Fortführung eines Gewerbebetriebs durch einen Stellvertreter Gestattung

    Fortführung eines Gewerbebetriebs durch einen Stellvertreter Gestattung

    Beschreibung

    Wenn Ihnen die Erlaubnis zum Betreiben eines erlaubnispflichtigen Gewerbes wegen Unzuverlässigkeit entzogen wurde, kann die zuständige Behörde auf Ihren Antrag gestatten, den Gewerbebetrieb durch einen Stellvertreter fortzuführen, der die Gewähr für eine ordnungsgemäße Führung des Gewerbebetriebes bietet.

    Der Stellvertreter muss den für das entsprechende Gewerbe vorgeschriebenen Erfordernissen genügen.

    Die Gestattung kann befristet und mit Nebenbestimmungen erteilt werden.

    Hinweise für Herford: Inhalte der zuständigen Stelle

    Nach dem Tode einer gewerbetreibenden Person darf das Gewerbe für Rechnung des/der überlebenden Ehegatten/Ehegattin oder des/der überlebenden Lebenspartner*in des/der minderjährigen Erbenden während der Minderjährigkeit des/der Nachlassverwalter*in, des/der Nachlasspfleger*in oder des/der Testamentsvollstrecker*in in der Regel nur durch nach § 45 Gewerbeordnung (GewO) befähigte Stellvertretung betrieben werden. Auf Antrag kann die zuständige Stelle gestatten, dass das Gewerbe bis zur Dauer eines Jahres nach dem Tode der gewerbetreibenden Person auch ohne eine solche Stellvertretung betrieben wird. Für einzelne Gewerbe (zum Beispiel Handwerk) bestehende besondere Vorschriften bleiben hiervon unberührt. Fortführung eines Gewerbetriebes durch eine Stellvertretung Wenn Ihnen der Betrieb eines Gewerbes untersagt wurde, kann die zuständige Behörde auf Ihren Antrag gestatten, den Gewerbebetrieb durch eine Stellvertretung fortzuführen, welche die Gewähr für eine ordnungsgemäße Führung des Gewerbebetriebes bietet. Die Stellvertretung muss den für das entsprechende Gewerbe vorgeschriebenen Erfordernissen genügen.

    Online-Dienste

    Betriebsfortführung

    ID: L100002_123061234

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    Fortführung eines Gewerbebetriebs durch einen Stellvertreter Gestattung

    ID: L100002_128576972

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

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    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ansprechpartner

    Stadt Herford

    Beschreibung

    Wiedergestattung

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    32052 Herford

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05221 189258

    Fax: 05221 189692

    E-Mail: sina.baeumer@herford.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Bürgerberatung

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    32052 Herford

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05221 189-810

    Fax: 05221 189-820

    E-Mail: buergerberatung@herford.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Herford: Inhalte der zuständigen Stelle

    Folgende Dokumente werden von Ihnen für die Bearbeitung des Antrags benötigt: Sterbeurkunde der verstorbenen Person Zur Identifikation ist der Personalausweis oder der Reisepass mit einer Meldebestätigung vorzulegen Ggf. weitere Nachweise in Abhängigkeit der Beziehung zur verstorbenen Person Wird der Antrag für eine andere Person gestellt, wird eine Vollmacht benötigt. Fortführung eines Gewerbetriebes durch eine Stellvertretung Folgende Dokumente werden von Ihnen für die Bearbeitung des Antrags benötigt: Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung

    Voraussetzungen

    Hinweise für Herford: Inhalte der zuständigen Stelle

    Sie müssen bei der Antragstellung keine Voraussetzungen mitbringen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Herford: Inhalte der zuständigen Stelle

    § 46 Abs. 3 Gewerbeordnung (GewO) § 35 Abs. 2 Gewerbeordnung (GewO) § 45 Gewerbeordnung (GewO) Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung NRW (AVwGebO NRW)

    Fristen

    Hinweise für Herford: Inhalte der zuständigen Stelle

    Sie müssen den Antrag unverzüglich stellen. Fortführung eines Gewerbetriebes durch eine Stellvertretung Es müssen keine Fristen beachtet werden. Die Gestattung muss jedoch vorliegen, bevor die Stellvertretung aufgenommen werden darf. Es empfiehlt sich daher, den erforderlichen Antrag möglichst frühzeitig zu stellen.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 03.01.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de