Fortführung eines Gewerbebetriebs durch einen Stellvertreter Gestattung

    Fortführung eines Gewerbebetriebs durch einen Stellvertreter Gestattung

    Beschreibung

    Wenn Ihnen die Erlaubnis zum Betreiben eines erlaubnispflichtigen Gewerbes wegen Unzuverlässigkeit entzogen wurde, kann die zuständige Behörde auf Ihren Antrag gestatten, den Gewerbebetrieb durch einen Stellvertreter fortzuführen, der die Gewähr für eine ordnungsgemäße Führung des Gewerbebetriebes bietet.

    Der Stellvertreter muss den für das entsprechende Gewerbe vorgeschriebenen Erfordernissen genügen.

    Die Gestattung kann befristet und mit Nebenbestimmungen erteilt werden.

    Online-Dienste

    Fortführung eines Gewerbebetriebs durch eine Stellvertretung

    ID: L100002_122985982

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    Fortführung eines Gewerbebetriebs durch einen Stellvertreter Gestattung

    ID: L100002_128576972

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ansprechpartner

    Kreis Mettmann

    Adresse

    Hausanschrift

    Düsseldorferstr. 26

    40822 Mettmann

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02104-99-1632

    E-Mail: c.kardell@kreis-mettmann.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Amt für Brandschutz, Recht und öffentliche Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Kaiserstraße 85

    42781 Haan

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Haan: Inhalte der zuständigen Stelle

    Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung

    Voraussetzungen

    Hinweise für Haan: Inhalte der zuständigen Stelle

    Sie müssen bei der Antragstellung keine Voraussetzungen mitbringen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Haan: Inhalte der zuständigen Stelle

    § 35 Abs. 2 Gewerbeordnung (GewO) § 45 Gewerbeordnung (GewO)

    Fristen

    Hinweise für Haan: Inhalte der zuständigen Stelle

    Es müssen keine Fristen beachtet werden. Die Gestattung muss jedoch vorliegen, bevor die Stellvertretung aufgenommen werden darf. Es empfiehlt sich daher, den erforderlichen Antrag möglichst frühzeitig zu stellen.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 03.01.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de