herford.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    32.1 Ordnungsamt, Gewerbe, Wahlen

    Adresse

    Hausanschrift

    Oeynhausener Straße 41

    32584 Löhne

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Löhne: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Betriebsfortführungsgestattung kann wie folgt beantragt werden: online durch Nutzung des Antragsservices im Wirtschafts-Service-Portal NRW (WSP.NRW) persönlich unter Vorlage eines gültigen Personalausweises und der Sterbeurkunde

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Löhne: Inhalte der zuständigen Stelle

    § 46 Gewerbeordnung (GewO) § 10 Gaststättengesetz (GastG) Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung NRW (AVwGebO NRW)

    Fristen

    Hinweise für Löhne: Inhalte der zuständigen Stelle

    Der Antrag sollte gestellt werden, sobald feststeht, dass das Gewerbe weiter betrieben werden soll.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 03.01.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de