Betrieb eines Gewerbes nach dem Tode des Gewerbetreibenden ohne befähigten Stellvertreter Gestattung

    Betrieb eines Gewerbes nach dem Tode des Gewerbetreibenden ohne befähigten Stellvertreter Gestattung

    Beschreibung

    Nach dem Tode einer/eines Gewerbetreibenden darf ein Gewerbe für Rechnung

    • des überlebenden Ehegatten oder Lebenspartners,
    • des minderjährigen Erben während der Minderjährigkeit oder
    • des Nachlassverwalters, Nachlasspflegers oder Testamentsvollstreckers für bis zu 10 Jahre

    in der Regel nur durch eine befähigte Stellvertretung weiter betrieben werden.
    Auf Antrag kann die zuständige Behörde jedoch vorübergehend gestatten, dass das Gewerbe bis zur Dauer eines Jahres nach dem Tode der/des Gewerbetreibenden auch ohne eine befähigte Stellvertretung weiter betrieben werden darf.

    Für einzelne Gewerbe (zum Beispiel Handwerk, Gaststättengewerbe) bestehende besondere Vorschriften; sie bleiben hiervon unberührt.

    Hinweise für Grevenbroich: Inhalte der zuständigen Stelle

    Nach dem Tode einer gewerbetreibenden Person darf das Gewerbe für Rechnung des/der überlebenden Ehegatten/Ehegattin oder des/der überlebenden Lebenspartners/Lebenpartnerin des/der minderjährigen Erbenden während der Minderjährigkeit des/der Nachlassverwalters/Nachlassverwalterin, des/der Nachlasspflegers/Nachlasspflegerin oder des/der Testamentsvollstreckers/Testamentsvollstreckerin in der Regel nur durch nach § 45 Gewerbeordnung (GewO) befähigte Stellvertretung betrieben werden. Auf Antrag kann die zuständige Stelle gestatten, dass das Gewerbe bis zur Dauer eines Jahres nach dem Tode der gewerbetreibenden Person auch ohne eine solche Stellvertretung betrieben wird. Für einzelne Gewerbe (zum Beispiel Handwerk) bestehende besondere Vorschriften bleiben hiervon unberührt.

    Online-Dienste

    Betrieb eines Gewerbes nach dem Tode des Gewerbetreibenden ohne befähigten Stellvertreter Gestattung

    ID: L100002_128576973

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    Gewerbe - Betriebsfortführung nach dem Tod des Gewerbetreibenden

    ID: L100002_122968703

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Stadt Grevenbroich

    Beschreibung

    Gewerbeamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Ostwall 4 - 6

    41515 Grevenbroich

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02181/608-0

    E-Mail: info@grevenbroich.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ordnungs- und Gewerbeangelegenheiten - 32.1

    Adresse

    Hausanschrift

    Ostwall 6

    41515 Grevenbroich

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 18.12.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Grevenbroich: Inhalte der zuständigen Stelle

    Sterbeurkunde der verstorbenen Person Zur Identifikation ist der Personalausweis oder der Reisepass mit einer Meldebestätigung vorzulegen Ggf. weitere Nachweise in Abhängigkeit der Beziehung zur verstorbenen Person Wird der Antrag für eine andere Person gestellt, wird eine Vollmacht benötigt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Grevenbroich: Inhalte der zuständigen Stelle

    Gewerbeordnung (GewO), § 46 Abs. 3

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Grevenbroich: Inhalte der zuständigen Stelle

    Sie können den Antrag auf Betriebsfortführung elektronisch stellen. Nutzen Sie hierfür bitte den verlinkten Dienst im Wirtschafts-Service-Portal.NRW.

    Fristen

    Hinweise für Grevenbroich: Inhalte der zuständigen Stelle

    Sie müssen den Antrag unverzüglich stellen.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 03.01.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de