Fortführung eines Gewerbebetriebs durch einen Stellvertreter Gestattung

    Fortführung eines Gewerbebetriebs durch einen Stellvertreter Gestattung

    Beschreibung

    Wenn Ihnen die Erlaubnis zum Betreiben eines erlaubnispflichtigen Gewerbes wegen Unzuverlässigkeit entzogen wurde, kann die zuständige Behörde auf Ihren Antrag gestatten, den Gewerbebetrieb durch einen Stellvertreter fortzuführen, der die Gewähr für eine ordnungsgemäße Führung des Gewerbebetriebes bietet.

    Der Stellvertreter muss den für das entsprechende Gewerbe vorgeschriebenen Erfordernissen genügen.

    Die Gestattung kann befristet und mit Nebenbestimmungen erteilt werden.

    Online-Dienst

    Fortführung eines Gewerbebetriebs durch einen Stellvertreter Gestattung

    ID: L100002_128576972

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ansprechpartner

    Stadt Recklinghausen

    Beschreibung

    Fachbereich Bürger- und Ordnungsangelegenheiten, Sachgebiet Gewerbeangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 3-4

    45657 Recklinghausen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02361 50 1629

    Fax: 02361 50 91629

    E-Mail: matthias.fuchs@recklinghausen.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 03.01.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de