Betrieb eines Gewerbes nach dem Tode des Gewerbetreibenden ohne befähigten Stellvertreter Gestattung

    Betrieb eines Gewerbes nach dem Tode des Gewerbetreibenden ohne befähigten Stellvertreter Gestattung

    Beschreibung

    Nach dem Tode einer/eines Gewerbetreibenden darf ein Gewerbe für Rechnung

    • des überlebenden Ehegatten oder Lebenspartners,
    • des minderjährigen Erben während der Minderjährigkeit oder
    • des Nachlassverwalters, Nachlasspflegers oder Testamentsvollstreckers für bis zu 10 Jahre

    in der Regel nur durch eine befähigte Stellvertretung weiter betrieben werden.
    Auf Antrag kann die zuständige Behörde jedoch vorübergehend gestatten, dass das Gewerbe bis zur Dauer eines Jahres nach dem Tode der/des Gewerbetreibenden auch ohne eine befähigte Stellvertretung weiter betrieben werden darf.

    Für einzelne Gewerbe (zum Beispiel Handwerk, Gaststättengewerbe) bestehende besondere Vorschriften; sie bleiben hiervon unberührt.

    Hinweise für Hennef (Sieg): Inhalte der zuständigen Stelle

    Sie können eine entsprechende Betriebsfortführungsgenehmigung über das Wirtschafts-Service-Portal.NRW digital beantragen. Den Link dazu finden Sie unter "Onlinedienstleistungen". Dort finden Sie weitere Informationen zu den Themen.

    Online-Dienste

    Betrieb eines Gewerbes nach dem Tode des Gewerbetreibenden ohne befähigten Stellvertreter Gestattung

    ID: L100002_128576973

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    Betriebsfortführung - Betrieb eines Gewerbes nach Tod oder durch einen Stellvertreter

    ID: L100002_123034399

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Stadt Hennef (Sieg)

    Beschreibung

    Ordnungsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Frankfurter Str. 97

    53773 Hennef (Sieg)

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02242888153

    Fax: 022428887153

    E-Mail: tanja.kalkbrenner@hennef.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Stadtordnungsdienst und Allgemeines Ordnungswesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 25b

    53773 Hennef (Sieg)

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Hennef (Sieg): Inhalte der zuständigen Stelle

    § 35 Abs. 2 Gewerbeordnung (GewO) § 45 Gewerbeordnung (GewO) § 46 Abs. 3 Gewerbeordnung (GewO)

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 03.01.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de