Fortführung eines Gewerbebetriebs durch einen Stellvertreter Gestattung

    Fortführung eines Gewerbebetriebs durch einen Stellvertreter Gestattung

    Beschreibung

    Wenn Ihnen die Erlaubnis zum Betreiben eines erlaubnispflichtigen Gewerbes wegen Unzuverlässigkeit entzogen wurde, kann die zuständige Behörde auf Ihren Antrag gestatten, den Gewerbebetrieb durch einen Stellvertreter fortzuführen, der die Gewähr für eine ordnungsgemäße Führung des Gewerbebetriebes bietet.

    Der Stellvertreter muss den für das entsprechende Gewerbe vorgeschriebenen Erfordernissen genügen.

    Die Gestattung kann befristet und mit Nebenbestimmungen erteilt werden.

    Hinweise für Köln: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die endgültige Gaststättenerlaubnis ermöglicht Ihnen den dauerhaften Betrieb Ihrer Gaststätte und ist nur erforderlich, wenn Sie alkoholische Getränke zum Verzehr vor Ort anbieten. Wenn Sie keine alkoholischen Getränke ausschenken, genügt eine Gewerbeanmeldung. Sie können gleichzeitig oder nachträglich eine Stellvertretungserlaubnis für Ihre*n Stellvertreter*in beantragen.

    Online-Dienste

    Fortführung eines Gewerbebetriebs durch einen Stellvertreter Gestattung

    ID: L100002_121800675

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    Sprache

    Deutsch

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    Fortführung eines Gewerbebetriebs durch einen Stellvertreter Gestattung

    ID: L100002_128576972

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

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    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ansprechpartner

    Stadt Köln

    Beschreibung

    Amt für öffentliche Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Willy-Brandt-Platz 3

    50679 Köln

    Kontakt

    Fax: 0221-221-26170

    Telefon Festnetz: 0221-221-26407

    E-Mail: nicola.ehrenfried@stadt-koeln.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Gewerbeabteilung - Gaststätten

    Adresse

    Hausanschrift

    Willy-Brandt-Platz 3

    50679 Köln

    Öffnungszeiten

    Vorsprache nur nach vorheriger Terminvereinbarung mit Bestätigung!

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0221 / 221-27761

    Fax: 0221 / 221-6569168

    E-Mail: Gaststaettenangelegenheiten@stadt-koeln.de

    Version

    Technisch geändert am 24.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Köln: Inhalte der zuständigen Stelle

    Personalausweisoder Nationalpass mit MeldebescheinigungAusländische Staatsangehörige,mit Ausnahme von Angehörigen der Europäischen Union, benötigen zudem eine Aufenthaltserlaubnis, die zur Ausübung einer selbstständigen Tätigkeit berechtigt. Bei einer Tätigkeit als Geschäftsführer*in einer juristischen Person, oder als Stellvertreter*in ebei juristischen Personenzusätzlich ein Auszug aus dem Handels- und Vereinsregister und eine Ausfertigung des Gesellschaftervertrags oder der SatzungNegativbescheinigung des Insolvenzgerichtsderjenigen Amtsgerichte, in deren Bezirk die oder der Gewerbetreibende, beziehungsweise der oder die gesetzliche Vertreter*in, in den letzten drei Jahren einen Wohnsitz oder eine gewerbliche Niederlassung hatte. Sie erhalten diese Unterlagen beim für IhreAuszug aus der Schuldnerkartei über das Vollstreckungsportal der Länder gemäß § 882b Zivilprozessordnung. Diese Bescheinigung ist nur über das Internet erhältlich. Die Internetadresse finden Sie unter "Downloads und Infos". Sofern Sie über keinen Internetzugang verfügen, wenden Sie sicUnterlagen des ObjektesBringen Sie bitte die Unterlagen zum Gebäude mit, in dem sich die Gaststätte befindet: Lageplan, Grundrisszeichnung und Schnittzeichnung in zweifacher AusfertigungBaugenehmigung und SchlussabnahmePachtvertragin Kopie. Die Bruttopacht muss erkennbar sein.Auskunft in Steuersachen des Finanzamtesdes Ortes, in dem Sie in den letzen drei Jahren gewohnt oder ein Gewerbe betrieben haben.Unbedenklichkeitsbescheinigung des Gemeindesteueramtesdes Ortes, in dem Sie in den letzten drei Jahren gewohnt oder ein Gewerbe betrieben haben. Sie können in Köln die Unbedenklichkeitsbescheinigung online oder per Fax anfordern. Nähere Informationen hierzu finden Sie unter "Ähnliche Dienstleistungen".FührungszeugnisDas Führungszeugnis (Belegart "O") können Sie direkt bei der Antragstellung in der Abteilung Gewerbeangelegenheiten beantragen oder bei der Meldebehörde Ihres Wohnortes (für Köln: das Kundenzentrum in Ihrem Bezirksrathaus).Auszug aus dem GewerbezentralregisterDen Auszug (Belegart "9") können natürliche und juristische Personen direkt bei der Antragstellung in der Gewerbemeldestelle (für Köln in der Abteilung Gewerbeangelegenheiten) beantragen. Natürliche Personen können den Auszug auch bei der Meldebehörde ihrUnterrichtungsnachweis der Industrie- und Handelskammer (IHK)über die Grundzüge des Lebensmittelrechts. Die IHK bietet dazu regelmäßig Termine an.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Hinweise für Köln: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Gebühren für eine Gaststättenerlaubnis werden bei der Antragstellung für Sie errechnet und liegen zwischen 530,33 und 3.500 Euro.Hinzu kommen die Gebühren für das Führungszeugnis und den Auszug aus dem Gewerbezentralregister in Höhe von jeweils 13 Euro sowie die Gebühr für die Gewerbeanmeldung in Höhe von 26 Euro für natürliche Personen, 33 Euro für juristische Personen und für jede weitere geschäftsführende Person 13 Euro.Sie können die Gebühr überweisen oder bar einzahlen.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 03.01.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de