Fortführung eines Gewerbebetriebs durch einen Stellvertreter Gestattung
Beschreibung
Wenn Ihnen die Erlaubnis zum Betreiben eines erlaubnispflichtigen Gewerbes wegen Unzuverlässigkeit entzogen wurde, kann die zuständige Behörde auf Ihren Antrag gestatten, den Gewerbebetrieb durch einen Stellvertreter fortzuführen, der die Gewähr für eine ordnungsgemäße Führung des Gewerbebetriebes bietet.
Der Stellvertreter muss den für das entsprechende Gewerbe vorgeschriebenen Erfordernissen genügen.
Die Gestattung kann befristet und mit Nebenbestimmungen erteilt werden.
Hinweise für Aachen: Inhalte der zuständigen Stelle
Online-Dienste
Betriebsfortführung und Wiedergestattung von Gewerbe
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Fortführung eines Gewerbebetriebs durch einen Stellvertreter Gestattung
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
Bezirksamt Laurensberg: Allgemeine / besondere Ordnungsangelegenheiten, Gewerbe und Gaststättenangelegenheiten, Sondernutzungen
Adresse
Hausanschrift
Gewerbeuntersagung und Regelungen Sonn- und Feiertage (Aachen-Mitte)
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 0241 432-32329
Fax: 0241 413541-32399
Bezirksamt Brand: Allgemeine/besondere Ordnungsangelegenheiten, Gewerbe- und Gaststättenangelegeheiten, Sondernutzungen
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Fax: 0241 432-8199
E-Mail: bezirksamt.brand@mail.aachen.de
Bezirksamt Haaren: stv. Bezirksamtsleiter, ordnungsrechtliche Angelegenheiten, Gewerbeangelegenheiten, Sondernutzungen, Sportangelegenheiten, Wahlamt
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Fax: 0241 432-8399
Telefon Festnetz: 0241 432-8330
Bezirksamt Kornelimünster / Walheim
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Fax: 0241 432-8499
Telefon Festnetz: 0241 432-8420
Bezirksamt Richterich: Allgemeine/ besondere Ordnungsangelegenheiten, Gewerbe- und Gaststättenangelegenheiten, Sondernutzungen
Adresse
Hausanschrift
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen