Fortführung eines Gewerbebetriebs durch einen Stellvertreter Gestattung

    Fortführung eines Gewerbebetriebs durch einen Stellvertreter Gestattung

    Beschreibung

    Wenn Ihnen die Erlaubnis zum Betreiben eines erlaubnispflichtigen Gewerbes wegen Unzuverlässigkeit entzogen wurde, kann die zuständige Behörde auf Ihren Antrag gestatten, den Gewerbebetrieb durch einen Stellvertreter fortzuführen, der die Gewähr für eine ordnungsgemäße Führung des Gewerbebetriebes bietet.

    Der Stellvertreter muss den für das entsprechende Gewerbe vorgeschriebenen Erfordernissen genügen.

    Die Gestattung kann befristet und mit Nebenbestimmungen erteilt werden.

    Online-Dienst

    Fortführung eines Gewerbebetriebs durch einen Stellvertreter Gestattung

    ID: L100002_128576972

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    Sprache

    Deutsch

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    Ansprechpartner

    Kolpingstadt Kerpen 21.1 Allgemeines Ordnungswesen

    Adresse

    Postanschrift

    Jahnplatz 1

    50171 Kerpen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02237/58-0

    Fax: Nicht vorhanden

    E-Mail: ordnungsamt@stadt-kerpen.de

    Version

    Technisch geändert am 08.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rhein-Erft-Kreis

    Adresse

    Hausanschrift

    Willy-Brand-Platz 1

    50126 Bergheim

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02271-8313232

    Fax: 02271-8323310

    E-Mail: isabelle.lambertz@rhein-erft-kreis.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Kerpen: Fortführung eines Gewerbebetriebs durch einen Stellvertreter Gestattung

    Links § 35 Absatz 2 Gewerbeordnung (GewO) [http://www.gesetze-im-internet.de/gewo/__35.html]

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 03.01.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de