Betrieb eines Gewerbes nach dem Tode des Gewerbetreibenden ohne befähigten Stellvertreter Gestattung

    Betrieb eines Gewerbes nach dem Tode des Gewerbetreibenden ohne befähigten Stellvertreter Gestattung

    Beschreibung

    Nach dem Tode einer/eines Gewerbetreibenden darf ein Gewerbe für Rechnung

    • des überlebenden Ehegatten oder Lebenspartners,
    • des minderjährigen Erben während der Minderjährigkeit oder
    • des Nachlassverwalters, Nachlasspflegers oder Testamentsvollstreckers für bis zu 10 Jahre

    in der Regel nur durch eine befähigte Stellvertretung weiter betrieben werden.
    Auf Antrag kann die zuständige Behörde jedoch vorübergehend gestatten, dass das Gewerbe bis zur Dauer eines Jahres nach dem Tode der/des Gewerbetreibenden auch ohne eine befähigte Stellvertretung weiter betrieben werden darf.

    Für einzelne Gewerbe (zum Beispiel Handwerk, Gaststättengewerbe) bestehende besondere Vorschriften; sie bleiben hiervon unberührt.

    Hinweise für Paderborn: Inhalte der zuständigen Stelle

    Eine Gewerbeummeldung ist unverzüglich vorzunehmen, wenn folgende Änderungen eintreten: 1. Verlegung des Betriebes innerhalb der Stadt Paderborn2. Wechsel oder Ausdehnung des bisher gemeldeten Gewerbegegenstandes3. Änderung des Namens der oder des Gewerbetreibenden Die erforderliche Gewerbeanzeige können Sie bequem online erledigen.Nutzen Sie hierfür bitte den weiterführenden Link unter dem Punkt "Onlinedienstleistung".

    Online-Dienste

    Betrieb eines Gewerbes nach dem Tode des Gewerbetreibenden ohne befähigten Stellvertreter Gestattung

    ID: L100002_128576973

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    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Englisch

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    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Gewerbeummeldung

    ID: L100002_123479870

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Stadt Paderborn

    Beschreibung

    Gewerbeangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Marienplatz 11a

    33098 Paderborn

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05251/88-0

    E-Mail: gewerbe@paderborn.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Amt für öffentliche Ordnung - Gewerbeangelegenheiten

    Beschreibung

    Die Gewerbeordnung (GewO) geht vom Grundsatz der Gewerbefreiheit aus. Jedermann hat somit Zugang zu allen gewerblichen Tätigkeiten, sofern die eventuell bestehenden Voraussetzungen erfüllt sind (z. B. Meisterbrief oder Konzession). Die Tätigkeiten sind der zuständigen Behörde anzuzeigen. Bei dieser Gewerbeanzeige sind wir Ihnen gerne behilflich. Weitere Informationen sowie Ihre Ansprechpartner finden Sie unter "Kontaktpersonen" und "Dienstleistungen".

    Adresse

    Hausanschrift

    Marienplatz 11a

    33098 Paderborn

    Version

    Technisch geändert am 02.12.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Paderborn: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Gewerbeummeldung für Betriebe, die im Stadtgebiet Paderborn ausgeübt werden, kann wie folgt vorgenommen werden: 1. online über den Menüpunkt "Onlinedienstleistung - Elektronische Gewerbemeldung und Gewerbeauskunft oder Wirtschafts-Service-Portal.NRW" Bitte beachten Sie, dass bei der Erstattung der Gewerbeanzeige über das Wirtschafts-Service-Portal.NRW eine vorherige Anmeldung eines Services-Kontos erforderlich ist. Über dieses Portal können Sie im Übrigen auch Gewerbeanzeigen für Betriebe erstatten, deren Sitz außerhalb des Stadtgebietes Paderborn, aber innerhalb des Landes Nordrhein-Westfalen liegt. 2. schriftlich unter vollständiger Ausfüllung und Unterzeichnung des Gewerbeummeldeformulars. Das Formular zusammen mit einer Ausweiskopie können Sie postalisch an die Stadt Paderborn, Ordnungsamt - Gewerbeangelegenheiten -, 33095 Paderborn oder per Fax an die Nr.: 05251/88-2771 senden. Für eine schnellere Bearbeitungszeit, empfehlen wir die Gewerbeanmeldung online vorzunehmen.Das Formular kann unter dem Punkt "Downloads" abgerufen werden und ist bei der Gewerbemeldestelle des Ordnungsamtes erhältlich. Weitere notwendige Unterlagen sind ggf.- Erlaubnisbescheid bei erlaubnispflichtiger Tätigkeit,- Handwerkskarte bei Eintragung in die Handwerksrolle, - Aufenthaltsgenehmigung (bei nicht EU-Angehörigen)

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Paderborn: Inhalte der zuständigen Stelle

    Gewerbeordnung

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 03.01.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de