Fortführung eines Gewerbebetriebs durch einen Stellvertreter Gestattung

    Fortführung eines Gewerbebetriebs durch einen Stellvertreter Gestattung

    Beschreibung

    Wenn Ihnen die Erlaubnis zum Betreiben eines erlaubnispflichtigen Gewerbes wegen Unzuverlässigkeit entzogen wurde, kann die zuständige Behörde auf Ihren Antrag gestatten, den Gewerbebetrieb durch einen Stellvertreter fortzuführen, der die Gewähr für eine ordnungsgemäße Führung des Gewerbebetriebes bietet.

    Der Stellvertreter muss den für das entsprechende Gewerbe vorgeschriebenen Erfordernissen genügen.

    Die Gestattung kann befristet und mit Nebenbestimmungen erteilt werden.

    Online-Dienst

    Fortführung eines Gewerbebetriebs durch einen Stellvertreter Gestattung

    ID: L100002_128576972

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    Sprache

    Deutsch

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    Ansprechpartner

    Schloss-Stadt Hückeswagen - Bereich Gewerbe

    Adresse

    Postanschrift

    Auf`m Schloß 1

    42499 Hückeswagen

    Kontakt

    Fax: 02192 / 88-288

    Telefon Festnetz: 02192 / 88-0

    E-Mail: info@hueckeswagen.de

    Version

    Technisch geändert am 08.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Oberbergischer Kreis

    Beschreibung

    32/1 Abteilung Gefahrenabwehr und Aufsicht

    Adresse

    Hausanschrift

    Stahlstraße 5

    51645 Gummersbach

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02261/88-3209

    Fax: 02261/88-972-3209

    E-Mail: steinfort01@obk.de

    Version

    Technisch geändert am 28.12.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Hückeswagen: Fortführung eines Gewerbebetriebs durch einen Stellvertreter Gestattung

    Links § 35 Absatz 2 Gewerbeordnung (GewO) [http://www.gesetze-im-internet.de/gewo/__35.html]

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 03.01.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de