Fortführung eines Gewerbebetriebs durch einen Stellvertreter Gestattung
Beschreibung
Wenn Ihnen die Erlaubnis zum Betreiben eines erlaubnispflichtigen Gewerbes wegen Unzuverlässigkeit entzogen wurde, kann die zuständige Behörde auf Ihren Antrag gestatten, den Gewerbebetrieb durch einen Stellvertreter fortzuführen, der die Gewähr für eine ordnungsgemäße Führung des Gewerbebetriebes bietet.
Der Stellvertreter muss den für das entsprechende Gewerbe vorgeschriebenen Erfordernissen genügen.
Die Gestattung kann befristet und mit Nebenbestimmungen erteilt werden.
Hinweise für Köln: Inhalte der zuständigen Stelle
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Ansprechpartner
Gewerbeabteilung - Gaststätten
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Vorsprache nur nach vorheriger Terminvereinbarung mit Bestätigung!
Kontakt
Telefon Festnetz: 0221 / 221-27761
Fax: 0221 / 221-6569168
erforderliche Unterlagen
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Rechtsgrundlage(n)
Kosten
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen